Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage

Umsetzung des Mobilitätskonzepts

KN-275/2024 14.11.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage KN-275/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt informiert über den aktuellen Stand der Umsetzung des Mobilitätskonzepts in Sprockhövel. Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsstrategie plant die Verwaltung Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Auf der Hauptstraße wurden bereits eine Tonnagebegrenzung von 5,5 Tonnen sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt. Zudem wurde eine Piktogrammkette auf der Fahrbahn angebracht, um auf die Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrer hinzuweisen, da die Mitbenutzung der Gehwege durch ältere Radfahrer nach Wegfall der entsprechenden Beschilderung nicht mehr gestattet ist. Eine Ausnahme besteht weiterhin für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sowie für Kinder bis 10 Jahre unter Aufsicht.

Im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur ist der Ausbau der Friedhofstraße und Poststraße zur Anbindung an die Mittelstraße vorgesehen. Für die Helsbergstraße wird im Zuge einer Deckensanierung eine Piktogrammkette geprüft, wobei die Finanzierung über Förderprogramme oder den Landesbetrieb erfolgen soll. Langfristig ist eine Ertüchtigung des Burgfeldwegs für eine Verbindung zwischen Hiddinghausen und Niedersprockhövel sowie die Ausweisung von Fahrradstraßen geplant. Am städtischen Freibad soll zudem eine überdachte Fahrradabstellanlage entstehen.

Für den ÖPNV sind der barrierefreie Ausbau mehrerer Haltestellen, darunter die Harkortstraße, Poststraße, Am Westen, Quellenburgstraße, Hausherr und der ZOB Niedersprockhövel Kirche, vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 211 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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