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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Personalkosten- und Planstellencontrolling 2024Zur Vorlage · KN-116/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-116/2025 zum Personalkosten- und Planstellencontrolling 2024 zeigt auf, dass die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Beschäftigten im Jahr 2024 unter dem veranschlagten Ansatz lagen. Bei einem geplanten Budget von rund 16,8 Millionen Euro beliefen sich die tatsächlichen Ausgaben auf etwa 16,6 Millionen Euro. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung lagen die Berechnungen für Rückstellungen zu Altersteilzeit sowie Überstunden und Urlaub noch nicht vor, was das Gesamtergebnis beeinflussen könnte, ohne die Zahlungsfähigkeit unmittelbar zu verändern.
Die Auswertung der Jahre 2020 bis 2024 verdeutlicht, dass die Personalausgaben in diesem Zeitraum wiederholt unter dem jeweiligen Ansatz lagen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Kalkulation des Ansatzes auf Basis der zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Daten und Prognosen erfolgt. Für den Haushalt 2025/2026 werden als Faktoren für mögliche Abweichungen die noch nicht feststehenden Ergebnisse der Tarifverhandlungen sowie die gestiegenen Zusatzbeiträge der Krankenkassen angeführt. Daher kann das Erfordernis überplanmäßiger Aufwendungen im Personalbereich nicht vollständig ausgeschlossen werden, auch wenn die Verwaltung eine Vermeidung solcher Ausgaben anstrebt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 3.Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-82/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-82/2025 befasst sich mit dem Bericht über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Sachgebiet Kämmerei. Der Bericht dient dazu, den zuständigen Gremien Informationen über die aktuelle finanzielle Lage zur Verfügung zu stellen.
Die Beratung der Vorlage ist für zwei Termine im März 2025 vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird das Dokument am 13. März 2025 behandelt. Im Anschluss daran findet die Vorstellung im Rat am 20. März 2025 statt. In beiden Gremien ist das Verfahren als reine Kenntnisnahme angelegt, was bedeutet, dass der Bericht zur Information vorgelegt und ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Mitteilungsvorlage gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz hervor. Die Vorlage dient primär der Information über die haushaltswirtschaftliche Lage zum Stand Februar 2025.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 4.Quartalsbericht über das IV. Quartal 2024Zur Vorlage · KN-81/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-81/2025 befasst sich mit der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2024. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Kämmerei. Der Bericht dient dazu, die entsprechenden Informationen über den Zeitraum des vierten Quartals 2024 den zuständigen Gremien zur Kenntnis zu bringen.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wird. Dieser Termin ist für den 13. März 2025 angesetzt. Im weiteren Verlauf der Beratungsfolge soll das Dokument am 20. März 2025 auch im Rat zur Kenntnis gebracht werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der beigefügte Quartalsbericht, welcher die Entwicklungen des betreffenden Zeitraums dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 5.Ermächtigungsübertragungen gemäß §22 KomHVO NRWZur Vorlage · KN-99/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-99/2025 des Sachgebiets Kämmerei informiert über die Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage der Vorlage ist die Kommunale Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen, die es ermöglicht, Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zu übertragen. Gemäß einer bestehenden Regelung aus dem Jahr 2013 gilt grundsätzlich der Grundsatz der Jährlichkeit, sodass veranschlagte Mittel mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Ermächtigungen in erforderlicher Höhe in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies bis zum 31. Dezember schriftlich beim Kämmerer beantragt und begründet wird.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 werden für das Jahr 2025 Ermächtigungsübertragungen ausschließlich im Bereich des Finanzplanes vorgenommen. Die übertragenen Mittel verändern die Planpositionen des Finanzplans 2025 in verschiedenen Bereichen. Konkret sind Anpassungen bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 1.247.500,00 Euro sowie bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen von 11.154.500,00 Euro auf 11.843.285,98 Euro vorgesehen. Zudem erhöht sich der Betrag für Auszahlungen zum Erwerb von beweglichem Anlagevermögen von 2.298.050,00 Euro auf 2.547.618,97 Euro. Die Position der sonstigen Investitionsauszahlungen bleibt mit 122.000,00 Euro unverändert. Dies führt zu einer Veränderung des Saldos aus Investitionstätigkeit von -9.540.700,00 Euro auf -10.479.054,95 Euro. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 6.Sachstand des freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts der Stadt SprockhövelZur Vorlage · KN-115/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-115/2025 befasst sich mit dem Sachstand des freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Sprockhövel. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Kämmerei im Geschäftsbereich II.
In der vorliegenden Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Inhalte der Vorlage zeitnah nachgereicht werden sollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält das Dokument keine weiterführenden Informationen zum inhaltlichen Stand des Konzepts.
Der weitere Beratungsprozess ist bereits terminiert. Im Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage in der Sitzung am 13. März 2025 zur Kenntnis genommen werden. Ein weiterer Termin für die Information der Gremien ist für den Rat am 20. März 2025 angesetzt, wo das Dokument ebenfalls zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung steht. Die Vorlage ist als öffentliche Mitteilung eingestuft.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 7.Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2026/2027Zur Vorlage · VL-2/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-2/2025 wird die Bereitstellung städtischer Mittel für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel thematisiert. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 soll jeweils ein Betrag von 4.640 Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen der Bezuschussung der Gruppen im Rahmen des Angebots „Schule von acht bis eins“, welches die Betreuung vor und nach dem Unterricht umfasst.
Die Stadt gewährt den vier betroffenen Grundschulen seit Januar 2011 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.160 Euro pro Schule, nachdem die ursprünglichen Förderbeträge im Zuge der Haushaltskonsolidierung angepasst wurden. Parallel dazu fördert das Land die entsprechenden Betreuungsangebote mit 4.000 Euro pro Gruppe. Die entsprechenden Landesmittel werden in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet. Die Anträge für diese Förderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die städtischen Zuschüsse für die Jahre 2026 und 2027 eine finanzielle Kontinuität für die Betreuungsgruppen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 8.Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan 2025/2026 im Sachgebiet SG I.3.2 "sozialpädagogische Dienste"Zur Vorlage · VL-43/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stellenplan 2025/2026 ist die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitplanstelle für das Sachgebiet der sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes Sprockhövel vorgesehen. Die Vorlage begründet diesen Antrag mit einer Zunahme der Fallzahlen, insbesondere in den Bereichen der Eingliederungshilfe und des Pflegekinderdienstes.
Eine Überprüfung der Fallbelastung auf Basis von Richtwerten des LWL und des Gemeindeprüfungsamtes NRW zeigt eine Differenz zwischen der aktuellen Stellenbesetzung und dem berechneten Bedarf auf. Während die Ist-Stellen im Bereich der sozialpädagogischen Dienste bei 6,09 liegen, wird ein Soll-Bedarf von 7,56 Stellen ermittelt. Dies entspricht einem Fehlbestand von etwa 1,47 Stellen. Die Vorlage führt aus, dass zeitintensive Aufgaben wie Beratungsfälle, Meldungen zur Kindeswohlgefährdung sowie die Beteiligung an Gerichtsverfahren in den Fallzahlen der Quote nicht separat enthalten sind.
Die jährlichen Kosten für die neue Stelle werden auf circa 80.000 Euro geschätzt. Da diese Position in der aktuellen Personalkostenplanung noch nicht berücksichtigt ist, kann bei fehlender Deckung die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich sein. Die Vorlage wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 9.Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck und Hobeuken in offene Ganztagsgrundschulen (OGS)Zur Vorlage · VL-11/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck und Hobeuken in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/20lagt. Grundlage hierfür ist das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, welches ab August 2026 einen Rechtsanspruch für Erstklässler und schrittweise bis zum Jahr 2029 für alle Grundschulkinder etabliert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die notwendigen Anträge stellt und die Ausschreibung der Trägerschaft vorbereitet.
Da die Kapazitäten der nächstgelegenen Grundschulen in Haßlinghausen und Börgersbruch erschöpft sind, ist eine Ausweitung des Angebots an den Standorten Gennebreck und Hobeuken erforderlich, da die aktuellen Betreuungsmodelle die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Für die GGS Gennebreck werden jährliche Kosten von etwa 275.000 Euro veranschlagt, wobei circa 120.000 Euro durch Fördermittel abgedeckt werden sollen; die räumlichen Kapazitäten gelten an diesem Standort als ausreichend.
An der GGS Hobeuken belaufen sich die geschätzten jährlichen Kosten auf rund 137.000 Euro, wovon etwa 65.000 Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Für diesen Standort ist ein Neubau auf dem Schulhof geplant, dessen Fertigstellung für das Schuljahr 2027/2028 vorgesehen ist. Die Vorlage wird im März 2025 in den zuständigen Ausschüssen vorberaten und anschließend im Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 10.Änderungen der „Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel“Zur Vorlage · VL-48/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der „Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege“. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Änderungen zum 1. April 2025 wirksam werden zu lassen. Zum Stichtag 1. März 2025 werden in der Stadt 77 Kinder im Alter von null bis drei Jahren von 16 Kindertagespflegepersonen betreut. Dieses Angebot ergänzt damit die bestehenden Kindertageseinrichtungen.
Die Überarbeitung der Richtlinie basiert auf Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der bisherigen Fassungen sowie auf den Entwicklungen durch die Reformierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW). Die Vorlage enthält inhaltliche Anpassungen und Ergänzungen, während rein redaktionelle Änderungen oder Aktualisierungen von Verweisen nicht separat aufgeführt sind. Die betroffenen Kindertagespflegepersonen wurden bereits im Dezember 2024 über die geplanten Änderungen informiert.
Aus den vorgeschlagenen Anpassungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird, bevor eine abschließende Entscheidung durch den Rat am 20. März 2025 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 11.Förderprogramm Brückenprojekt – Kinderbetreuung für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund – Einrichtung zweier zusätzlicher Planstellen im Stellenplan 2025/2026 im Sachgebiet I.3.3 „Kindertagesbetreuung“Zur Vorlage · VL-51/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel beantragt die Teilnahme am Förderprogramm „Brückenprojekt – Kinderbetreuung für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund“. Hierfür sollen im Stellenplan 2025/2026 zwei befristete Teilzeitstellen mit jeweils 19,5 Wochenstunden für eine sozialpädagogische Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft geschaffen werden. Die Befristung der Stellen ist auf ein Jahr ausgelegt und hängt von der Bewilligung der Fördermittel ab.
Das Programm bietet niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter und deren Eltern an. Da die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Haßlinghausen derzeit durch eine Grundschule beansprucht werden, prüft die Verwaltung alternative Standorte in Niedersprockhövel, etwa das „Hauhinco-Gebäude“ oder Räume des dortigen Jugendzentrums.
Die jährlichen Kosten für die beiden Stellen belaufen sich nach Schätzung auf etwa 75.000 bis 80.000 Euro. Da diese Personalkosten in der aktuellen Planung noch nicht berücksichtigt sind, müssten bei einer unzureichenden Deckung gegebenenfalls überplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 12.Strategisches Büchereikonzept 2025 der Stadtbücherei Sprockhövel und Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im SG I.2.4 BüchereiZur Vorlage · VL-39/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel soll die im „Büchereikonzept 2025 der Stadtbücherei Sprockhövel“ festgelegten Maßnahmen und Zielsetzungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sukzessive umsetzen. Die Beschlussvorlage VL-39/2025 sieht vor, diese Ziele in künftige Haushaltsplanungen einzubeziehen und nach Fördermöglichkeiten zu suchen. Zudem wird die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Sachgebiet der Bücherei mit einem Umfang von 30 Wochenstunden für den Stellenplan 2025/2026 vorgeschlagen.
Das Konzept, welches auf einem Gutachten sowie aktuellen Bedarfsanalysen basiert, umfasst Schwerpunkte wie digitale Angebote, Bestandsoptimierung, Veranstaltungsarbeit und die geplante Einführung einer Selbstverbuchung. Die beantragte personelle Aufstockung dient der Bewältigung gestiegener Anforderungen durch höhere Besucherzahlen und ein erweitertes Programm. Laut Fachverbänden wird für Städte dieser Größenordnung eine Personalausstattung von mindestens 2,5 bis 3 Vollzeitäquivalenten empfohlen, während aktuell 1,92 Stellen im Stellenplan enthalten sind. Die damit verbundenen jährlichen Personalkosten werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2025 anteilig ca. 38.500 Euro anzusetzen sind. Diese Aufwendungen sind in der aktuellen Personalkostenkalkulation nicht enthalten und müssten bei Bedarf überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 10.03.2025 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (17. Sitzung)
- 13.Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie für Sprockhövel: Aktueller SachstandZur Vorlage · KN-63/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel entwickelt eine integrierte Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“. Nach einem einstimmigen Beschluss des Rates vom Juni 2024 wurde die Stadt als eine von zehn Kommunen für die zweite Projektlaufzeit ausgewählt, die bis Juni 2026 reicht. Das Vorhaben wird durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. durchgeführt. Ziel ist die Erarbeitung einer Strategie nach dem Standard „Global Nachhaltige Kommune NRW“, die sich an den Zielen der Agenda 2030 orientiert.
Die Projektkoordination liegt im Bereich Bürgerschaftsbeteiligung und Gremienarbeit, wobei die Stellvertretung durch die Stabsstelle Ehrenamtliches Engagement übernommen wird. Die organisatorische Struktur umfasst ein Koordinationsteam, ein verwaltungsinternes Kernteam sowie eine Steuerungsgruppe mit Vertretungen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Kernteam, das sich aus Mitgliedern verschiedener Fachämter zusammensetzt, hat seine Arbeit bereits aufgenommen; die erste Sitzung ist für Ende Februar 2025 geplant. Die Bildung der Steuerungsgruppe erfolgt sukzessive, wobei deren erste Sitzung voraussichtlich im Mai 2025 stattfinden wird. Im weiteren Projektverlauf sind zudem digitale Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 14.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-94/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-94/2025 befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil des anstehenden Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage, welche vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, ist für die Sitzung am 13. März 2025 vorgesehen. In diesem Zusammenhang dient das Dokument dazu, dem Gremium den aktuellen Stand bezüglich etwaiger Mitteilungen der Verwaltung zu präsentieren.
Dem vorliegenden Text zufolge liegen zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vor, die im öffentlichen Teil des Ausschusses zur Kenntnisnahme behandelt werden müssten. Die Vorlage ist somit als Information über das Fehlen von Mitteilungen einzustufen. Damit wird dokumentiert, dass für den betreffenden Tagesordnungspunkt keine weiteren behördlichen Informationen oder Berichte zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss übermittelt wurden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 15.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-95/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-95/2025 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses in Sprockhövel bezüglich der Anfragen im öffentlichen Teil der kommenden Sitzung. Die Vorlage ist für die Sitzung am 13. März 2025 als 15. Tagesordnungspunkt vorgesehen, wobei das Gremium die Informationen lediglich zur Kenntnis nehmen soll.
Der Inhalt der Mitteilung bezieht sich auf den Status von Anfragen, die im öffentlichen Teil des Ausschusses behandelt werden können. Die Vorlage hält fest, dass die entsprechenden Anfragen beantwortet werden bzw. keine Anfragen vorlagen. Federführend für die Erstellung dieses Dokuments ist das Sachgebiet Organisation aus dem Geschäftsbereich I der Verwaltung. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in der Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)