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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Errichtung eines Gebäudes für ein Wohnprojekt mit 16 Wohneinheiten auf dem Grundstück Hauptstr. 46 / Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze um 2,70 m und Abweichung von der festgesetzten Dachneigung

VL-185/2024 18.11.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-185/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage für ein Wohnprojekt in Niedersprockhövel. Auf dem Grundstück Hauptstraße 46 ist die Errichtung eines Gebäudes mit 16 Wohneinheiten sowie einem Nachbarschaftstreff im Erdgeschoss geplant. Das Bauvorhaben umfasst drei Vollgeschosse mit einem Satteldach sowie einen rückwärtigen, L-förmigen Anbau, der einen Innenhof umschließt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Die Verwaltung beantragt Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da das Projekt die Baugrenze im rückwärtigen Bereich um bis zu 2,70 Meter überschreitet und die in der Ortsgestaltungssatzung vorgeschriebene Dachneigung für den Anbau unterschreitet. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden und die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind.

Im Rahmen der Prüfung wurden die Eigentümer angrenzender Grundstücke beteiligt. Während von den Eigentümern der Häuser Nr. 44 und Nr. 48 keine Bedenken vorlagen, wurden von den Eigentümern des Gebäudes Hauptstraße 46a Einwände hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung, Verschattung und einer Beeinträchtigung der Zufahrt erhoben. Die Verwaltung hat diese Bedenken geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange vorliegt. Ein positiver Effekt auf das Mikroklima durch Entsiegelung wird ebenfalls festgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Vorhaben zustimmen.

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