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Beschlussvorlage

Umsetzung des Mobilitätskonzeptes hier: Barrierefreie Bushaltestellen

VL-38/2025 06.03.2025 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung soll im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes bestimmte Bushaltestellen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für einen barrierefreien Ausbau anmelden. Hintergrund ist ein Angebot des VRR zur gemeinsamen Ausschreibung und Übernahme der Planungskosten für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 5. Aufgrund der notwendigen EU-weiten Ausschreibung von Planungsleistungen wird mit einer sukzessiven Abarbeitung der Anträge ab dem Jahr 2026 gerechnet.

Für die Teilnahme an diesem Verfahren ist die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen und Kostenschätzungen durch die Kommune sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Lastenheften und Vergabeunterlagen erforderlich. Voraussetzung für die Anmeldung ist zudem, dass die Haltestellen in der Baulast der Kommune oder des Kreises liegen und ein barrierefreier Umbau baulich möglich ist. Haltestellen, für die bereits Förderanträge gestellt wurden oder die Teil anderer Baumaßnahmen sind, wie etwa im Zusammenhang mit dem Umbau der Mittelstraße, sind von diesem speziellen Modell ausgeschlossen.

Als potenzielle Standorte für eine Anmeldung beim VRR werden unter anderem die Haltestellen Herzkamp Kirche, Zum Strandbad, Schleifkotten und Sprockhövel Bergstraße aufgeführt. Bei weiteren Standorten, wie etwa am Amselweg oder im Gedulderweg, wird auf technische Schwierigkeiten durch örtliche Gegebenheiten hingewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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