Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-72/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ um ein Jahr vor. Die Veränderungssperre wurde ursprünglich im April 2021 zur Sicherung einer gemischten Nutzung aus Wohnen und Gewerbe beschlossen und bereits im Jahr 2023 einmalig verlängert.
Als Gründe für die beantragte weitere Verlängerung führt die Verwaltung die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie an, die zu personellen Engpässen und erschwerten Beteiligungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung geführt haben. Zudem wird die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Planentwurfes angeführt. Im Rahmen einer Prüfung der planerischen Integration eines Vorhabens nach einer Eingabe aus dem Jahr 2023 wurden Gespräche mit einer Vorhabenträgerin geführt. Die Verwaltung prüfte daraufhin eine Bauvoranfrage und kam zu dem Ergebnis, dass eine Beschränkung der Wohnnutzung auf das Erdgeschoss für ein bestimmtes Grundstück mit dem angestrebten Mischgebietscharakter vereinbar ist. Die daraus resultierende Überarbeitung des Entwurfs und die anschließende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben den Prozess zeitlich verzögert.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre umfasst das Gebiet am nordöstlichen Rand von Niedersprockhövel. Während der Sperre dürfen keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Ausnahmen können durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
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