Kommunalwahl 2025 hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-105/2024 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Sprockhövel in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025. Es wird vorgeschlagen, das Wahlgebiet in 16 Wahlbezirke aufzuteilen. Für die kommende Wahl sind gemäß der bestehenden Satzung unverändert 32 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen.
Die Grundlage für die Einteilung bildet die Anzahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 30. April 2024, die mit 20.812 Personen beziffert wurde. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten pro Bezirk einzuhalten, sieht die Verwaltung Anpassungen vor. Da in den Wahlbezirken 04 und 05 die zulässigen Obergrenzen bzw. Untergrenzen nicht eingehalten wurden und im Wahlbezirk 03 durch ein Bauprojekt an der Hombergstraße eine künftige Überschreitung der Obergrenze zu erwarten ist, werden Gebietsverschiebungen vorgeschlagen. Konkret sollen Teile der Gartenstraße sowie bestimmte Hausnummern der Wuppertaler Straße und der Hombergstraße in andere Wahlbezirke verschoben werden.
Zudem wird vorgeschlagen, die 16 Wahlbezirke direkt als Stimmbezirke zu führen, ohne diese weiter in kleinere Einheiten aufzuteilen. Dies dient der Reduzierung des organisatorischen Aufwands bei der Besetzung von Wahllokalen. Sollten nach dem Beschluss neue Straßen erschlossen oder gewidmet werden, sind diese den jeweiligen Wahlbezirken zuzuordnen. Die Entscheidung über die Einteilung wird im Wahlausschuss am 17. September 2024 behandelt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024kein Ergebnis hinterlegt