Neubau einer Demenz-Wohngemeinschaft sowie eines Gebäudes für Service-Wohnungen mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss auf dem Kirchengelände St. Januarius
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-192/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück in der Von-Galen-Straße 9 auf dem Kirchengelände St. Januarius. Geplant ist die Errichtung einer Demenz-Wohngemeinschaft sowie eines Gebäudes für Service-Wohnungen, das im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte beherbergen soll. Die Gebäude sollen jeweils zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss umfassen, wobei Flachdächer mit Begrünung vorgesehen sind. Im Rahmen des Vorhabens sollen die bestehende Kindertagesstätte sowie das Gemeindehaus zurückgebaut werden.
Die geplante Kindertagesstätte ist für 55 Kinder ausgelegt und umfasst verschiedene Gruppentypen sowie Außenflächen. Im Obergeschoss und Staffelgeschoss des zweiten Baukörpers sind 13 Service-Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 43 und 80 Quadratmetern sowie ein Gemeinschaftsbereich geplant. Der nordöstliche Baukörper soll eine Demenz-Wohngemeinschaft für 24 Bewohner aufnehmen, wobei pro Etage Wohngruppen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen entstehen sollen.
Das Vorhaben ist im Bereich eines Allgemeinen Wohngebiets angesiedelt. Die Verwaltung bewertet die bauliche Nutzung, die Bauweise und die Einpassung in die Umgebung als planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist über die Von-Galen-Straße gesichert, und der Bereich soll vom Individualverkehr freigehalten werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Bauvorbescheid vorbehaltlich der Zustimmung des Ennepe-Ruhr-Kreises zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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