Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Öffentliches Internet in Sprockhövel hier: Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · VL-155/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-155/2024 befasst sich mit der Thematik eines öffentlichen Internets in Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist eine Eingabe, die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 28. August 2024 behandelt wurde.
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat nach der Beratung der entsprechenden Eingabe entschieden, das Anliegen für berechtigt zu erklären. In der Folge wurde beschlossen, die Angelegenheit zur weiteren inhaltlichen Prüfung an die zuständigen Fachgremien zu verweisen. Die weitere Beratung soll in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen, die im nächsten Sitzungszyklus anberaumt sind.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Amt für Planen und Umwelt. Ergänzende Ausführungen seitens der Verwaltung zu dem Vorgang werden nach dem Beratungsverlauf nachgereicht. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehenden Beratungen in den genannten Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 3.Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · VL-184/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-184/2024 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ in Sprockhövel. Das Plangebiet liegt am Rand des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel und umfasst Flächen an der Bochumer Straße sowie der Straße „An der Pfannenschmiede“. Ziel der Planung ist die Sicherung einer Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbe, wobei insbesondere Standorte für nicht störendes Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen erhalten bleiben sollen.
Der Entwurf sieht die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets vor, das in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 untergliedert wird. Um den Charakter des Gebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwett-Cafés, Sexshops sowie Einzelhandel ausgeschlossen. In den Teilbereichen MI 2 und MI 3 werden zudem Einschränkungen für die Wohnnutzung vorgenommen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden im Zeitraum vom 17. Oktober bis zum 8. November 2024 wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Verwaltung legt hierzu eine tabellarische Aufstellung der Anregungen und Bedenken vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis nehmen und beschließen, wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 4.Bebauungsplan Nr. 15 "Erweiterung Blumenhaus" hier: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Hobeuken / Befreiung für die Überschreitung der BaugrenzeZur Vorlage · VL-186/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-186/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Hobeuken im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Erweiterung Blumenhaus“. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein zweigeschossiges Gebäude mit vier Klassenräumen sowie eine eingeschossige Mensa mit Küche, Sanitäranlagen und etwa 100 Sitzplätzen. Während die Art und das Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, sieht das Vorhaben eine Überschreitung der Baugrenze vor. Eine Erweiterung innerhalb der bestehenden Grenzen ist laut Verwaltung aufgrund bereits bebauter Flächen nicht möglich; alternative Standorte im hinteren Grundstücksteil wurden wegen topografischer Herausforderungen und Brandschutzaspekten als problematisch eingestuft.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke beteiligt, die Bedenken hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und des Schattenwurfs durch den Neubau äußerten. In einem Gespräch im Rathaus wurden diese Einwände thematisiert, woraufhin die Verwaltung eine Neuplanung veranlasste. Diese sieht eine Neuausrichtung des Gebäudes vor, bei der der eingeschossige Mensa-Teil nun in Richtung der Wohngrundstücke orientiert ist und die Höhe auf etwa 4,70 Meter reduziert wurde. Zudem vergrößerte sich der Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken auf mindestens 6,10 Meter. Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung von der Baugrenze unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen zu erteilen. Der Neubau soll nach dem KFN40-Standard errichtet werden und die Energieversorgung soll primlich über Photovoltaik und Wärmepumpen erfolgen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 5.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Errichtung eines Gebäudes für ein Wohnprojekt mit 16 Wohneinheiten auf dem Grundstück Hauptstr. 46 / Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze um 2,70 m und Abweichung von der festgesetzten DachneigungZur Vorlage · VL-185/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-185/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage für ein Wohnprojekt in Niedersprockhövel. Auf dem Grundstück Hauptstraße 46 ist die Errichtung eines Gebäudes mit 16 Wohneinheiten sowie einem Nachbarschaftstreff im Erdgeschoss geplant. Das Bauvorhaben umfasst drei Vollgeschosse mit einem Satteldach sowie einen rückwärtigen, L-förmigen Anbau, der einen Innenhof umschließt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Die Verwaltung beantragt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da das Projekt die Baugrenze im rückwärtigen Bereich um bis zu 2,70 Meter überschreitet und die in der Ortsgestaltungssatzung vorgeschriebene Dachneigung für den Anbau unterschreitet. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Eigentümer angrenzender Grundstücke beteiligt. Während von den Eigentümern der Häuser Nr. 44 und Nr. 48 keine Bedenken vorlagen, wurden von den Eigentümern des Gebäudes Hauptstraße 46a Einwände hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung, Verschattung und einer Beeinträchtigung der Zufahrt erhoben. Die Verwaltung hat diese Bedenken geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange vorliegt. Ein positiver Effekt auf das Mikroklima durch Entsiegelung wird ebenfalls festgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Vorhaben zustimmen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 6.Neubau einer Demenz-Wohngemeinschaft sowie eines Gebäudes für Service-Wohnungen mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss auf dem Kirchengelände St. JanuariusZur Vorlage · VL-192/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-192/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück in der Von-Galen-Straße 9 auf dem Kirchengelände St. Januarius. Geplant ist die Errichtung einer Demenz-Wohngemeinschaft sowie eines Gebäudes für Service-Wohnungen, das im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte beherbergen soll. Die Gebäude sollen jeweils zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss umfassen, wobei Flachdächer mit Begrünung vorgesehen sind. Im Rahmen des Vorhabens sollen die bestehende Kindertagesstätte sowie das Gemeindehaus zurückgebaut werden.
Die geplante Kindertagesstätte ist für 55 Kinder ausgelegt und umfasst verschiedene Gruppentypen sowie Außenflächen. Im Obergeschoss und Staffelgeschoss des zweiten Baukörpers sind 13 Service-Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 43 und 80 Quadratmetern sowie ein Gemeinschaftsbereich geplant. Der nordöstliche Baukörper soll eine Demenz-Wohngemeinschaft für 24 Bewohner aufnehmen, wobei pro Etage Wohngruppen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen entstehen sollen.
Das Vorhaben ist im Bereich eines Allgemeinen Wohngebiets angesiedelt. Die Verwaltung bewertet die bauliche Nutzung, die Bauweise und die Einpassung in die Umgebung als planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist über die Von-Galen-Straße gesichert, und der Bereich soll vom Individualverkehr freigehalten werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Bauvorbescheid vorbehaltlich der Zustimmung des Ennepe-Ruhr-Kreises zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 7.Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagenstellplätzen an der Otto-Brenner-StraßeZur Vorlage · VL-187/2024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage VL-187/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel an der Otto-Brenner-Straße. Das geplante Bauwerk soll ein eingeschossiges Gebäude mit einem Pultdach und drei Garagenstellplätzen umfassen, wobei die maximale Gebäudehöhe auf etwa sechs Meter festgelegt ist.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches beurteilt, wobei die Nutzung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie des Katastrophenschutzes im Vordergrund steht. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird nicht festgestellt, da keine Vorbildwirkung für weitere Bebauungen zu erwarten ist.
Ein im Rahmen des Verfahrens erstelltes schalltechnisches Gutachten bestätigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte sowie die maximalen Schallpegel für Geräuschspitzen sowohl am Tag als auch in der Nacht an den angrenzenden Immissionsorten eingehalten werden. Die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides geäußert, wobei etwaige Auflagen in den Bescheid übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen. Im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans vorgesehen, wodurch das Vorhaben als klimaneutral eingestuft wird. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 8.Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagenstellplätzen an der Wuppertaler StraßeZur Vorlage · VL-188/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-188/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel an der Wuppertaler Straße. Das geplante Bauwerk soll ein eingeschossiges Gebäude mit einem Pultdach und drei Garagenstellplätzen umfassen, wobei die maximale Gebäudehöhe etwa sechs Meter beträgt. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das Vorhaben wird als Maßnahme zur kommunalen Daseinsvorsorge und zum Katastrophenschutz eingestuft.
Ein schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Anfrage zeigt auf, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte sowie die maximalen Schallpegel bei kurzen Geräuschspitzen in der Tages- und Nachtzeit an mehreren angrenzenden Orten überschritten werden. Aus diesem Grund sind Schallschutzmaßnahmen in Richtung der östlich und nordöstlich gelegenen Wohnsiedlung „Am alten Knapp“ erforderlich.
Im Genehmigungsverfahren wurden die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Bezirksregierung Arnsberg, die Alte Haase Bergwerksverwaltungsgesellschaft sowie der Landesbaubetrieb Straßen.NRW beteiligt. Seitens dieser Behörden bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen einen positiven Bauvorbescheid, wobei entsprechende Auflagen in den Bescheid übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen. Für das spätere Baugenehmigungsverfahren ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 9.Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Sachstand PlanungZur Vorlage · KN-321/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-321/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt informiert über den aktuellen Sachstand zur Planung des Zentralen Omnibusbahnhofs in Niedersprockhövel. Ziel der Planungen ist der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs, für den bis zum 31. Dezember 2024 ein Förderantrag beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eingereicht werden soll.
Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der Ausführungsplanung auf Basis eines gestalterischen Entwurfs. Ein Schwerpunkt der Arbeiten liegt auf der Gestaltung der Fußgängerwegführung sowie der Implementierung eines taktilen Leitsystems, wobei die Behindertenbeauftragte in den Prozess einbezogen wird. Zudem werden Details zum Wetterschutz abgestimmt.
Im Rahmen der technischen Vorbereitung fand bereits ein Abstimmungsgespräch mit den Versorgungsträgern statt, um die mögliche Verlegung von Leitungen im Umbaubereich zu klären. Parallel dazu wird die Beauftragung eines Bodengutachtens vorbereitet. Die Erstellung der notwendigen Kostenberechnungen erfolgt im Zuge der laufenden Ausführungsplanung. Die für den anstehenden Förderantrag erforderlichen Unterlagen werden aktuell erarbeitet. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abschätzbar.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 10.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-301/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-301/2024 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über den aktuellen Stand der Bauverwaltung. Gegenstand der Vorlage ist die Bekanntgabe von Bauakten, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses angelegt wurden. Dies umfasst zudem eine Übersicht über erteilte Baugenehmigungen sowie die Dokumentation von eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen.
In der Aufstellung werden die Vorhaben nach ihrem Status kategorisiert, wobei eingegangene, erteilte und abgelehnte Anträge sowie Bauvoranfragen für den Zeitraum vom 9. August 2024 bis zum 20. Oktober 2024 aufgeführt sind. Gewerbliche Vorhaben sind in der Liste jeweils mit einem „G“ am Ende der Zeile gekennzeichnet.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. In Bezug auf die Auswirkungen auf Klima und Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimaneutativ einzustufen sind. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Ausschusses am 18. November 2024 vorgesehen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-328/2024 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über eine Ortsbegehung in der Mittelstraße der Stadt Gevelsberg, die am 22. Oktober 2024 stattgefunden hat. Der Ausschuss hatte die Verwaltung zuvor beauftragt, diesen Termin zu organisieren, um sich über die vor Jahren erfolgte Umgestaltung sowie die daraus resultierende Entwicklung zu informieren.
An der Begehung nahmen Vertreter aus der Politik, der Einzelhandel, der Stadtmarketing- und Verkehrsverein sowie Mitarbeiter der Verwaltungen aus Gevelsberg und Sprockhövel teil. Ziel der Veranstaltung war der Austausch über die Erfahrungen der Stadt Gevelsberg im Rahmen der baulichen Veränderungen der Mittelstraße. Dabei standen insbesondere die Entwicklungen während der Baustellenphase im Fokus.
Seitens der Stadt Gevelsberg wurden Informationen zu Maßnahmen während der Bauzeit bereitgestellt. Dazu gehörten gemeinsame Aktionen mit den Gewerbetreibenden, wie beispielsweise Veranstaltungen in Form von Baustellenpartys, Kinderaktionen sowie Aktionen mit roten Teppichen. Die Mitteilungsvorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt durch diesen Vorgang entstehen.
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- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)
- 12.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-327/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-327/2024, die dem Fachbereich Planen und Umwelt zugeordnet ist, dient der Information über Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen. Das Dokument wurde von der Bürgermeisterin erstellt und ist als öffentlich eingestuft.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz behandelt werden. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung am 18. November 2024 auf der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 12 vorgesehen. Die vorgesehene Beratungsaktion für das Gremium ist die bloße Kenntnisnahme der Informationen. Weitere Details zu den spezifischen Inhalten der Anfragen oder zu finanziellen sowie ökologischen Auswirkungen sind in der vorliegenden Mitteilung nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (22. Sitzung)