Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entscheiden. Die Vorlage beinhaltet den Entwurf sowie die Begründung und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen.
Das Plangebiet befindet sich am Rand des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel, angrenzend an die Bochumer Straße und die Straße „An der Pfannenschmiede“. Die Planung verfolgt das Ziel, die bestehende Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe zu sichern. Durch die Festsetzung als Mischgebiet sollen Flächenreserven für nicht wesentlich störendes Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen erhalten bleiben und eine zunehmende Wohnnutzung in diesem Bereich reguliert werden. Der Entwurf unterteilt das Gebiet in drei Teilbereiche (MI 1, MI 2 und MI 3), wobei bestimmte Nutzungen wie Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und Sexshops ausgeschlossen sind.
Nachdem bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden erfolgt ist, hat die Verwaltung die eingegangenen Anregungen in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs.
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