Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 KomHVO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-99/2025 des Sachgebiets Kämmerei informiert über die Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage der Vorlage ist die Kommunale Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, die es ermöglicht, Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zu übertragen. Gemäß einer bestehenden Regelung aus dem Jahr 2013 gilt grundsätzlich der Grundsatz der Jährlichkeit, sodass veranschlagte Mittel mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Ermächtigungen in erforderlicher Höhe in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies bis zum 31. Dezember schriftlich beim Kämmerer beantragt und begründet wird.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 werden für das Jahr 2025 Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Die übertragenen Mittel verändern die Planpositionen des Finanzplans 2025 in verschiedenen Bereichen. Konkret sind Anpassungen bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 1.247.500,00 Euro sowie bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen von 11.154.500,00 Euro auf 11.843.285,98 Euro vorgesehen. Zudem erhöht sich der Betrag für Auszahlungen zum Erwerb von beweglichem Anlagevermögen von 2.298.050,00 Euro auf 2.547.618,97 Euro. Die Position der sonstigen Investitionsauszahlungen bleibt mit 122.000,00 Euro unverändert. Dies führt zu einer Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit von -9.540.700,00 Euro auf -10.479.054,95 Euro. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
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