Fällung von Bäumen zur Gefahrenabwehr sowie im Sinne des Gewässerschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage VL-7/2025 des Sachgebiets Tiefbau informiert über die Fällung von Bäumen zur Gefahrenabwehr sowie im Sinne des Gewässerschutzes. Im Bereich des Stefansbachtals sollen etwa 30 Bäume, vorwiegend Erlen sowie fünf Zypressen, entfernt werden. Diese Maßnahme betrifft sowohl städtische als auch private Grundstücke und dient der Sicherstellung eines durchgängigen Wasserlaufs sowie der Gefahrenabwehr. Die Zustimmung der Grundstückseigentümer liegt vor.
Ein weiterer Fällungsbedarf besteht in der Jahnstraße hinter dem Grundstück Haus Nummer 34. Dort muss eine Weide auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich des Heidbaches kurzfristig gefällt werden, da aufgrund der Massen bereits mehrere große Äste abgebrochen sind und eine Gefahr besteht.
Die Durchführung dieser Maßnahmen ist mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Da für beide Vorhaben keine Ersatzpflanzungen vorgesehen sind, wird ein negativer Effekt auf das Klima festgestellt.
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