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Beschlussvorlage

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2023/2024

VL-175/2024 12.12.2024 Fachbereich Sicherheit/Ordnung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2024 beschließen. Die Grundlage für diese Planung bildet das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW, welches Gemeinden zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr sowie zur regelmäßigen Aktualisierung der Brandschutzbedarfspläne verpflichtet. Da die letzte Beschlussfassung aus dem Jahr 2018 stammt, wurde die Firma antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB mit der vierten Fortschreibung beauftragt.

Der vorliegende Entwurf sieht eine Anpassung der Schutzziele vor, um den örtlichen Gegebenheiten in Sprockhövel gerecht zu werden. Im Gegensatz zu früheren Planungen, die auf Empfehlungen aus dem Jahr 2009 basierten, orientiert sich der neue Entwurf an den Fachempfehlungen für Kommunen ohne Berufsfeuerwehr des Verbandes der Feuerwehren in NRW. Der Entwurf wurde bereits mit der Feuerwehr abgestimmt.

Mit der Beschlussfassung soll die Verwaltung zudem beauftragt werden, den aus der Fortschreibung resultierenden Finanzbedarf zu ermitteln und die entsprechenden Haushaltsmittel für die kommenden Jahre anzumelden. Im Kontext der Planung wird darauf hingewiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Besetzung einer hauptamtlichen Feuerwache zum 31. Dezember 2023 befristet war.

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