Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagenstellplätzen an der Otto-Brenner-Straße

VL-187/2024 18.11.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-187/2024 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel an der Otto-Brenner-Straße. Das geplante Bauwerk soll ein eingeschossiges Gebäude mit einem Pultdach und drei Garagenstellplätzen umfassen, wobei die maximale Gebäudehöhe auf etwa sechs Meter festgelegt ist.

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches beurteilt, wobei die Nutzung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie des Katastrophenschutzes im Vordergrund steht. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird nicht festgestellt, da keine Vorbildwirkung für weitere Bebauungen zu erwarten ist.

Ein im Rahmen des Verfahrens erstelltes schalltechnisches Gutachten bestätigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte sowie die maximalen Schallpegel für Geräuschspitzen sowohl am Tag als auch in der Nacht an den angrenzenden Immissionsorten eingehalten werden. Die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides geäußert, wobei etwaige Auflagen in den Bescheid übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen. Im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans vorgesehen, wodurch das Vorhaben als klimaneutral eingestuft wird. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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