Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · VL-60/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-60/2024 des Sachgebiets Organisation sieht eine Neuregelung der Schriftführung für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor. Hintergrund dieser Maßnahme sind personelle Veränderungen innerhalb des zuständigen Sachgebiets I.1.1 Organisation.
Der vorliegende Vorschlag der Bürgermeisterin sieht die Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für das genannte Gremium vor. Mit der Umsetzung der Vorlage werden die entsprechenden Funktionen für die Protokollführung und Dokumentation im Ausschuss neu besetzt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Neubesetzung der Schriftführung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt zu verzeichnen. Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 28. August 2024 als beschließender Tagesordnungspunkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 3.Eingabe "Öffentliches Internet in Sprockhövel"Zur Vorlage · VL-113/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-113/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit der Eingabe zum Thema „Öffentliches Internet in Sprockhövel“, die am 25. Juli 2024 eingegangen ist. Der Inhalt der vorliegenden Eingabe wird in der Vorlage auf eine beigefügte Anlage verwiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine detaillierte Stellungnahme zu dem Anliegen aufgrund von urlaubsbedingten Abwesenheiten der zuständigen Mitarbeitenden erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht wird. Eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen oder die Umsetzung von Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Die konkrete Beschlussfassung soll erst nach dem Beratungsverlauf im zuständigen Gremium erfolgen.
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist für den 28. August 2024 als vorberatendes Gremium angesetzt, um die Eingabe zu behandeln. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 4.Beschwerde „Alte Kastanie an der Hauptstr., Höhe Hausnummer 37“Zur Vorlage · VL-61/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-61/2024 befasst sich mit einer Beschwerde bezüglich der alten Kastanie an der Hauptstraße in Niedersprockhövel, auf Höhe der Hausnummern 37 und 39. Die Verwaltung nimmt zu der Eingabe Stellung und legt die bauliche Situation des Baumes dar.
Nach einer Untersuchung im Jahr 1991 wurde der Baum umfassend gesichert. Ein weiteres Gutachten aus dem Jahr 2004 kam zu dem Ergebnis, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr hergestellt werden könne, was zur Entfernung der Krone führte. Der verbleibende Stamm wurde jedoch am Standort belassen, in der Hoffnung auf einen erneuten Austrieb, der ab 200ers tatsächlich eintrat. In den Folgejahren weitete sich die Fäule im Inneren des Stammes jedoch aus.
Seit Februar 2021 sind im straßenseitigen Bereich Risse sichtbar, die auf einen fortgeschrittenen Holzabbau hindeuten. Der städtische Bauhof musste bereits Holzstücke entfernen, da die statischen Sicherungen keinen Halt mehr fanden. Aufgrund der massiven Schäden und der geringen verbleibenden Wandstärke des Stammes kann die Stadtverwaltung die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den restlichen Stammteil endgültig zu entfernen. Als Übergangslösung wird vorgeschlagen, am Standort einen bepflanzten Pflanzkübel aufzustellen. Eine dauerhafte Neugestaltung des Standorts soll im Zuge der Umgestaltung der Hauptstraße nach Fertigstellung der Umgehungsstraße L70n erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 5.Beschwerde "Parksituation Kita Schee / Anschluss der Feuermelder zur Zentrale der Feuerwehr"Zur Vorlage · VL-62/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-62/2024 befasst sich mit einer Beschwerde des Fördervereins und des Elternbeirats der Kita Schee, die zwei Themenbereiche umfasst: die Parksituation im Umfeld der Einrichtung sowie den Anschluss der Feuermelder an die Feuerwehrzentrale.
Hinsichtlich der Parksituation stellt die Verwaltung fest, dass laut Baugenehmigung auf dem Grundstück der Kita insgesamt 13 Stellplätze, einschließlich einer Doppelgarage, vorgesehen sind. Eine Nutzung dieser Flächen durch die Eltern findet nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund der geringen Übersichtlichkeit und schwieriger Anfahrtsbedingungen kaum statt. Eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten im Straßenraum am Rottenberger Weg ist aufgrund der Topographie nicht möglich. Das Grundstück an der Einmündung zum Rottenberger Weg sowie die Fläche in der Elberfelder Straße gegenüber der Hausnummer 28 befinden sich in Privatbesitz und können nicht für das öffentliche Parken genutzt werden. Die Verwaltung prüft jedoch, ob auf anderen Privatgrundstücken im näheren Umfeld weitere Stellplätze geschaffen werden können.
Zum Brandschutz hält die Verwaltung fest, dass keine direkte Aufschaltung der Feuermelder der Kita auf die Feuerwehr vorgeschrieben ist. Eine solche Maßnahme wird primär für Gebäude mit hoher Personendichte oder besonderem Gefährdungspotenzial, wie Versammlungsstätten, gefordert. Die Sicherheit in der Kita wird durch Rauchwarnmelder, gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege, regelmäßige Brandschutzübungen sowie Feuerwehrpläne gewährleistet. Eine direkte Verbindung zu einer Brandmeldeanlage ist für Kindertagesstätten nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 6.Beschwerde "Gesicherter Fußweg 'Zur Hütte'"Zur Vorlage · VL-109/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-109/2024 befasst sich mit einer Beschwerde vom 2. Juli 2024 bezüglich eines gesicherten Fußwegs im Bereich „Zur Hütte“ in Herzkamp. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert die Situation der Verkehrssicherheit und der Infrastruktur.
Im Bereich zwischen dem Friedhof und der Einmündung „Zur Hütte“ fehlt derzeit ein Gehweg. Ein baulicher Ausbau sowie die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestelle sind grundsätzlich geplant, können jedoch aufgrund der Kosten nicht kurzfristig realisiert werden. Als kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Fußgängersituation ist die Einrichtung eines Halteverbots auf dem Seitenstreifen der Elberfelder Straße zwischen den Einmündungen „Kleiner Siepen“ und „Zur Hütte“ vorgesehen. Dies soll den Fußgängern das Gehen neben der Fahrbahn ermöglichen, wobei die Abgrenzung durch Leitpfosten oder Klebebordsteine erfolgen kann. Ein Vorschlag, den Weg über einen privaten Parkplatz zu führen, wird aufgrund versicherungstechnischer Bedenken des Eigentümers abgelehnt.
Hinsichtlich der Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf der Elberfelder Straße stellt die Verwaltung fest, dass die aktuelle Rechtslage keine Umsetzung erlaubt. Da es sich um eine klassifizierte Ortsdurchfahrt handelt, ist eine Reduzierung nur bei einer erheblichen Gefahrenlage rechtlich begründbar, was hier nicht vorliegt. Auch eine Anfrage bei der Deutschen Umwelthilfe ergab keine rechtliche Grundlage für eine Anordnung. Die Stadt Sprockhövel setzt sich jedoch im Rahmen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ für mehr kommunale Entscheidungskompetenzen bei Geschwindigkeitsregeln ein.
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- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 7.Eingabe "Lärmaktionsplan, Ruhige Gebiete"Zur Vorlage · VL-111/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-111/2024 befasst sich mit einer Eingabe vom 25. Juli 2024 zum Thema Lärmaktionsplan und die Ausweisung ruhiger Gebiete. Im Zentrum der Vorlage steht die Frage, welche Flächen als Rückzugsorte zur Erholung und zur Reduzierung von Lärmimmissionen definiert sind.
Gemäß dem am 20. Juni 2024 vom Rat beschlossenen Lärmaktionsplan sind aktuell sechs Naturschutzgebiete als ruhige Gebiete ausgewiesen. Hierzu zählen der Wald am oberen Paasbach, das Naturschutzgebiet Deilbachtal, das Obere Felderbachtal, das Gebiet Am Nockenberg sowie das Obere und Südliche Sprockhöveler Bachtal. Über diese Gebiete hinaus wurden im aktuellen Plan keine weiteren Flächen als ruhige Gebiete festgelegt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Auswahl der Gebiete auf einer Prüfung der vorhandenen Flächen sowie auf der Kombination von Bürgerbeteiligung und der Expertise eines Ingenieurbüros basiert. Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurde der Vorschlag geprüft, Waldflächen entlang der Bundesautobahnen BAB 1, BAB 43 und BAB 46 als ruhige Gebiete einzustufen. Die Verwaltung stellt fest, dass diese Flächen aufgrund der vorhandenen Lärmbelastung nicht den Kriterien für ruhige Gebiete entsprechen. Vorschläge für den Bereich Herzkamp lagen laut der Stellungnahme nicht vor. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise erfolgt nach dem Beratungsverlauf im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
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- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 8.Eingabe "Zuwiderhandlung der städtischen Baumschutzsatzung"Zur Vorlage · VL-114/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-114/2024 befasst sich mit einer Eingabe vom 29. Juli 2024, in der eine Zuwiderhandlung gegen die städtische Baumschutzsatzung in Sprockhövel gerügt wird. Der Sachverhalt bezieht sich auf Tiefbauarbeiten auf einem Grundstück, die in unmittelbarer Nähe eines unter Schutz stehenden Kirschbaums durchgeführt wurden.
Nach einer Überprüfung durch die zuständigen Organisationseinheiten der Verwaltung wurde festgestellt, dass im Rahmen einer Baugenehmigung Schachtungsarbeiten zur Installation einer Regenwasserentwässerung stattfanden. Die Arbeiten waren zum Zeitpunkt der Meldung nahezu abgeschlossen. Die Fachabteilungen sowie weitere Fachbehörden hatten die Entwässerungsanlage geprüft und abgestimmt, wobei die Ausführung so weit wie möglich vom Baumstandort entfernt erfolgte. Das ausführende Unternehmen wurde auf die Einhaltung der Baumschutzmaßnahmen hingewiesen. Eine anschließende Kontrolle ergab, dass der Boden im Wurzelbereich wieder vollständig angefüllt wurde und am Baumstamm keine sichtbaren Schäden vorlagen.
Hintergrund der Maßnahme ist ein bereits im Januar 2021 gestellter Fällantrag für den betreffenden Baum. Nachdem die Planung der Entwässerung angepasst wurde, sah die Verwaltung die Möglichkeit, den Baum trotz der baulichen Notwendigkeiten zu erhalten. In der Folge wurde der Fällantrag am 16. Januar 2023 abgelehnt. Die Vorlage dient der Vorberatung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
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- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 9.Eingabe "Ev. Kindertagesstätte auf dem Grundstück Barmer Str. 21, Sprockhövel-Herzkamp"Zur Vorlage · VL-115/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-115/2024 befasst sich mit den Eingaben vom 31. Juli und 1. August 2024 bezüglich der geplanten evangelischen Kindertagesstätte auf dem Grundstück in der Barmer Straße 21 in Sprockhövel-Herzkamp.
Nach Angaben des Fachbereichs Jugend und Familie handelt es sich bei der bestehenden sowie der neu geplanten Kindertageseinrichtung nicht um eine städtische Einrichtung und das betreffende Grundstück ist ebenfalls nicht im Eigentum der Stadt. Die Aufgabe des Jugendamtes beschränkt sich im Rahmen der Heimaufsicht auf die inhaltliche Prüfung der Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes NRW, wie etwa die Einhaltung von Raumgrößen und der Beschaffenheit des Außengeländes.
Der Fachbereich Planen, Umwelt/Bauen, Wohnen weist darauf hin, dass der zuständige Fachausschuss bereits in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 über eine Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben beraten und zugestimmt hat. Ein entsprechender Bauvorbescheid wurde am 3. August 2023 erteilt. Bei der Auswahl des Standortes sei zu berücksichtigen, dass die Einrichtung nicht städtisch betrieben wird. Eine abschließende Beschlussfassung soll nach dem Beratungsverlauf im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erfolgen.
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- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 10.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-45/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-45/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Thema Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. Die Vorlage wurde am 5. April 2024 erstellt und liegt im Geschäftsbereich I vor.
Im Rahmen der Beratungsfolge war vorgesehen, dass die Mitteilungen im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden während der Sitzung am 28. August 2024 zur Kenntnis genommen werden. Laut dem Inhalt der Vorlage lagen zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vor, sodass die entsprechenden Informationen lediglich zur Kenntnisnahme bereitgestellt wurden. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt wurden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)
- 11.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-154/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-154/2024 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Status von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen. In dem Dokument wird festgehalten, dass für den betreffenden Zeitraum keine Anfragen vorlagen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgesehen. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes ist für die Sitzung am 28. August 2024 unter der Nummer 11 der Tagesordnung angesetzt, wobei die Information lediglich zur Kenntnisnahme dient. Weitere Auswirkungen auf die Finanzen sowie auf Klima und Umwelt werden in der Mitteilung nicht aufgeführt.
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- 28.08.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (7. Sitzung)