Verwendung von städtischen Grundstücken zum Zwecke der Wohnbebauung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung städtischer Grundstücke für die Wohnbebauung vorgelegt. Hintergrund sind die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen durch das Jahressteuergesetz 2024, welches die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke umfasst. Ziel ist es, auf die Herausforderungen der Bauwirtschaft zu reagieren, die unter anderem durch gestiegene Kosten und Zinsen sowie regulatorische Anforderungen geprägt ist.
Im Rahmen von Sondierungen hat die Bürgermeisterin Kontakt zu kreisangehörigen Städten aufgenommen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu prüfen. Zwei Städte haben Interesse signalisiert. Ein möglicher Ansatz umfasst die Entwicklung eines anpassbaren Prototyps für Mehrfamilienhäuser, um durch Synergieeffekte bei den Planungskosten Kostenersparnisse zu erzielen. Während erste Grundstücke in Sprockhövel bereits identifiziert sind, wird die Suche nach weiteren Flächen sowie die Prüfung der Bereitstellung von Bauland für Wohnungsbauunternehmen fortgesetzt. Dabei sollen städtische Einflussmöglichkeiten und gesellschaftliche Interessen gewahrt bleiben.
Zudem wird die Möglichkeit geprüft, im Rahmen der Wirtschaftsförderung Wohnraum zur Unterstützung der Fachkräfteakquise bereitzustellen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Baubranche sowie politische Entscheidungen auf Bundesebene weiter zu beobachten und die interkommunale Kooperation zu konkretisieren. Ein Verkauf der Grundstücke an externe Investoren über ein Vergabeverfahren bleibt als Option bestehen, falls kein alternativer Lösungspfad gefunden wird.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 24.02.2025kein Ergebnis hinterlegt
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