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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 15 "Erweiterung Blumenhaus" hier: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Hobeuken / Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze

VL-186/2024 18.11.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-186/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Hobeuken im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Erweiterung Blumenhaus“. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein zweigeschossiges Gebäude mit vier Klassenräumen sowie eine eingeschossige Mensa mit Küche, Sanitäranlagen und etwa 100 Sitzplätzen. Während die Art und das Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, sieht das Vorhaben eine Überschreitung der Baugrenze vor. Eine Erweiterung innerhalb der bestehenden Grenzen ist laut Verwaltung aufgrund bereits bebauter Flächen nicht möglich; alternative Standorte im hinteren Grundstücksteil wurden wegen topografischer Herausforderungen und Brandschutzaspekten als problematisch eingestuft.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke beteiligt, die Bedenken hinsichtlich der Belichtung, Belüftung und des Schattenwurfs durch den Neubau äußerten. In einem Gespräch im Rathaus wurden diese Einwände thematisiert, woraufhin die Verwaltung eine Neuplanung veranlasste. Diese sieht eine Neuausrichtung des Gebäudes vor, bei der der eingeschossige Mensa-Teil nun in Richtung der Wohngrundstücke orientiert ist und die Höhe auf etwa 4,70 Meter reduziert wurde. Zudem vergrößerte sich der Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken auf mindestens 6,10 Meter. Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung von der Baugrenze unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen zu erteilen. Der Neubau soll nach dem KFN40-Standard errichtet werden und die Energieversorgung soll primlich über Photovoltaik und Wärmepumpen erfolgen.

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