Entwurf Wirtschaftsplan 2025 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel hat den Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Der Entwurf wird dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet, wobei eine Beratung im Ausschuss für den 2. Dezember 2024 vorgesehen ist.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Eigenbetriebes, insbesondere der Erhaltung der Liquidität und der Rentabilität. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung und dem Handelsrecht ist die ZGS dazu angehalten, die Entgelte und Mieten so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen ist. Ein Einsatz allgemeiner Deckungsmittel der Gemeinde ist nur dann zulässig, wenn die Aufwendungen nicht durch spezielle Entgelte gedeckt werden können. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt wurden die Ansätze im Erfolgsplan knapp kalkuliert, um die Mieten und Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten auf einem ähnlichen Niveau wie im Wirtschaftsplan 2024 zu halten.
Parallel zur Erstellung des Plans findet in der ZGS eine Umstellung auf ein neues Buchhaltungsprogramm statt. Da die künftige Generierung des Wirtschaftsplans aus diesem Programm direkt erfolgen soll, wird sich die Darstellung der Dokumente ändern. Aufgrund des aktuellen Fortschritts der Umstellung wird der Wirtschaftsplan für 2025 jedoch noch in der bisher bekannten Form vorgelegt. Sobald die Erstellung im neuen System ordnungsgemäß eingerichtet ist, ist eine zusätzliche Kenntnisgabe des Ausschusses beabsichtigt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.09.2024kein Ergebnis hinterlegt