1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie zur Festlegung von Windenergiebereichen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr förmlich am Verfahren zur Festlegung von Windenergiebereichen beteiligt. Grundlage für diese Änderung sind gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene, wie das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, welches den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll. Diese Regelungen verpflichten die Bundesländer dazu, verbindliche Flächenziele für die Windenergie zu erreichen.
Im Zuge der Umsetzung dieser Vorgaben müssen in den Regionalplänen der Planungsregion des Regionalverbands Ruhr Windenergiebereiche sowie Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Die vorliegende Vorlage zeigt auf, dass im Stadtgebiet von Sprockhövel sowie in den angrenzenden Gebieten durch die erste Änderung des Regionalplans Ruhr keine entsprechenden Flächen als Windenergiebereiche oder Beschleunigungsgebiete festgelegt sind. Damit sind die Belange der Stadt nicht von dieser Planänderung betroffen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat werden daher gebeten, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, keine Bedenken gegen die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vorzubringen. Für das Vorhaben ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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