Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge nach der Baumschutzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-308/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt informiert über die eingegangenen und beschiedenen Anträge gemäß der Baumschutzsatzung im Zeitraum vom 6. August 2024 bis zum 27. Oktober 2024.
Im Rahmen der Bearbeitung wurden verschiedene Fällgenehmigungen erteilt. In der Hobeuken 14 wurde die Fällung einer Stieleiche aufgrund von Krankheit genehmigt. Ein Bauvorhaben in der Leipziger Straße 34, welches die Herstellung von Feuerwehr-Aufstellflächen umfasst, führte zur Genehmigung der Fällung von drei Trauerbirken, drei Hainbuchen, einem Bergahorn sowie einer Amerikani-schen Rotheiche und einer Ulme. Als Ersatz wurden die Pflanzung von drei Echten Mehlbeeren, vier Feldahorn, drei Spitzahorn, vier Winterlinden und einer Traubeneiche festgesetzt.
An der Adresse Am Winkel 58 wurde die Fällung einer Stieleiche genehmigt, die durch Bauarbeiten geschädigt wurde. Auf eine Ersatzpflanzung wurde hier verzichtet, da der Baum bereits in der Ausgleichsrechnung des Bebauungsplanes berücksichtigt und ersetzt wird. Ein Gartengrundstück westlich der Bochumer Straße 19b erhielt die Genehmigung zur Fällung einer kranken Vogelkirsche. Für einen Baum an der Adresse Am Westen 27 wurde lediglich ein Rückschnitt genehmigt, um die Bruchgefährdung einer Blutpflaume zu reduzieren. Zudem wurde die Fällung einer akut bruchgefährdeten Birke in der Oststraße 22 bewilligt.
Die Verwaltung führt aus, dass bei Baumaßnahmen durch die geforderten Ersatzpflanzungen mittelfristig von Klimaneutralität auszugehen ist, während Fällgenehmigungen ohne Ersatzpflicht als klimanegetiv einzustufen sind. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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