Regionalplan Ruhr hier: Inkrafttreten des RP Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-78/2024 informiert die Verwaltung über das Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr. Der Plan wurde mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 rechtskräftig und löst die bisherigen Regionalpläne der Regierungsbezirke sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 ab. Der Regionalplan legt regionale Ziele der Raumordnung fest, die in kommunalen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen sind, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB).
Im Rahmen der mehrjährigen Beteiligungsverfahren hat die Verwaltung Stellungnahmen zu den Flächenbedarfen abgegeben, denen jedoch überwiegend nicht stattgegeben wurde. Während bei den Wohnbauflächen rechnerisch eine Überdeckung von 19,7 ha besteht, weist die Verwaltung darauf hin, dass viele dieser Flächen aufgrund der Eigentumsverhältnisse derzeit nicht verfügbar sind und die Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt weiterhin hoch bleibt. Bei den Gewerbeflächen ergibt sich eine rechnerische Überdeckung von 8,2 ha. Die Verwaltung merkt an, dass Teile der Reserven aufgrund fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümer schwer nutzbar sind und für die Wirtschaftsförderung zusätzliche Flächen notwendig wären. Anregungen zur Ausweisung größerer Gewerbeflächen im Bereich Alt Bossel wurden im aktuellen Planentwurf nicht berücksichtigt. Eine erste Änderung des Regionalplans zur Festlegung von Flächen für den Ausbau der Windenergie ist bereits beabsichtigt.
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