Beschwerde "Gesicherter Fußweg 'Zur Hütte'"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-109/2024 befasst sich mit einer Beschwerde vom 2. Juli 2024 bezüglich eines gesicherten Fußwegs im Bereich „Zur Hütte“ in Herzkamp. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert die Situation der Verkehrssicherheit und der Infrastruktur.
Im Bereich zwischen dem Friedhof und der Einmündung „Zur Hütte“ fehlt derzeit ein Gehweg. Ein baulicher Ausbau sowie die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestelle sind grundsätzlich geplant, können jedoch aufgrund der Kosten nicht kurzfristig realisiert werden. Als kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Fußgängersituation ist die Einrichtung eines Halteverbots auf dem Seitenstreifen der Elberfelder Straße zwischen den Einmündungen „Kleiner Siepen“ und „Zur Hütte“ vorgesehen. Dies soll den Fußgängern das Gehen neben der Fahrbahn ermöglichen, wobei die Abgrenzung durch Leitpfosten oder Klebebordsteine erfolgen kann. Ein Vorschlag, den Weg über einen privaten Parkplatz zu führen, wird aufgrund versicherungstechnischer Bedenken des Eigentümers abgelehnt.
Hinsichtlich der Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf der Elberfelder Straße stellt die Verwaltung fest, dass die aktuelle Rechtslage keine Umsetzung erlaubt. Da es sich um eine klassifizierte Ortsdurchfahrt handelt, ist eine Reduzierung nur bei einer erheblichen Gefahrenlage rechtlich begründbar, was hier nicht vorliegt. Auch eine Anfrage bei der Deutschen Umwelthilfe ergab keine rechtliche Grundlage für eine Anordnung. Die Stadt Sprockhövel setzt sich jedoch im Rahmen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ für mehr kommunale Entscheidungskompetenzen bei Geschwindigkeitsregeln ein.
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- 28.08.2024kein Ergebnis hinterlegt