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Beschlussvorlage

Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2026/2027

VL-2/2025 20.03.2025 Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage VL-2/2025 wird die Bereitstellung städtischer Mittel für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel thematisiert. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 soll jeweils ein Betrag von 4.640 Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen der Bezuschussung der Gruppen im Rahmen des Angebots „Schule von acht bis eins“, welches die Betreuung vor und nach dem Unterricht umfasst.

Die Stadt gewährt den vier betroffenen Grundschulen seit Januar 2011 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.160 Euro pro Schule, nachdem die ursprünglichen Förderbeträge im Zuge der Haushaltskonsolidierung angepasst wurden. Parallel dazu fördert das Land die entsprechenden Betreuungsangebote mit 4.000 Euro pro Gruppe. Die entsprechenden Landesmittel werden in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet. Die Anträge für diese Förderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

Die vorliegende Vorlage sieht vor, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die städtischen Zuschüsse für die Jahre 2026 und 2027 eine finanzielle Kontinuität für die Betreuungsgruppen zu gewährleisten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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