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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung einer Schriftführung für den WahlausschussZur Vorlage · VL-106/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-106/2024 wird eine Neuregelung der Schriftführung für den Wahlausschuss vorgeschlagen. Hintergrund dieser Maßnahme sind personelle Veränderungen innerhalb des zuständigen Sachgebiets Organisation im Geschäftsbereich I.1.1.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für den Wahlausschuss vor. Die entsprechende Beratung im Wahlausschuss ist für den 17. September 2024 als beschließender Tagesordnungspunkt vorgesehen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt mit der Vorlage verbunden. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Wahlausschuss (1. Sitzung)
- 3.Verpflichtung der Beisitzer*innen des Wahlausschusses (§ 6 Absatz 3 KWahlO)Zur Vorlage · VL-107/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-107/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Verpflichtung der Beisitzer im Wahlausschuss gemäß den geltenden kommunalen Wahlordnungsvorschriften. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Beisitzer nach § 6 Absatz 3 der Kommunalen Wahlordnung (KWahlO) förmlich verpflichtet werden.
Diese Verpflichtung umfasst laut der Sachdarstellung die Zusage zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes sowie die Einhaltung der Verschwiegenheit über Tatsachen, die im Rahmen der amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies schließt insbesondere Angelegenheiten ein, die dem Wahlgeheimnis unterliegen. Die Vorlage stellt zudem klar, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht von der Mitwirkung an Entscheidungen ausgeschlossen sind, sofern sich diese auf die eigene Wahl oder Bewerbung beziehen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Wahlausschuss im Rahmen der Sitzung am 17. September 2024 vorbereitet. Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt durch diesen Vorgang ausgewiesen. Die zuständige Bürgermeisterin hat den Beschlussvorschlag vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Wahlausschuss (1. Sitzung)
- 4.Kommunalwahl 2025 hier: Einteilung des Wahlgebietes in WahlbezirkeZur Vorlage · VL-105/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-105/2024 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Sprockhövel in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025. Es wird vorgeschlagen, das Wahlgebiet in 16 Wahlbezirke aufzuteilen. Für die kommende Wahl sind gemäß der bestehenden Satzung unverändert 32 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen.
Die Grundlage für die Einteilung bildet die Anzahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 30. April 2024, die mit 20.812 Personen beziffert wurde. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten pro Bezirk einzuhalten, sieht die Verwaltung Anpassungen vor. Da in den Wahlbezirken 04 und 05 die zulässigen Obergrenzen bzw. Untergrenzen nicht eingehalten wurden und im Wahlbezirk 03 durch ein Bauprojekt an der Hombergstraße eine künftige Überschreitung der Obergrenze zu erwarten ist, werden Gebietsverschiebungen vorgeschlagen. Konkret sollen Teile der Gartenstraße sowie bestimmte Hausnummern der Wuppertaler Straße und der Hombergstraße in andere Wahlbezirke verschoben werden.
Zudem wird vorgeschlagen, die 16 Wahlbezirke direkt als Stimmbezirke zu führen, ohne diese weiter in kleinere Einheiten aufzuteilen. Dies dient der Reduzierung des organisatorischen Aufwands bei der Besetzung von Wahllokalen. Sollten nach dem Beschluss neue Straßen erschlossen oder gewidmet werden, sind diese den jeweiligen Wahlbezirken zuzuordnen. Die Entscheidung über die Einteilung wird im Wahlausschuss am 17. September 2024 behandelt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Wahlausschuss (1. Sitzung)
- 5.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-257/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-257/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung. In dem Dokument wird festgehalten, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vorlagen und diese somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Vorlage ist für die Beratung im Wahlausschuss vorgesehen. Dort ist die Behandlung als Tagesordnungspunkt 5 für die Sitzung am 17. September 2024 vorgesehen, wobei die Aktion lediglich die Kenntnisnahme vorsieht. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Wahlausschuss (1. Sitzung)
- 6.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-258/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-258/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Thema Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen. In dem Dokument wird festgehalten, dass für den betreffenden Zeitraum keine Anfragen vorlagen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Wahlausschuss vorgesehen. Dort ist die Information zum Tagesordnungspunkt 6 für den Termin am 17. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Weitere inhaltliche Details oder finanzielle Auswirkungen werden in der vorliegenden Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2024 · Wahlausschuss (1. Sitzung)