Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

VL-184/2024 18.11.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-184/2024 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ in Sprockhövel. Das Plangebiet liegt am Rand des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel und umfasst Flächen an der Bochumer Straße sowie der Straße „An der Pfannenschmiede“. Ziel der Planung ist die Sicherung einer Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbe, wobei insbesondere Standorte für nicht störendes Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen erhalten bleiben sollen.

Der Entwurf sieht die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets vor, das in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 untergliedert wird. Um den Charakter des Gebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwett-Cafés, Sexshops sowie Einzelhandel ausgeschlossen. In den Teilbereichen MI 2 und MI 3 werden zudem Einschränkungen für die Wohnnutzung vorgenommen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden im Zeitraum vom 17. Oktober bis zum 8. November 2024 wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Verwaltung legt hierzu eine tabellarische Aufstellung der Anregungen und Bedenken vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis nehmen und beschließen, wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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