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Beschlussvorlage

Kommunale Klassenrichtzahl 2025/2026

VL-225/2024 20.03.2025 Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-225/2024 regelt die kommunale Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2025/2026. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen bestimmt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen nach der Schülerzahl.

Für das kommende Schuljahr sind in der Stadt insgesamt 259 Kinder angemelmuet, woraus sich die Bildung von elf Eingangsklassen ergibt. Die Verteilung sieht für die GGS Börbersbruch fünf Klassen bei 122 Anmeldungen vor. Für die GGS Hobeuken und die GGS Gennebreck ist jeweils eine Klasse für 29 angemeldete Kinder vorgesehen. An der GGS Haßlinghausen wird die Anzahl der Eingangsklassen von drei auf vier erhöht. Trotz der aktuellen Anmeldung von 79 Kindern wird aufgrund erwarteter Rückstellungen mit einer Schülerzahl von über 82 Personen gerechnet, sodass die Bildung einer vierten Klasse möglich ist. Die notwendigen Unterrichtsräume sind an diesem Standort vorhanden.

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die vorgesehene Höchstzahl sowie deren Verteilung auf die Grundschulen zu bestätigen. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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