Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Einführung und Verpflichtung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · KN-57/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-57/2025 wird über die Neubesetzung eines Sitzes im Rat von Sprockhövel informiert. Hintergrund ist das Ableben eines Ratsmitglieds am 21. Dezember 2024. Gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Ersatzbestimmung wird ein Sitz aus der Reserveliste der Wählergruppe WfS nachbesetzt, sofern die Voraussetzungen für eine Wählbarkeit bestehen und kein Verzicht auf die Anwartschaft vorliegt.
Nach Durchführung des entsprechenden Verfahrens wurde der nächste Bewerber auf der Liste ermittelt. Die erforderliche Annahme-Erklärung für das neue Ratsmitglied liegt bereits vor.
Im Rahmen der Ratssitzung am 20. März 2025 ist die offizielle Einführung und Verpflichtung vorgesehen. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt dieser Vorgang durch die Bürgermeisterin. Das neue Ratsmitglied wird dabei feierlich dazu verpflichtet, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zum Wohle der Gemeinde wahrzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 3.1Personalkosten- und Planstellencontrolling 2024Zur Vorlage · KN-116/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-116/2025 zum Personalkosten- und Planstellencontrolling 2024 zeigt auf, dass die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Beschäftigten im Jahr 2024 unter dem veranschlagten Ansatz lagen. Bei einem geplanten Budget von rund 16,8 Millionen Euro beliefen sich die tatsächlichen Ausgaben auf etwa 16,6 Millionen Euro. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung lagen die Berechnungen für Rückstellungen zu Altersteilzeit sowie Überstunden und Urlaub noch nicht vor, was das Gesamtergebnis beeinflussen könnte, ohne die Zahlungsfähigkeit unmittelbar zu verändern.
Die Auswertung der Jahre 2020 bis 2024 verdeutlicht, dass die Personalausgaben in diesem Zeitraum wiederholt unter dem jeweiligen Ansatz lagen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kalkulation des Ansatzes auf Basis der zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Daten und Prognosen erfolgt. Für den Haushalt 2025/2026 werden als Faktoren für mögliche Abweichungen die noch nicht feststehenden Ergebnisse der Tarifverhandlungen sowie die gestiegenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen angeführt. Daher kann das Erfordernis überplanmäßiger Aufwendungen im Personalbereich nicht vollständig ausgeschlossen werden, auch wenn die Verwaltung eine Vermeidung solcher Ausgaben anstrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 3.2Neu- und Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · VL-28/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll im Rahmen der Beschlussvorlage VL-28/2025 über die Neu- und Umbesetzung verschiedener Ausschüsse entscheiden. Ein Antrag der WfS-Fraktion sieht vor, dass ein neues Ratsmitglied der Fraktion alle Ausschusspositionen übernimmt, die zuvor von einem verstorbenen Mitglied bekleidet wurden.
Dies umfasst die Mitwirkung als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie im Wahlausschuss. Zudem soll das Ratsmitglied ordentliches Mitglied im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus sowie im Wahlprüfungsausschuss werden. Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird die Person als persönlicher Stellvertreter eines weiteren Ratsmitglieds eingesetzt.
Des Weiteren beantragt die WfS-Fraktion, dass der Fraktionsvorsitzende als ordentliches Mitglied und stellvertretender Vorsitzender im Betriebsausschuss fungiert. In diesem Ausschuss übernimmt das neue Ratsmitglied zudem die Rolle eines stellvertretenden Mitglieds. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Rates am 20. März 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.3Mitteilung über Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2024Zur Vorlage · KN-129/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-129/2025 befasst sich mit der Information über die verschiedenen Mitgliedschaften und Funktionen, welche die Bürgermeisterin im Jahr 2024 innehatte. Das Dokument wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt und trägt das Datum vom 27. Februar 2025.
Zum aktuellen Zeitpunkt enthält die Vorlage noch keine detaillierte Aufstellung der einzelnen Gremien oder Ämter, da die inhaltlichen Details laut dem vorliegenden Text zeitnah nachgereicht werden sollen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 20. März 2025 auf der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 3.3 vorgesehen. In dieser Sitzung dient das Dokument lediglich zur Kenntnisnahme durch den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht über das IV. Quartal 2024Zur Vorlage · KN-81/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-81/2025 befasst sich mit der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2024. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Kämmerei. Der Bericht dient dazu, die entsprechenden Informationen über den Zeitraum des vierten Quartals 2024 den zuständigen Gremien zur Kenntnis zu bringen.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wird. Dieser Termin ist für den 13. März 2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge soll das Dokument am 20. März 2025 auch im Rat zur Kenntnis gebracht werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der beigefügte Quartalsbericht, welcher die Entwicklungen des betreffenden Zeitraums dokumentiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 4.2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-82/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-82/2025 befasst sich mit dem Bericht über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Sachgebiet Kämmerei. Der Bericht dient dazu, den zuständigen Gremien Informationen über die aktuelle finanzielle Lage zur Verfügung zu stellen.
Die Beratung der Vorlage ist für zwei Termine im März 2025 vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird das Dokument am 13. März 2025 behandelt. Im Anschluss daran findet die Vorstellung im Rat am 20. März 2025 statt. In beiden Gremien ist das Verfahren als reine Kenntnisnahme angelegt, was bedeutet, dass der Bericht zur Information vorgelegt und ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Mitteilungsvorlage gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz hervor. Die Vorlage dient primär der Information über die haushaltswirtschaftliche Lage zum Stand Februar 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 4.3Sachstand des freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts der Stadt SprockhövelZur Vorlage · KN-115/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-115/2025 befasst sich mit dem Sachstand des freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Sprockhövel. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Kämmerei im Geschäftsbereich II.
In der vorliegenden Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Inhalte der Vorlage zeitnah nachgereicht werden sollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält das Dokument keine weiterführenden Informationen zum inhaltlichen Stand des Konzepts.
Der weitere Beratungsprozess ist bereits terminiert. Im Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage in der Sitzung am 13. März 2025 zur Kenntnis genommen werden. Ein weiterer Termin für die Information der Gremien ist für den Rat am 20. März 2025 angesetzt, wo das Dokument ebenfalls zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung steht. Die Vorlage ist als öffentliche Mitteilung eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 4.4Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 KomHVO NRWZur Vorlage · KN-99/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-99/2025 des Sachgebiets Kämmerei informiert über die Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage der Vorlage ist die Kommunale Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, die es ermöglicht, Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zu übertragen. Gemäß einer bestehenden Regelung aus dem Jahr 2013 gilt grundsätzlich der Grundsatz der Jährlichkeit, sodass veranschlagte Mittel mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Ermächtigungen in erforderlicher Höhe in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies bis zum 31. Dezember schriftlich beim Kämmerer beantragt und begründet wird.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 werden für das Jahr 2025 Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Die übertragenen Mittel verändern die Planpositionen des Finanzplans 2025 in verschiedenen Bereichen. Konkret sind Anpassungen bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 1.247.500,00 Euro sowie bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen von 11.154.500,00 Euro auf 11.843.285,98 Euro vorgesehen. Zudem erhöht sich der Betrag für Auszahlungen zum Erwerb von beweglichem Anlagevermögen von 2.298.050,00 Euro auf 2.547.618,97 Euro. Die Position der sonstigen Investitionsauszahlungen bleibt mit 122.000,00 Euro unverändert. Dies führt zu einer Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit von -9.540.700,00 Euro auf -10.479.054,95 Euro. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 5.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 5.1Kommunale Klassenrichtzahl 2025/2026Zur Vorlage · VL-225/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-225/2024 regelt die kommunale Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2025/2026. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen bestimmt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen nach der Schülerzahl.
Für das kommende Schuljahr sind in der Stadt insgesamt 259 Kinder angemelmuet, woraus sich die Bildung von elf Eingangsklassen ergibt. Die Verteilung sieht für die GGS Börbersbruch fünf Klassen bei 122 Anmeldungen vor. Für die GGS Hobeuken und die GGS Gennebreck ist jeweils eine Klasse für 29 angemeldete Kinder vorgesehen. An der GGS Haßlinghausen wird die Anzahl der Eingangsklassen von drei auf vier erhöht. Trotz der aktuellen Anmeldung von 79 Kindern wird aufgrund erwarteter Rückstellungen mit einer Schülerzahl von über 82 Personen gerechnet, sodass die Bildung einer vierten Klasse möglich ist. Die notwendigen Unterrichtsräume sind an diesem Standort vorhanden.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die vorgesehene Höchstzahl sowie deren Verteilung auf die Grundschulen zu bestätigen. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.2Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2026/2027Zur Vorlage · VL-2/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-2/2025 wird die Bereitstellung städtischer Mittel für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel thematisiert. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 soll jeweils ein Betrag von 4.640 Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen der Bezuschussung der Gruppen im Rahmen des Angebots „Schule von acht bis eins“, welches die Betreuung vor und nach dem Unterricht umfasst.
Die Stadt gewährt den vier betroffenen Grundschulen seit Januar 2011 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.160 Euro pro Schule, nachdem die ursprünglichen Förderbeträge im Zuge der Haushaltskonsolidierung angepasst wurden. Parallel dazu fördert das Land die entsprechenden Betreuungsangebote mit 4.000 Euro pro Gruppe. Die entsprechenden Landesmittel werden in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet. Die Anträge für diese Förderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die städtischen Zuschüsse für die Jahre 2026 und 2027 eine finanzielle Kontinuität für die Betreuungsgruppen zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.3Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck und Hobeuken in offene Ganztagsgrundschulen (OGS)Zur Vorlage · VL-11/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck und Hobeuken in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/20lagt. Grundlage hierfür ist das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, welches ab August 2026 einen Rechtsanspruch für Erstklässler und schrittweise bis zum Jahr 2029 für alle Grundschulkinder etabliert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die notwendigen Anträge stellt und die Ausschreibung der Trägerschaft vorbereitet.
Da die Kapazitäten der nächstgelegenen Grundschulen in Haßlinghausen und Börgersbruch erschöpft sind, ist eine Ausweitung des Angebots an den Standorten Gennebreck und Hobeuken erforderlich, da die aktuellen Betreuungsmodelle die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Für die GGS Gennebreck werden jährliche Kosten von etwa 275.000 Euro veranschlagt, wobei circa 120.000 Euro durch Fördermittel abgedeckt werden sollen; die räumlichen Kapazitäten gelten an diesem Standort als ausreichend.
An der GGS Hobeuken belaufen sich die geschätzten jährlichen Kosten auf rund 137.000 Euro, wovon etwa 65.000 Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Für diesen Standort ist ein Neubau auf dem Schulhof geplant, dessen Fertigstellung für das Schuljahr 2027/2028 vorgesehen ist. Die Vorlage wird im März 2025 in den zuständigen Ausschüssen vorberaten und anschließend im Rat beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.4Änderungen der „Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel“Zur Vorlage · VL-48/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der „Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege“. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Änderungen zum 1. April 2025 wirksam werden zu lassen. Zum Stichtag 1. März 2025 werden in der Stadt 77 Kinder im Alter von null bis drei Jahren von 16 Kindertagespflegepersonen betreut. Dieses Angebot ergänzt damit die bestehenden Kindertageseinrichtungen.
Die Überarbeitung der Richtlinie basiert auf Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der bisherigen Fassungen sowie auf den Entwicklungen durch die Reformierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW). Die Vorlage enthält inhaltliche Anpassungen und Ergänzungen, während rein redaktionelle Änderungen oder Aktualisierungen von Verweisen nicht separat aufgeführt sind. Die betroffenen Kindertagespflegepersonen wurden bereits im Dezember 2024 über die geplanten Änderungen informiert.
Aus den vorgeschlagenen Anpassungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird, bevor eine abschließende Entscheidung durch den Rat am 20. März 2025 erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.5Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan 2025/2026 im Sachgebiet SG I.3.2 "sozialpädagogische Dienste"Zur Vorlage · VL-43/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Stellenplan 2025/2026 ist die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitplanstelle für das Sachgebiet der sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes Sprockhövel vorgesehen. Die Vorlage begründet diesen Antrag mit einer Zunahme der Fallzahlen, insbesondere in den Bereichen der Eingliederungshilfe und des Pflegekinderdienstes.
Eine Überprüfung der Fallbelastung auf Basis von Richtwerten des LWL und des Gemeindeprüfungsamtes NRW zeigt eine Differenz zwischen der aktuellen Stellenbesetzung und dem berechneten Bedarf auf. Während die Ist-Stellen im Bereich der sozialpädagogischen Dienste bei 6,09 liegen, wird ein Soll-Bedarf von 7,56 Stellen ermittelt. Dies entspricht einem Fehlbestand von etwa 1,47 Stellen. Die Vorlage führt aus, dass zeitintensive Aufgaben wie Beratungsfälle, Meldungen zur Kindeswohlgefährdung sowie die Beteiligung an Gerichtsverfahren in den Fallzahlen der Quote nicht separat enthalten sind.
Die jährlichen Kosten für die neue Stelle werden auf circa 80.000 Euro geschätzt. Da diese Position in der aktuellen Personalkostenplanung noch nicht berücksichtigt ist, kann bei fehlender Deckung die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich sein. Die Vorlage wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.6Förderprogramm Brückenprojekt – Kinderbetreuung für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund – Einrichtung zweier zusätzlicher Planstellen im Stellenplan 2025/2026 im Sachgebiet I.3.3 „Kindertagesbetreuung“Zur Vorlage · VL-51/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel beantragt die Teilnahme am Förderprogramm „Brückenprojekt – Kinderbetreuung für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund“. Hierfür sollen im Stellenplan 2025/2026 zwei befristete Teilzeitstellen mit jeweils 19,5 Wochenstunden für eine sozialpädagogische Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft geschaffen werden. Die Befristung der Stellen ist auf ein Jahr ausgelegt und hängt von der Bewilligung der Fördermittel ab.
Das Programm bietet niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter und deren Eltern an. Da die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Haßlinghausen derzeit durch eine Grundschule beansprucht werden, prüft die Verwaltung alternative Standorte in Niedersprockhövel, etwa das „Hauhinco-Gebäude“ oder Räume des dortigen Jugendzentrums.
Die jährlichen Kosten für die beiden Stellen belaufen sich nach Schätzung auf etwa 75.000 bis 80.000 Euro. Da diese Personalkosten in der aktuellen Planung noch nicht berücksichtigt sind, müssten bei einer unzureichenden Deckung gegebenenfalls überplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.7Strategisches Büchereikonzept 2025 der Stadtbücherei Sprockhövel und Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im SG I.2.4 BüchereiZur Vorlage · VL-39/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel soll die im „Büchereikonzept 2025 der Stadtbücherei Sprockhövel“ festgelegten Maßnahmen und Zielsetzungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sukzessive umsetzen. Die Beschlussvorlage VL-39/2025 sieht vor, diese Ziele in künftige Haushaltsplanungen einzubeziehen und nach Fördermöglichkeiten zu suchen. Zudem wird die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Sachgebiet der Bücherei mit einem Umfang von 30 Wochenstunden für den Stellenplan 2025/2026 vorgeschlagen.
Das Konzept, welches auf einem Gutachten sowie aktuellen Bedarfsanalysen basiert, umfasst Schwerpunkte wie digitale Angebote, Bestandsoptimierung, Veranstaltungsarbeit und die geplante Einführung einer Selbstverbuchung. Die beantragte personelle Aufstockung dient der Bewältigung gestiegener Anforderungen durch höhere Besucherzahlen und ein erweitertes Programm. Laut Fachverbänden wird für Städte dieser Größenordnung eine Personalausstattung von mindestens 2,5 bis 3 Vollzeitäquivalenten empfohlen, während aktuell 1,92 Stellen im Stellenplan enthalten sind. Die damit verbundenen jährlichen Personalkosten werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2025 anteilig ca. 38.500 Euro anzusetzen sind. Diese Aufwendungen sind in der aktuellen Personalkostenkalkulation nicht enthalten und müssten bei Bedarf überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 10.03.2025 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (17. Sitzung)
- 6.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 6.1Verwendung von städtischen Grundstücken zum Zwecke der WohnbebauungZur Vorlage · VL-22/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung städtischer Grundstücke für die Wohnbebauung vorgelegt. Hintergrund sind die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen durch das Jahressteuergesetz 2024, welches die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke umfasst. Ziel ist es, auf die Herausforderungen der Bauwirtschaft zu reagieren, die unter anderem durch gestiegene Kosten und Zinsen sowie regulatorische Anforderungen geprägt ist.
Im Rahmen von Sondierungen hat die Bürgermeisterin Kontakt zu kreisangehörigen Städten aufgenommen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu prüfen. Zwei Städte haben Interesse signalisiert. Ein möglicher Ansatz umfasst die Entwicklung eines anpassbaren Prototyps für Mehrfamilienhäuser, um durch Synergieeffekte bei den Planungskosten Kostenersparnisse zu erzielen. Während erste Grundstücke in Sprockhövel bereits identifiziert sind, wird die Suche nach weiteren Flächen sowie die Prüfung der Bereitstellung von Bauland für Wohnungsbauunternehmen fortgesetzt. Dabei sollen städtische Einflussmöglichkeiten und gesellschaftliche Interessen gewahrt bleiben.
Zudem wird die Möglichkeit geprüft, im Rahmen der Wirtschaftsförderung Wohnraum zur Unterstützung der Fachkräfteakquise bereitzustellen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Baubranche sowie politische Entscheidungen auf Bundesebene weiter zu beobachten und die interkommunale Kooperation zu konkretisieren. Ein Verkauf der Grundstücke an externe Investoren über ein Vergabeverfahren bleibt als Option bestehen, falls kein alternativer Lösungspfad gefunden wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 6.21. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie zur Festlegung von WindenergiebereichenZur Vorlage · VL-13/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr förmlich am Verfahren zur Festlegung von Windenergiebereichen beteiligt. Grundlage für diese Änderung sind gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene, wie das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, welches den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll. Diese Regelungen verpflichten die Bundesländer dazu, verbindliche Flächenziele für die Windenergie zu erreichen.
Im Zuge der Umsetzung dieser Vorgaben müssen in den Regionalplänen der Planungsregion des Regionalverbands Ruhr Windenergiebereiche sowie Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Die vorliegende Vorlage zeigt auf, dass im Stadtgebiet von Sprockhövel sowie in den angrenzenden Gebieten durch die erste Änderung des Regionalplans Ruhr keine entsprechenden Flächen als Windenergiebereiche oder Beschleunigungsgebiete festgelegt sind. Damit sind die Belange der Stadt nicht von dieser Planänderung betroffen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat werden daher gebeten, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, keine Bedenken gegen die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vorzubringen. Für das Vorhaben ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 6.3Beseitigung von Hochwasser im Paasbach / Neubau und Sanierung von Gewässerbrücken hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hattingen und der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-37/2025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant gemeinsam mit der Stadt Hattingen die Beseitigung von Hochwasserschäden im Bereich des Paasbachs durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Hintergrund sind die Schäden, die durch das Hochwasser im Juli 2021 an Brückenbauwerken entstanden sind. Betroffen sind insbesondere die Brücken am Hibbelweg sowie an der Kreuzung Paasstraße/Hölterstraße, welche auf dem Gebiet beider Städte liegen. Während für das Bauwerk am Hibbelweg aufgrund beeinträchtigter Standsicherheit ein Neubau vorgesehen ist, soll die Brücke an der Paasstraße/Hölterstraße saniert werden.
Mit der Vereinbarung sollen die gesetzlichen Pflichten zur Verkehrssicherungspflicht sowie zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau erfüllt werden. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Rat der geplanten Schadensbeseitigung zustimmen. Zudem wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Vereinbarung mit der Stadt Hattingen abzuschließen und diese dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Genehmigung vorzulegen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, hydraulische Engpässe zu beseitigen und ökologische Strukturen im Gewässer zu verbessern, um die Klimafolgenanpassung zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 6.4Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hier: Sachstandbericht zum Umsetzungsstand der einzelnen FörderbausteineZur Vorlage · KN-131/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird der aktuelle Stand der Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsteils Niedersprockhövel berichtet. Die Förderung durch den Bund übernimmt 75 Prozent der anfallenden Kosten.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erstellung einer Zukunftsstrategie sowie einer Verkehrsuntersuchung. Nach Verzögerungen durch die Eröffnung der L70n wurden Planungsbüros beauftragt. Erste Messungen zum Verkehr und zum Parkraum sind erfolgt, und die Ergebnisse werden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz präsentiert. Ein Workshop zur Bürgerbeteiligung ist für den 5. Mai 2025 in der Glückauf-Halle angesetzt.
Im Bereich der Stadtmöbel wurden bereits Bänke und Pflanzkübel durch den städtischen Bauhof aufgestellt. Die verbleibenden Mittel aus diesem Baustein sollen für die Beschaffung von Fahrradabstellanlagen an der Hauptstraße genutzt werden. Das Markenkonzept zur Positionierung des Ortsteils wurde Ende 2024 abgeschlossen und befindet sich derzeit in der Endredaktion.
Das Vorhaben, leerstehende Ladenlokale zwischenzumieten, konnte nicht umgesetzt werden, da keine interessierten Eigentümer gefunden wurden. Die hierfür vorgesehenen Mittel werden nun für die Erarbeitung der Zukunftsstrategie eingesetzt, nachdem ein entsprechender Änderungsantrag bewilligt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 6.5Integriertes Handlungskonzept (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen hier: Sachstandbericht zum Überführungsantrag des InHK in das STEP 2025Zur Vorlage · KN-132/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung berichtet über den aktuellen Stand des Überführungsantrages des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen in das Städtebauförderprogramm STEP 2025. Im Rahmen eines Ortstermins mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Förderfähigkeit der verbleibenden Teilmaßnahmen geprüft. Während bestimmte Maßnahmen, wie der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen oder Fahrradabstellanlagen, über andere Förderrichtlinien finanziert werden, bleibt der Fördersatz für das InHK aufgrund der Erstförderung aus dem Jahr 2021 bei 60 Prozent.
Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Planung ist die Neugestaltung des Multifunktionalen Begegnungszentrums. Da die ursprüngliche Kostenplanung von rund 30 Millionen Euro die Förderfähigkeit gefährdete, wurde in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro ein reduziertes Konzept erstellt. Durch den Verzicht auf ein Kellergeschoss und eine Anpassung der Raumstruktur konnte die Kostenschätzung für dieses Projekt von etwa 22,46 Millionen Euro auf rund 13,47 Millionen Euro gesenkt werden. Dies führt dazu, dass sich der gesamte Förderbedarf des InHK von 22,89 Millionen Euro auf 16,81 Millionen Euro verringert.
Die überarbeiteten Antragsunterlagen wurden am 24. Februar 2025 bei der Bezirksregierung eingereicht. Nach Rücksprache unterstützt die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag der Stadt Sprockhövel nun für die kommenden Auswahlrunden des STEP 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 6.6Anbindung der Gewerbebetriebe der Hombergstraße an die L70 n hier: SachstandZur Vorlage · KN-133/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Hombergstraße, der im Haushaltsplan für die Jahre 2026/27 vorgesehen ist, wird über den Sachstand zur Erschließung der Bereiche Hombergstraße, Breloer Weg und Mausegatt berichtet. Da die anstehenden Kanal- und Straßensanierungen eine abschnittsweise Sperrung der Hombergstraße erfordern, ist eine alternative Zufahrtslösung notwendig. Hierzu laufen Gespräche mit einem Grundstückseigentümer einer Gewerbefläche. Es ist geplant, eine dauerhafte Zufahrt von der Glückauf-Allee auf das Betriebsgelände zu schaffen, die während der Bauphase auch der Allgemeinheit als Umleitung dienen soll. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Verbindung zur Hombergstraße geschlossen und die Erschließung erfolgt ausschließlich über die Glückauf-Allee.
Die Kosten für die Erstellung der Zufahrt und der Straße werden zwischen der Stadt und dem Eigentümer aufgeteilt, wobei die Stadt die Kosten für die temporäre Baustraße übernimmt. Ein weiterer Grundstückseigentümer des Geländes „Auf dem Bruch“ wurde ebenfalls einbezogen, was eine künftige Entlastung der Hombergstraße ermöglichen soll. Die abschließenden vertraglichen Regelungen zwischen den Beteiligten und der Stadt stehen noch aus. Der Bau der 6,50 Meter breiten Erschließungsstraße ohne Gehweg beginnt im Februar 2025 und hat eine voraussichtliche Dauer von etwa sechs Monaten. Parallel dazu bereitet die Verwaltung die Ausschreibung für die Planungsleistungen zum Kanal- und Straßenbau in der Hombergstraße vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 7.Sicherheit und Ordnung
- 7.1Ausnahmegenehmigung Freiwillige Feuerwehr nach §10 Satz 3 BHKGZur Vorlage · KN-76/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Freiwillige Feuerwehr informiert. Die Bezirksregierung hat den am 23. Dezember 2024 gestellten Antrag nach §10 Satz 3 BHKG mit Schreiben vom 30. Januar 2025 genehmigt. Durch diese Entscheidung ist es der Stadt ermöglicht, ihre Verpflichtungen gemäß dem Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz durch den Einsatz von ehrenamtlichem Personal zu erfüllen. Damit kann weiterhin auf eine ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache in der Mindeststärke einer taktischen Grundeinheit nach FwDV 3 verzichtet werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2029. An die Genehmigung sind jedoch Auflagen geknüpft. Die Verwaltung ist zu einer ausführlichen Berichtspflicht über die Personalstärke sowie die Personalentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet. Zudem muss jährlich über die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Brandschutzbedarfsplan berichtet werden. Hierzu ist ein priorisierter Aktionsplan zu erstellen, wobei etwaige Abweichungen meldepflichtig sind. Die entsprechenden Meldungen an die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen über den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 8.Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie für Sprockhövel: Aktueller SachstandZur Vorlage · KN-63/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel entwickelt eine integrierte Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“. Nach einem einstimmigen Beschluss des Rates vom Juni 2024 wurde die Stadt als eine von zehn Kommunen für die zweite Projektlaufzeit ausgewählt, die bis Juni 2026 reicht. Das Vorhaben wird durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. durchgeführt. Ziel ist die Erarbeitung einer Strategie nach dem Standard „Global Nachhaltige Kommune NRW“, die sich an den Zielen der Agenda 2030 orientiert.
Die Projektkoordination liegt im Bereich Bürgerschaftsbeteiligung und Gremienarbeit, wobei die Stellvertretung durch die Stabsstelle Ehrenamtliches Engagement übernommen wird. Die organisatorische Struktur umfasst ein Koordinationsteam, ein verwaltungsinternes Kernteam sowie eine Steuerungsgruppe mit Vertretungen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Kernteam, das sich aus Mitgliedern verschiedener Fachämter zusammensetzt, hat seine Arbeit bereits aufgenommen; die erste Sitzung ist für Ende Februar 2025 geplant. Die Bildung der Steuerungsgruppe erfolgt sukzessive, wobei deren erste Sitzung voraussichtlich im Mai 2025 stattfinden wird. Im weiteren Projektverlauf sind zudem digitale Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 9.Antrag der FDP-Fraktion: Maßnahmen zur Schaffung einer effizienten und modernen Verwaltung durch einen "Masterplan Digitalität" und Einrichtung eines begleitenden KontrollgremiumsZur Vorlage · AT-1/2025 · Antrag der FDP-Fraktion
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-1/2025 hat die FDP-Fraktion einen Antrag eingebracht, der Maßnahmen zur Schaffung einer effizienten und modernen Verwaltung zum Ziel hat. Im Kern des Antrags steht die Erarbeitung eines sogenannten „Masterplans Digitalität“. Dieser Plan soll als Grundlage für die digitale Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen dienen.
Zusätzlich sieht das Vorhaben die Einrichtung eines begleitenden Kontrollgremiums vor. Dieses Gremium soll die Umsetzung der im Masterplan festgelegten Maßnahmen begleiten und den Fortschritt der digitalen Prozesse überwachen. Die detaillierte inhaltliche Ausarbeitung sowie die Sachdarstellung zu den einzelnen Schritten sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen. Federführend für die Bearbeitung dieser Vorlage ist das Sachgebiet Organisation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 10.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-119/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-119/2025 informiert über den Stand der Verwaltungsmitteilungen für die Ratssitzung am 20. März 2025. Das vom Sachgebiet Organisation verantwortete Dokument bezieht sich auf den öffentlichen Teil der Sitzung und behandelt den zehnten Tagesordnungspunkt.
Inhaltlich hält die Vorlage fest, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine spezifischen Mitteilungen vorlagen, die einer weiteren Beratung bedurften. Die Verwaltung sieht vor, dass die entsprechenden Punkte lediglich zur Kenntnisnahme durch das Gremium dienen sollen. Damit enthält dieser Tagesordnungspunkt keine neuen inhaltlichen Sachverhalte oder weiterführenden Informationen zu anderen Themenbereichen.
Die Vorlage ist als öffentliche Information klassifiziert. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind im vorliegenden Dokument nicht enthalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 11.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-120/2025 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvlage mit der Nummer KN-120/2025 informiert den Rat über den Status der Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung, die für den 20. März 2025 angesetzt ist. Die Vorlage wird im Rahmen der Beratungsfolge zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Verantwortlich für diese Mitteilung ist das Sachgebiet Organisation aus dem Geschäftsbereich I. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden können, oder hält fest, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine entsprechenden Anfragen vorlagen. Die Dokumentation dient somit der Information über den Stand der eingegangenen Anfragen für das betreffende Gremium. Das Dokument wurde am 26. Februar 2025 erstellt und ist als öffentliche Mitteilung klassifiziert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 12.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel