Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Ausnahmegenehmigung Freiwillige Feuerwehr nach §10 Satz 3 BHKGZur Vorlage · KN-76/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Freiwillige Feuerwehr informiert. Die Bezirksregierung hat den am 23. Dezember 2024 gestellten Antrag nach §10 Satz 3 BHKG mit Schreiben vom 30. Januar 2025 genehmigt. Durch diese Entscheidung ist es der Stadt ermöglicht, ihre Verpflichtungen gemäß dem Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz durch den Einsatz von ehrenamtlichem Personal zu erfüllen. Damit kann weiterhin auf eine ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache in der Mindeststärke einer taktischen Grundeinheit nach FwDV 3 verzichtet werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2029. An die Genehmigung sind jedoch Auflagen geknüpft. Die Verwaltung ist zu einer ausführlichen Berichtspflicht über die Personalstärke sowie die Personalentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet. Zudem muss jährlich über die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan berichtet werden. Hierzu ist ein priorisierter Aktionsplan zu erstellen, wobei etwaige Abweichungen meldepflichtig sind. Die entsprechenden Meldungen an die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen über den Ennepe-Ruhr-Kreis.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 3.Beseitigung von Hochwasser im Paasbach / Neubau und Sanierung von Gewässerbrücken hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hattingen und der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-37/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant gemeinsam mit der Stadt Hattingen die Beseitigung von Hochwasserschäden im Bereich des Paasbachs durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Hintergrund sind die Schäden, die durch das Hochwasser im Juli 2021 an Brückenbauwerken entstanden sind. Betroffen sind insbesondere die Brücken am Hibbelweg sowie an der Kreuzung Paasstraße/Hölterstraße, welche auf dem Gebiet beider Städte liegen. Während für das Bauwerk am Hibbelweg aufgrund beeinträchtigter Standsicherheit ein Neubau vorgesehen ist, soll die Brücke an der Paasstraße/Hölterstraße saniert werden.
Mit der Vereinbarung sollen die gesetzlichen Pflichten zur Verkehrssicherungspflicht sowie zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau erfüllt werden. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Rat der geplanten Schadensbeseitigung zustimmen. Zudem wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Vereinbarung mit der Stadt Hattingen abzuschließen und diese dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Genehmigung vorzulegen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, hydraulische Engpässe zu beseitigen und ökologische Strukturen im Gewässer zu verbessern, um die Klimafolgenanpassung zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 4.Umsetzung des Mobilitätskonzeptes hier: Barrierefreie BushaltestellenZur Vorlage · VL-38/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung soll im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes bestimmte Bushaltestellen beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für einen barrierefreien Ausbau anmelden. Hintergrund ist ein Angebot des VRR zur gemeinsamen Ausschreibung und Übernahme der Planungskosten für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 5. Aufgrund der notwendigen EU-weiten Ausschreibung von Planungsleistungen wird mit einer sukzessiven Abarbeitung der Anträge ab dem Jahr 2026 gerechnet.
Für die Teilnahme an diesem Verfahren ist die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen und Kostenschätzungen durch die Kommune sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Lastenheften und Vergabeunterlagen erforderlich. Voraussetzung für die Anmeldung ist zudem, dass die Haltestellen in der Baulast der Kommune oder des Kreises liegen und ein barrierefreier Umbau baulich möglich ist. Haltestellen, für die bereits Förderanträge gestellt wurden oder die Teil anderer Baumaßnahmen sind, wie etwa im Zusammenhang mit dem Umbau der Mittelstraße, sind von diesem speziellen Modell ausgeschlossen.
Als potenzielle Standorte für eine Anmeldung beim VRR werden unter anderem die Haltestellen Herzkamp Kirche, Zum Strandbad, Schleifkotten und Sprockhövel Bergstraße aufgeführt. Bei weiteren Standorten, wie etwa am Amselweg oder im Gedulderweg, wird auf technische Schwierigkeiten durch örtliche Gegebenheiten hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 5.Widmung einer GemeindestraßeZur Vorlage · VL-5/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-5/2025 sieht die Widmung eines Teilstücks der Straße Zum Strandbad für den öffentlichen Verkehr vor. Der entsprechende Antrag wird im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Sitzung am 6. März 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Angaben des Sachgebiets Tiefbau wurde die Straße Zum Strandbad bereits im Jahr 2008 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dabei wurde jedoch ein Teilbereich der Straße nicht mit gewidmet. Die vorliegende Vorlage beabsichtigt, diesen Vorgang nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu korrigieren und den entsprechenden Bereich nun offiziell einzubeziehen. Ein Lageplan zur Verdeutlichung des betroffenen Abschnitts liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.Entwidmung einer Gemeindestraße/PlatzZur Vorlage · VL-6/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-6/2025 behandelt die geplante Entwidmung eines Teilstücks der Straße Rathausplatz. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, diesen Bereich nach den Maßgaben des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen aus der Nutzung für den öffentlichen Verkehr zu nehmen.
Die Beratung zu diesem Anliegen ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 6. März 2025 angesetzt, wobei in diesem Gremium über den Beschlussvorschlag entschieden werden soll. Federführend für die Erarbeitung der Unterlagen ist das Sachgebiet Tiefbau. Zur Verdeutlichung der räumlichen Gegebenheiten des betroffenen Bereichs ist der Vorlage ein Lageplan beigefügt, welcher die genaue Position des Teilstücks am Rathausplatz darstellt.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 7.Anbindung der Gewerbebetriebe der Hombergstraße an die L70 n hier: SachstandZur Vorlage · KN-71/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Ausbauarbeiten an der Hombergstraße, die für den Haushaltsplan 2026/27 vorgesehen sind, liegt ein Sachstand zur Anbindung von Gewerbebetrieben an die L70n vor. Da die Sanierung von Straße und Kanal eine abschnittsweise Sperrung der Hombergstraße erfordert, ist eine alternative Erschließung für die Bereiche Hombergstraße, Breloer Weg und Mausegatt notwendig.
Es finden derzeit Gespräche mit einem Grundstückseigentümer statt, um eine dauerhafte Zufahrt über die Glückauf-Allee zu realisieren. Diese Verbindung soll während der Baumaßnahme als Umleitung dienen und nach Abschluss der Arbeiten die Erschließung des Gewerbegrundstücks dauerhaft über die Glückauf-Allee sicherstellen. Die Kostenbeteiligung für die Erstellung der Zufahrt sowie der Straße wurde bereits grundsätzlich vereinbart. Die Stadt übernimmt die Kosten für die während der Bauphase benötigte Baustraße. Zudem wird ein weiterer Grundstückseigentümer des Geländes „Auf dem Bruch“ in das Vorhaben einbezogen, was zu einer künftigen Entlastung der Hombergstraße führen soll.
Nach Abschluss der finalen Absprachen zwischen den Eigentümern folgt die vertragliche Regelung mit der Stadt. Der Straßenbau, basierend auf Planungen des Grundstückseigentümers, beginnt im Februar 2025 und wird voraussichtlich sechs Monate dauern. Parallel dazu bereitet die Verwaltung die Ausschreibung für die Planungsleistungen zum Kanal- und Straßenbau in der Hombergstraße vor, deren Beauftragung für das zweite Halbjahr geplant ist.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 8.Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: SachstandZur Vorlage · KN-31/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zum Ausbau des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel wurde als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die barrierefreie Erweiterung und eine attraktivere Gestaltung des Bahnhofs, da der aktuelle Stand nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Nach einem Planungs- und Beteiligungsprozess sowie der Festlegung eines Standortes durch den Rat der Stadt Sprockhövel wurde bereits Ende 2023 die erste Einplanungsmitteilung für den Förderantrag beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gestellt.
Die Verwaltung hat die Ausführungsplanung im Hinblick auf die Fristsetzung zum Jahresende 2024 fortgeführt. Dabei wurden gestalterische Details, der Wetterschutz sowie die Wegeführung und das taktile Leitsystem unter Einbeziehung der Behindertenbeauftragten ausgearbeitet. Die entsprechenden Unterlagen, einschließlich der Kostenberechnungen und Erläuterungsberichte, wurden fristgerecht zum Ende des vergangenen Jahres eingereicht.
Ein Baubeginn kann erst nach der Bewilligung des Förderantrages erfolgen. Der Zeitraum für die Umsetzung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und liegt in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung. Die Finanzierung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 90 Prozent.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 9.Förderprojekt CircularCities.NRW - Errichtung einer digital zugänglichen Abgabestelle für Grünabfälle mit außerschulischem Lernort und TauschcontainerZur Vorlage · KN-11/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen des Förderprogramms „CircularCities.NRW“ einen Antrag auf Förderung für ein Projekt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingereicht. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer digital zugänglichen Abgabestelle für Grünabfälle, die Schaffung eines außerschulischen Lernortes in Witten sowie die Aufstellung von Tauschcontainern in Gevelsberg und Witten. Die digitale Abgabestelle soll über eine App-gesteuerte Zugangskontrolle einen Zugang rund um die Uhr ermöglichen.
Das Projekt basiert auf Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Prüfung von Fördermöglichkeiten im Zuge der Verlagerung des Bauhofes. In Zusammenarbeit mit der AHE und dem Ennepe-Ruhr-Kreis wurden Konzepte entwickelt, um die Zirkularität von Abfällen zu erhöhen und Ressourcenverschwendung durch Tauschcontainer zu minimieren.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel belaufen sich auf geplante Gesamtausgaben in Höhe von 331.550 Euro. Davon sollen voraussichtlich 265.240 Euro durch Fördermittel gedeckt werden, sodass ein Eigenanteil von 66.310 Euro verbleibt. Durch die Einbindung weiterer Drittmittel könnte dieser Anteil auf die Hälfte reduziert werden. Die Vorstellung des Vorhabens vor dem Gutachterausschuss ist für den 25. März 2025 vorgesehen.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 10.Sachstand Klimaschutzmanagement VorhabenZur Vorlage · KN-6/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klimaschutz informiert in der Mitteilungsvorlage KN-6/2025 über den Sachstand verschiedener Vorhaben des Klimaschutzmanagements. Bei den Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen wurde eine Förderquote von 70 % für das Starterpaket festgestellt, wofür ein Beschluss zur Umsetzung erforderlich ist. Die Abstimmung mit den Fachbereichen zur Bearbeitung von Nachforderungen läuft. Im Projekt CircularCities.NRW wurde die Beantragung von Fördermitteln unterstützt; hierbei beträgt die Förderquote 80 %, wobei Drittmittel den Eigenanteil auf 10 % senken können. Eine Vorstellung des Vorhabens vor dem Gutachterausschuss ist für den 25. März 2025 geplant.
Das Starkregenrisikomanagement wird im laufenden Jahr abgeschlossen, wobei die finalen Termine mit der Kommunalagentur abgestimmt werden. Das Stadtradeln 2025 findet ab dem 1. Mai statt, wobei die Anmeldung der Kommunen ab Mitte März möglich ist. Zur THG-Bilanzierung liefert die Verwaltung regelmäßig Daten an den RVR für das Tool ClimateOS.
Im Bereich des Klimaanpassungsmanagements wird zum 1. März 2025 eine neue Stelle angetreten. Für das Energiemanagement der Stadtverwaltung steht eine Bewilligung noch aus. Zudem findet am 28. März der Aktionstag „Sprockhövel putzt munter“ statt, an dem auch ein Team der Verwaltung teilnehmen wird.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 11.Bericht aus der AbfallwirtschaftZur Vorlage · KN-73/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant für den 28. und 29. März 2025 die 23. Durchführung der Aktionstage zur Reinigung des Stadtgebiets. An der Initiative beteiligen sich neben der Verwaltung auch Vereine, Schulen, Kindergärten, Unternehmen sowie Privatpersonen, um Grünanlagen, Straßen und Plätze zu säubern. Im vergangenen Jahr wurden dabei 2,67 Tonnen Abfall gesammelt. Die Anmeldung für die Teilnahme ist bis zum 21. Februar 2025 über die Internetseite der Stadt möglich. Am Nachmittag des 29. März findet eine Abschlussveranstaltung statt.
Zudem sind die Stadt Sprockhövel und der Ennepe-Ruhr-Kreis seit dem 1. Januar 2025 Teil der Kampagne #wirfuerbio. Diese dient dazu, den Anteil an Bioabfall zu erhöhen und Störstoffe in der Biotonne zu verringern. Die Information erfolgt über eine Landingpage des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Abfallfibel 2025 sowie durch bebilderte Linienbusse im Kreisgebiet. Zudem wird ein Radiospot auf dem Sender Ennepe-Ruhr ausgestrahlt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Unterstützung städtischer Kindergärten bei der Abfalltrennung durch die Verwaltung. Im Rahmen von Besuchen wurden die Abläufe der Mülltrennung in den Einrichtungen besprochen. Da die aktuellen Trennsysteme teilweise selbst angefertigt sind, wurde die Bereitstellung neuer Systeme vorgeschlagen.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 12.Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge nach der BaumschutzsatzungZur Vorlage · KN-18/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-18/2025 des Fachbereichs Planen und Umwelt gibt Auskunft über die im Zeitraum vom 27. Oktober 2024 bis zum 24. Januar 2025 eingegangenen und beschiedenen Anträge gemäß der Baumschutzsatzung. In diesem Zeitraum wurden verschiedene Maßnahmen an Bäumen in unterschiedlichen Lagen der Stadt genehmigt, darunter Rückschnitte sowie die Fällung einzelner Exemplare oder ganzer Baumgruppen.
Die Gründe für die Genehmigungen umfassen unter anderem Baumkrankheiten, akute Bruch- oder Umsturzgefährdung sowie Verschattung und anstehende Bauvorhaben. Betroffen sind verschiedene Standorte, wie etwa der Rathausplatz, die Gevelsberger Straße oder die Wuppertaler Straße. Bei einigen Maßnahmen, beispielsweise im Bereich des Rathausplatzes oder am Kirchenvorplatz in der Gevelsberger Straße, wurden Ersatzpflanzungen festgesetzt.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt wird darauf hingewiesen, dass durch die geforderten Ersatzpflanzungen im Rahmen von Baumaßnahmen mittelfristig von einer Klimaneutralität auszugehen ist. Fällgenehmigungen, bei denen keine Ersatzpflanzung gefordert werden kann, sind als klimanegetiv einzustufen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den vorliegenden Anträgen nicht.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 13.Einleitung der Vergabeverfahren 2025Zur Vorlage · VL-4/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird am 6. März 2025 über die Einleitung der Vergabeverfahren für das Jahr 2025 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage VL-4/2025 des Sachgebiets Tiefbau sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Vergabeprozesse für die vorgesehenen Baumaßnahmen einzuleiten, sobald die erforderliche Planreife erreicht ist.
Die Durchführung dieser Projekte basiert auf der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2025. Dabei wird festgehalten, dass bereits in den Jahren 2023 und 2024 genehmigte Vergaben weiterhin ihre Gültigkeit behalten, sofern diese noch nicht durchgeführt wurden. Die geplanten Baumaßnahmen sind mit Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt verbunden.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 14.Sachstandsberichte TiefbauZur Vorlage · KN-74/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage des Sachgebiets Tiefbau dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung über den aktuellen Status verschiedener baulicher Maßnahmen. Die Vorlage enthält 32 Sachstandsberichte zu unterschiedlichen Infrastrukturprojekten im Stadtgebiet.
Der Inhalt umfasst verschiedene Bereiche des Tiefbaus. Dazu gehören die Erweiterung und Sanierung von Verkehrswegen, wie etwa der Ausbau des Gedulderwegs oder die Erneuerung der Albringhauser Straße und der Helsbergstraße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung der Entsorgungsinfrastruktur, einschließlich Kanalsanierungen, der Prüfung von Abwasserpumpwerken sowie der Untersuchung von Einleitungsstellen in der Harkortstraße und der Lagerstraße.
Zudem werden Fortschritte bei Erschließungsmaßnahmen in Gebieten wie Beisenbruch oder Susewind sowie Arbeiten an der Radinfrastruktur und die Umsetzung des Masterplans Glückauf-Trasse aufgeführt. Die Berichte behandeln darüber hinaus den Glasfaserausbau, Brückenprüfungen sowie Maßnahmen im Bereich urbaner Sturzfluten. Die Vorlage weist darauf hin, dass die geplanten Baumaßnahmen grundsätzliche Auswirkungen auf das Klima haben können.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 15.BeschlusskontrolleZur Vorlage · KN-77/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-77/2025, erstellt durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Beschlusskontrolle.
Im Rahmen der Sitzung am 6. März 2025 ist vorgesehen, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage umfasst dabei die Dokumentation von Beschlüssen innerhalb des Geschäftsbereichs III. Als ergänzende Unterlagen sind zwei Anlagen beigefügt, welche die Beschlusskontrolle für die Bereiche III.2.1 und III.1.1 zum 6. März 2025 behandeln.
Die Vorlage ist als öffentliche Mitteilung klassifiziert und dient der administrativen Berichterstattung über den Status der Beschlusskontrolle im zuständigen Fachbereich.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 16.Anbringung von Flaschenhaltern an AbfallbehälternZur Vorlage · AT-2/2025 · Antrag der SPD-Fraktion
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-2/2025 einen Antrag zur Anbringung von Flaschenhaltern an Abfallbehältern eingebracht. Das Dokument, welches auf den 17. Februar 2025 datiert ist, befasst sich mit der technischen Ausstattung von Entsorgungseinrichtungen durch entsprechende Halterungen für Flaschen im Stadtgebiet.
Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Fachbereich Planen und Umwelt. Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf den Beschluss KN-367/2024, welcher als Anlage zur vorliegenden Vorlage beigefügt ist. Durch die Einbringung der Vorlage wird die parlamentarische Entscheidung über die Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung angestrebt. Die inhaltliche Grundlage für die weitere Bearbeitung bildet dabei die Verknüpfung mit dem bereits existierenden Beschluss aus dem Vorjahr.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 17.Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern und dem Pkw-Verkehr im Kreuzungsbereich Bochumerstr./Mühlenstr. (Heiers Mühle)Zur Vorlage · AT-3/2025 · Antrag der SPD-Fraktion
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage AT-3/2025 einen Antrag eingebracht, der die Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern sowie des Pkw-Verkehrs im Kreuzungsbereich Bochumer Straße/Mühlenstraße, im Bereich der Heiers Mühle, zum Gegenstand hat.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen für diesen Antrag noch keine detaillierten Sachdarstellungen oder weiterführenden Erläuterungen vor, da diese als nachzureichend gekennzeichnet sind. Die Federführung für das Anliegen liegt beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 18.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-59/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-59/2025 behandelt die Bekanntgabe von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung erstellt und dient der Information des Gremiums.
Der Termin zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 6. März 2025 angesetzt. Inhaltlich sieht die Vorlage vor, dass die von der Verwaltung eingebrachten Mitteilungen im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen werden. Weitere Details zu den einzelnen Inhalten der Mitteilungen oder etwaige finanzielle Auswirkungen sind in diesem Dokument nicht aufgeführt. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung der Verwaltung gegenüber dem zuständigen Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 19.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-60/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-60/2025 befasst sich mit dem Thema der Anfragen im öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Vorlage ist für die Beratung in der Sitzung am 19. Juni 2025 vorgesehen, wobei die Information zur Kenntnisnahme dient.
Inhaltlich wird in dem Dokument festgehalten, dass die Beantwortung von Anfragen durch die Verwaltung erfolgt oder dass keine entsprechenden Anfragen vorliegen. Die Federführung für diese Mitteilung liegt beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung aus dem Geschäftsbereich III. Damit dient das Dokument der formalen Information über den Status der öffentlichen Anfragen innerhalb des genannten Gremiums. Es werden keine weiteren inhaltlichen Details zu spezifischen Fragestellungen aufgeführt, da die Vorlage lediglich den Stand der Beantwortung bzw. das Fehlen von Anfragen dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)