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Mitteilungsvorlage

Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW

KN-108/2024 20.06.2024 Sachgebiet Kämmerei

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage KN-108/2024 des Sachgebiets Kämmerei informiert über die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Grundlage der Haushaltsführung ist der Grundsatz der Jährlichkeit, wonach veranschlagte Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies bis zum 31. Dezember schriftlich beim Kämmerer beantragt und begründet wird. Die Entscheidung über die Höhe und Bildung dieser Übertragungen obliegt dem Kämmerer oder im Falle seiner Verhinderung dem Bürgermeister.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 werden Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Die vorliegende Information legt die Veränderungen der Planpositionen für das Haushaltsjahr 2024 dar. Hierbei erhöht sich der Wert für Auszahlungen zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 797.500,00 EUR auf 851.895,34 EUR. Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen steigt der Betrag von 5.821.000,00 EUR auf 8.160.511,98 EUR. Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen verändern sich von 2.618.590,00 EUR auf 2.709.737,19 EUR, während die sonstigen Investitionsauszahlungen unverändert bei 198.500,00 EUR bleiben. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit weist somit eine Veränderung von -3.098.100,00 EUR auf -5.583.154,51 EUR auf. Die Auswirkungen auf den Finanzplan des Folgejahres sind durch diese Verschiebungen gegeben.

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Beratungsfolge