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Beschlussvorlage

Verpflichtung der Beisitzer*innen des Wahlausschusses (§ 6 Absatz 3 KWahlO)

VL-107/2024 17.09.2024 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-107/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Verpflichtung der Beisitzer im Wahlausschuss gemäß den geltenden kommunalen Wahlordnungsvorschriften. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Beisitzer nach § 6 Absatz 3 der Kommunalen Wahlordnung (KWahlO) förmlich verpflichtet werden.

Diese Verpflichtung umfasst laut der Sachdarstellung die Zusage zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes sowie die Einhaltung der Verschwiegenheit über Tatsachen, die im Rahmen der amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies schließt insbesondere Angelegenheiten ein, die dem Wahlgeheimnis unterliegen. Die Vorlage stellt zudem klar, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht von der Mitwirkung an Entscheidungen ausgeschlossen sind, sofern sich diese auf die eigene Wahl oder Bewerbung beziehen.

Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Wahlausschuss im Rahmen der Sitzung am 17. September 2024 vorbereitet. Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt durch diesen Vorgang ausgewiesen. Die zuständige Bürgermeisterin hat den Beschlussvorschlag vorgelegt.

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