Sprockhövel Transparent

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Mitteilungsvorlage

Ausnahmegenehmigung Freiwillige Feuerwehr nach §10 Satz 3 BHKG

KN-76/2025 20.03.2025 Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Sprockhövel hat über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Freiwillige Feuerwehr informiert. Die Bezirksregierung hat den am 23. Dezember 2024 gestellten Antrag nach §10 Satz 3 BHKG mit Schreiben vom 30. Januar 2025 genehmigt. Durch diese Entscheidung ist es der Stadt ermöglicht, ihre Verpflichtungen gemäß dem Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz durch den Einsatz von ehrenamtlichem Personal zu erfüllen. Damit kann weiterhin auf eine ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache in der Mindeststärke einer taktischen Grundeinheit nach FwDV 3 verzichtet werden.

Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2029. An die Genehmigung sind jedoch Auflagen geknüpft. Die Verwaltung ist zu einer ausführlichen Berichtspflicht über die Personalstärke sowie die Personalentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet. Zudem muss jährlich über die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan berichtet werden. Hierzu ist ein priorisierter Aktionsplan zu erstellen, wobei etwaige Abweichungen meldepflichtig sind. Die entsprechenden Meldungen an die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen über den Ennepe-Ruhr-Kreis.

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