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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung einer Schriftführerin für den Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · VL-1/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-1/2025 des Fachbereichs Jugend und Familie wird die Neubesetzung der Schriftführung für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule beantragt. Hintergrund der Vorlage ist ein personeller Wechsel innerhalb der Verwaltung, da die bisherige verantwortliche Person aufgrund eines Wechsels in einen anderen Fachbereich nicht mehr für die Übernahme der Schriftführung im genannten Ausschuss zur Verfügung steht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Schriftführerin für den Ausschuss zu bestellen. Die Funktion der stellvertretenden Schriftführerin soll hingegen unverändert bleiben, sodass die bisherige Stellvertreterin weiterhin in dieser Rolle tätig sein wird.
Die Vorlage stellt klar, dass durch diese personelle Neuregelung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz zu verzeichnen. Die Entscheidung über die neue Besetzung der Schriftführung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 12. März 2025 behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 3.Neue personelle Besetzung im Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · KN-19/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-19/2025 informiert der Fachbereich Jugend und Familie über eine personelle Neubesetzung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes (AG-KJHG NW) ist eine Vertretung der Arbeitsverwaltung als beratendes Mitglied in diesem Gremium vorgesehen.
Die Agentur für Arbeit Hagen hat hierfür mit sofortiger Wirkung ein neues beratendes Mitglied sowie eine Stellvertreterin benannt. Die formelle Verpflichtung der neuen Mitglieder erfolgt bei deren erster Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses. Mit dieser personellen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz verbunden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 4.Kommunale Klassenrichtzahl 2025/2026Zur Vorlage · VL-225/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-225/2024 regelt die kommunale Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2025/2026. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen bestimmt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen nach der Schülerzahl.
Für das kommende Schuljahr sind in der Stadt insgesamt 259 Kinder angemelmuet, woraus sich die Bildung von elf Eingangsklassen ergibt. Die Verteilung sieht für die GGS Börbersbruch fünf Klassen bei 122 Anmeldungen vor. Für die GGS Hobeuken und die GGS Gennebreck ist jeweils eine Klasse für 29 angemeldete Kinder vorgesehen. An der GGS Haßlinghausen wird die Anzahl der Eingangsklassen von drei auf vier erhöht. Trotz der aktuellen Anmeldung von 79 Kindern wird aufgrund erwarteter Rückstellungen mit einer Schülerzahl von über 82 Personen gerechnet, sodass die Bildung einer vierten Klasse möglich ist. Die notwendigen Unterrichtsräume sind an diesem Standort vorhanden.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die vorgesehene Höchstzahl sowie deren Verteilung auf die Grundschulen zu bestätigen. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 5.Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2026/2027Zur Vorlage · VL-2/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-2/2025 wird die Bereitstellung städtischer Mittel für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel thematisiert. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 soll jeweils ein Betrag von 4.640 Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen der Bezuschussung der Gruppen im Rahmen des Angebots „Schule von acht bis eins“, welches die Betreuung vor und nach dem Unterricht umfasst.
Die Stadt gewährt den vier betroffenen Grundschulen seit Januar 2011 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.160 Euro pro Schule, nachdem die ursprünglichen Förderbeträge im Zuge der Haushaltskonsolidierung angepasst wurden. Parallel dazu fördert das Land die entsprechenden Betreuungsangebote mit 4.000 Euro pro Gruppe. Die entsprechenden Landesmittel werden in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet. Die Anträge für diese Förderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die städtischen Zuschüsse für die Jahre 2026 und 2027 eine finanzielle Kontinuität für die Betreuungsgruppen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 6.Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck und Hobeuken in offene Ganztagsgrundschulen (OGS)Zur Vorlage · VL-11/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck und Hobeuken in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/20lagt. Grundlage hierfür ist das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, welches ab August 2026 einen Rechtsanspruch für Erstklässler und schrittweise bis zum Jahr 2029 für alle Grundschulkinder etabliert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die notwendigen Anträge stellt und die Ausschreibung der Trägerschaft vorbereitet.
Da die Kapazitäten der nächstgelegenen Grundschulen in Haßlinghausen und Börgersbruch erschöpft sind, ist eine Ausweitung des Angebots an den Standorten Gennebreck und Hobeuken erforderlich, da die aktuellen Betreuungsmodelle die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Für die GGS Gennebreck werden jährliche Kosten von etwa 275.000 Euro veranschlagt, wobei circa 120.000 Euro durch Fördermittel abgedeckt werden sollen; die räumlichen Kapazitäten gelten an diesem Standort als ausreichend.
An der GGS Hobeuken belaufen sich die geschätzten jährlichen Kosten auf rund 137.000 Euro, wovon etwa 65.000 Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Für diesen Standort ist ein Neubau auf dem Schulhof geplant, dessen Fertigstellung für das Schuljahr 2027/2028 vorgesehen ist. Die Vorlage wird im März 2025 in den zuständigen Ausschüssen vorberaten und anschließend im Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 7.Jahresbericht der Jugendzentren 2024Zur Vorlage · KN-64/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-64/2025 legt den Jahresbericht der beiden städtischen Jugendzentren für das Jahr 2024 vor. Das Dokument dient dazu, dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die entsprechenden Informationen über die Entwicklungen der Einrichtungen im vergangenen Kalenderjahr zur Kenntnis zu bringen. Die Vorlage ist für die Sitzung des genannten Ausschusses am 12. März 2025 vorgesehen.
Im Rahmen dieser Sitzung besteht für die Mitglieder des Gremiums die Möglichkeit, Fragen zum Inhalt des Berichts zu stellen und eine Stellungnahme abzugeben. Der Bericht selbst ist der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt entstehen. Federführend für diese Vorlage ist der Bereich Kindertagesbetreuung.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 8.Eröffnung Familienbüro in SprockhövelZur Vorlage · KN-49/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-49/2025 des Fachbereichs Jugend und Familie wird über die Eröffnung eines Familienbüros in Niedersprockhövel informiert. In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 12. März 2025 sollen die ersten Schritte sowie der Prozess der Eröffnung erläutert werden.
Die zuständigen Ansprechpartnerinnen des Familienbüros sowie die Leitung des Bereichs Kinder-stark/Familienbüro werden in diesem Gremium einen kurzen Bericht über den aktuellen Stand und die anstehenden Maßnahmen erstatten. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und ökologischen Folgen gibt die Verwaltung an, dass durch die Eröffnung des Familienbüros keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 9.Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan 2025/2026 im Sachgebiet SG I.3.2 "sozialpädagogische Dienste"Zur Vorlage · VL-43/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stellenplan 2025/2026 ist die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitplanstelle für das Sachgebiet der sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes Sprockhövel vorgesehen. Die Vorlage begründet diesen Antrag mit einer Zunahme der Fallzahlen, insbesondere in den Bereichen der Eingliederungshilfe und des Pflegekinderdienstes.
Eine Überprüfung der Fallbelastung auf Basis von Richtwerten des LWL und des Gemeindeprüfungsamtes NRW zeigt eine Differenz zwischen der aktuellen Stellenbesetzung und dem berechneten Bedarf auf. Während die Ist-Stellen im Bereich der sozialpädagogischen Dienste bei 6,09 liegen, wird ein Soll-Bedarf von 7,56 Stellen ermittelt. Dies entspricht einem Fehlbestand von etwa 1,47 Stellen. Die Vorlage führt aus, dass zeitintensive Aufgaben wie Beratungsfälle, Meldungen zur Kindeswohlgefährdung sowie die Beteiligung an Gerichtsverfahren in den Fallzahlen der Quote nicht separat enthalten sind.
Die jährlichen Kosten für die neue Stelle werden auf circa 80.000 Euro geschätzt. Da diese Position in der aktuellen Personalkostenplanung noch nicht berücksichtigt ist, kann bei fehlender Deckung die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich sein. Die Vorlage wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 10.Installation einer "Pool-Lösung" für Integrationshilfen an der GGS HobeukenZur Vorlage · VL-25/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung soll für die Grundschule Hobeuken eine Pool-Lösung zur Bereitstellung von Integrationshilfen einführen. Der Beschluss sieht vor, zwei Integrationskräfte mit jeweils 28 Wochenstunden für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einzusetzen. Zu Beginn des Jahres 2027 soll eine Prüfung erfolgen, ob das Modell dauerhaft fortgeführt werden kann.
Dieses Verfahren orientiert sich an bereits bestehenden Pool-Lösungen an der GGS Börgersbruch und der GGS Haßlinghausen. Dabei werden die Integrationskräfte fest einer Schule zugeordnet, statt sie auf Basis von Einzelanträgen einzelnen Kindern zuzuweisen. Während an kleineren Schulen bislang kein Bedarf für ein solches pauschales Angebot bestand, wurde für die GGS Hobeuken ein gestiegener Unterstützungsbedarf bei Kindern mit drohenden oder bereits vorhandenen seelischen Beeinträchtigungen festgestellt.
Die jährlichen Kosten für diese Maßnahme werden auf etwa 75.000 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2025 eine anteilige Abrechnung vorgesehen ist. Da durch die Pool-Lösung die Kosten für die bisherige Einzelfallbetreuung eingespart werden sollen, wird mit keinen zusätzlichen Belastungen für den Haushalt gerechnet; vielmehr wird eine leichte Einsparung erwartet.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 11.Kostencontrolling für den Fachbereich Jugend und Familie hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.24 bis 31.12.2024Zur Vorlage · KN-50/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-50/2025 des Fachbereichs Jugend und Familie enthält einen Bericht zum Kostencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Aus dem Dokument geht hervor, dass am Ende des Jahres 2024 eine Abweichung von den geplanten Haushaltsansätzen festgestellt wurde. Diese betraf primär die Position der Jugendhilfeleistungen für Personen in Einrichtungen, bei der der Ansatz um rund 810.000 Euro überschritten wurde.
Trotz dieser Kostensteigerung in dem genannten Bereich konnte der Mehraufwand innerhalb des gesamten Deckungskreises für das Jugendamt ausgeglichen werden. Dadurch waren im Berichtszeitraum keine überplanmäßigen Ausgaben erforderlich. Die Vorlage ist als Information vorgesehen und wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule in der Sitzung am 12. März 2025 zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 12.Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2025/26Zur Vorlage · KN-79/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/26 sieht eine Anpassung der Betreuungskapazitäten in Sprockhövel vor. Hintergrund sind veränderte Geburtenzahlen sowie die Verschiebung von Bedarfsschwerpunkten hin zu U3- und U2-Betreuungsplätzen. Ziel ist es, die Anzahl der Ü3-Plätze zu verringern und gleichzeitig das Angebot für jüngere Kinder auszubauen.
Im Rahmen dieser Umstrukturierung findet in der Natur-Kita Schee eine Gruppenumwandlung statt, durch die neun Ü3-Plätze abgebaut und ein zusätzlicher U3-Platz geschaffen wird. Für diese Maßnahme sind bauliche Veränderungen, wie die Einrichtung eines weiteren Schlafraums, erforderlich. In der Einrichtung KiFaz Miteinander werden zwölf Ü3-Plätze reduziert und vier zusätzliche U3-Plätze bereitgestellt.
Zudem besteht die Option, in der Musik-Kita Gedulderweg die Anzahl der Gruppen von vier auf drei einhalb zu reduzieren, was einen Abbau von acht Ü3-Plätzen bedeuten würde. Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt von der weiteren Nachfrage im Wohnbereich Niedersprockhövel ab. Aktuell wird davon ausgegangen, dass sämtliche Betreuungsbedarfe im U3- und Ü3-Bereich in Sprockhövel gedeckt werden können und keine Platzüberhänge entstehen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 13.Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2025 / 26Zur Vorlage · VL-46/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird ersucht, der einrichtungsscharfen Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2025/26 zuzustimmen. Diese Planung soll die genauen Platzzahlen der einzelnen Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel detailliert ausweisen, einschließlich Angaben zur Gruppenform, zum Stundenumfang sowie zur Anzahl der Kinder mit Behinderungen. Die Grundlage für den Antrag des Jugendamtes auf Betriebskostenzuschüsse beim LWL Landesjugendamt bildet die städtische Jugendhilfeplanung, welche die entsprechenden Bedarfe zum Stichtag am 15. März festlegt.
Die detaillierte tabellarische Aufstellung wird den Ausschussmitgliedern erst im Vorfeld der Sitzung am 12. März 2025 nachgereicht. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Beschlussfassung zeitnah vor dem Stichtag erfolgen muss und die Anträge der Träger auf Betriebskostenförderung erst zum 15. März beim Jugendamt eingehen. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch Anpassungen durch Eltern oder Einrichtungen möglich sind, ist eine aktuelle Datenlage erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt die Fortschreibung der Planung, da die finanzielle Förderung durch Landesmittel diese Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 14.Änderungen der „Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel“Zur Vorlage · VL-48/2025 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der „Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege“. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Änderungen zum 1. April 2025 wirksam werden zu lassen. Zum Stichtag 1. März 2025 werden in der Stadt 77 Kinder im Alter von null bis drei Jahren von 16 Kindertagespflegepersonen betreut. Dieses Angebot ergänzt damit die bestehenden Kindertageseinrichtungen.
Die Überarbeitung der Richtlinie basiert auf Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der bisherigen Fassungen sowie auf den Entwicklungen durch die Reformierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW). Die Vorlage enthält inhaltliche Anpassungen und Ergänzungen, während rein redaktionelle Änderungen oder Aktualisierungen von Verweisen nicht separat aufgeführt sind. Die betroffenen Kindertagespflegepersonen wurden bereits im Dezember 2024 über die geplanten Änderungen informiert.
Aus den vorgeschlagenen Anpassungen ergeben sich keine Auswirkungen auf die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt. Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird, bevor eine abschließende Entscheidung durch den Rat am 20. März 2025 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 15.Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA-Einrichtungen“ im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz NRW)Zur Vorlage · VL-50/2025 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Verlängerung der Anerkennung als „plusKITA“-Einrichtung für zwei Kindertageseinrichtungen in Niedersprockhövel beschließen. Betroffen sind das „Ev. Familienzentrum Haßlinghausen“ sowie die „Katholische Kita St. Januarius“. Die Anerkennung soll für ein weiteres Jahr bis zum Ende des Kita-Jahres 2025/26 bestehen bleiben, wobei die Verwaltung beauftragt wird, die entsprechenden Zuschüsse gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) zu gewähren.
Die Förderung ist für Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf im Bildungsprozess vorgesehen. Für das laufende Jahr erhalten die beiden Einrichtungen jeweils 38.000 Euro aus einem Gesamtförderbetrag von 76.000 Euro. Da zum Sommer 2026 eine Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW bevorsteht, ist vorgesehen, die Anerkennung für das Kita-Jahr 2025/26 ohne eine erneute Ermittlung der Kriterien fortzuführen. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Kita-Träger-Konferenz am 29. Oktober 2024 einvernehmlich abgestimmt. Die finanziellen Mittel stammen vollständig aus Landesmittelförderung und werden in voller Höhe an die jeweiligen Träger weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 16.Förderprogramm Brückenprojekt – Kinderbetreuung für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund – Einrichtung zweier zusätzlicher Planstellen im Stellenplan 2025/2026 im Sachgebiet I.3.3 „Kindertagesbetreuung“Zur Vorlage · VL-51/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel beantragt die Teilnahme am Förderprogramm „Brückenprojekt – Kinderbetreuung für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund“. Hierfür sollen im Stellenplan 2025/2026 zwei befristete Teilzeitstellen mit jeweils 19,5 Wochenstunden für eine sozialpädagogische Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft geschaffen werden. Die Befristung der Stellen ist auf ein Jahr ausgelegt und hängt von der Bewilligung der Fördermittel ab.
Das Programm bietet niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter und deren Eltern an. Da die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Haßlinghausen derzeit durch eine Grundschule beansprucht werden, prüft die Verwaltung alternative Standorte in Niedersprockhövel, etwa das „Hauhinco-Gebäude“ oder Räume des dortigen Jugendzentrums.
Die jährlichen Kosten für die beiden Stellen belaufen sich nach Schätzung auf etwa 75.000 bis 80.000 Euro. Da diese Personalkosten in der aktuellen Planung noch nicht berücksichtigt sind, müssten bei einer unzureichenden Deckung gegebenenfalls überplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 13.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 17.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-124/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-124/2025, welche vom Sachgebiet Schulen/VHS erstellt wurde, befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Die Vorlage ist als öffentliche Information für das zuständige Gremium vorgesehen.
Gemäß der festgelegten Beratungsfolge ist die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes unter der Nummer 17 für die Sitzung am 12. März 2025 geplant. Inhaltlich wird in dem Dokument darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine neuen Mitteilungen vorlagen bzw. die vorhandenen Mitteilungen lediglich zur Kenntnis genommen werden sollen. Die Vorlage dient somit der formalen Information des Ausschusses über den Stand der Verwaltungsmitteilungen im öffentlichen Bereich innerhalb des Geschäftsbereichs I.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)
- 18.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-125/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-125/2025 informiert über den Sachstand von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Schulen/VHS erstellt wurde, dient der Information des Gremiums zum anstehenden Termin am 12. März 2025.
Unter dem Tagesordnungspunkt 18 wird das Thema der Anfragen im öffentlichen Teil behandelt. Der Inhalt der Vorlage gibt an, dass entweder Antworten auf eingereichte Anfragen erfolgen oder zum Zeitpunkt der Erstellung keine entsprechenden Anfragen für diesen Sitzungsteil vorlagen.
Die Vorlage ist als Mitteilungsvorlage klassifiziert und dient der ordnungsgemäßen Information des Ausschusses im Rahmen der Sitzungsvorbereitung. Über die konkreten Inhalte etwaiger Fragen werden in diesem Dokument keine weiteren Angaben gemacht, da die Vorlage lediglich den formalen Status der Anfragen dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (19. Sitzung)