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Mitteilungsvorlage

Gesicherter Fußweg 'Zur Hütte' hier: Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

KN-319/2024 14.11.2024 Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage KN-319/2024 des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung informiert über Maßnahmen zur Verbesserung der Begehbarkeit des Fußwegs „Zur Hütte“ an der Elberfelder Straße. Im Bereich zwischen der Einmündung „Kleiner Siepen“ und der Einfahrt zur Firma Wicke wurde ein absolutes Haltverbot auf dem Seitenstreifen durch Beschilderung eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ungehinderte Nutzung des Seitenstreifens für Fußgänger zu gewährleisten.

Auf dem Abschnitt zwischen der Einfahrt zur Firma Wicke und der Einmündung „Zur Hütte“ verengt sich der Seitenstreifen. Um die Abgrenzung zur Fahrbahn in diesem Bereich zu verstärken, werden zwischen den vorhandenen Leitpfosten Sichtzeichen, sogenannte Bischofsmützen, installiert. Die Verwaltung hat sich gegen die Aufbringung von unterbrochenen Klebebordsteinen entschieden, da diese mit höheren Kosten verbunden gewesen wäre. Die Kosten für die Installation der Sichtzeichen belaufen sich auf circa 2.500 Euro.

Darüber hinaus sind für das Haushaltsjahr 2025 Mittel für den Ausbau des Gehweges ab dem Friedhof entlang der Elberfelder Straße sowie für den barrierefreien Ausbau der dortigen Bushaltestelle vorgesehen. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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