Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Errichtung eines Hochregallagers und eines Logistik- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Elberfelder Straße 109Zur Vorlage · VL-19/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Hochregallagers sowie eines Logistik- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Elberfelder Straße 109 in Sprockhövel Herzkamp vor. Das Vorhaben umfasst neben Sozialräumen auch einen Anlieferungsbereich, eine Verbindungsbrücke und weitere Nebenanlagen. Die Planung knüpft an eine bereits positiv beschiedene Bauvoranfrage aus dem Jahr 2023 an.
Das Hochregallager ist mit einer Höhe von 26 Metern geplant, während das angrenzende Firmengebäude dreigeschossig ausgeführt werden soll. Zur Integration in das Landschafts- und Ortsbild sind Gründächer, Photovoltaikanlagen sowie eine Fassadenbegrünung an den vom öffentlichen Raum einsehbaren Seiten vorgesehen. Die Verwaltung führt aus, dass die Hanglage des Grundstücks die Sichtbarkeit der Baukörper von der Straße aus verringert.
Die Antragstellerin begründet die Erweiterung der Lagerkapazitäten mit der Notwendigkeit, auf wirtschaftliche Herausforderungen und Lieferengpässe zu reagieren. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben städtebaulich vertretbar, da keine Beeinträchtigungen nachbarlicher Belange vorliegen. Zudem wird durch die geplante Begrünung ein Einfluss auf das Mikroklima und die Versickerungsleistung in dem bislang weitgehend versiegelten Bereich erwartet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zustimmen.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 3.Errichtung einer zweizügigen Kindertagesstätte mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Barmer Straße 21Zur Vorlage · VL-8/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf dem Grundstück Barmer Straße 21 in Sprockhövel-Herzkamp ist die Errichtung einer zweigruppigen Kindertagesstätte sowie von zwei Wohneinheiten geplant. Das dreigeschossige Gebäude wird im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss die Kita beherbergen, während das Dachgeschoss zwei Wohnungen umfasst. Die Planung sieht eine barrierefreie Zugänglichkeit durch einen Aufzug vor. Zur Erschließung ist eine neue Zufahrt von der Barmer Straße vorgesehen, die an den alten Schulweg anbindet. Das Areal wird zudem über Garagen, Stellplätze und Fahrradabstellplätze verfügen.
Planungsrechtlich fügt sich das Vorhaben in die angrenzende Wohnbebauung ein. Während der Baukörper im Wohngebiet liegt, befinden sich die Zufahrt und die Garagenanlagen im Außenbereich, wobei ein landschaftspflegerischer Begleitplan entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorsieht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Bauantrag zustimmen, sofern die Zustimmung der Fachbehörden vorliegt.
Durch den Neubau sollen im Ortsteil Herzkamp zwischen 13 und 20 zusätzliche Kita-Plätze entstehen, wovon mindestens fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt werden. Die neue Einrichtung ersetzt die bisherige Einrichtung in der Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde. Mit dem Projekt ist eine Ausweitung des Betreuungszeitraums von bislang 14:00 Uhr auf 16:30 Uhr verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 4.1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie zur Festlegung von WindenergiebereichenZur Vorlage · VL-13/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr förmlich am Verfahren zur Festlegung von Windenergiebereichen beteiligt. Grundlage für diese Änderung sind gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene, wie das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, welches den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll. Diese Regelungen verpflichten die Bundesländer dazu, verbindliche Flächenziele für die Windenergie zu erreichen.
Im Zuge der Umsetzung dieser Vorgaben müssen in den Regionalplänen der Planungsregion des Regionalverbands Ruhr Windenergiebereiche sowie Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Die vorliegende Vorlage zeigt auf, dass im Stadtgebiet von Sprockhövel sowie in den angrenzenden Gebieten durch die erste Änderung des Regionalplans Ruhr keine entsprechenden Flächen als Windenergiebereiche oder Beschleunigungsgebiete festgelegt sind. Damit sind die Belange der Stadt nicht von dieser Planänderung betroffen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat werden daher gebeten, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, keine Bedenken gegen die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vorzubringen. Für das Vorhaben ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 5.Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hier: SachstandsberichtZur Vorlage · KN-15/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel nutzt im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Mittel für das Projekt „Zukunftsperspektive Niedersprockhövel“. Die Förderung umfasst einen Zuschuss von 75 Prozent, während die Kommune einen Eigenanteil von 25 Prozent trägt. Ziel der Maßnahmen ist die Aufwertung des Ortsteilzentrums sowie die Schaffung nachhaltiger Perspektiven.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erstellung einer Zukunftsstrategie sowie einer Verkehrsuntersuchung. Nach Verzögerungen durch die Eröffnung der Umgehungsstraße L70n wurden die entsprechenden Leistungen inzwischen beauftragt. Erste Messungen zum Verkehrs- und Parkraumangebot fanden im Januar statt; die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz in der nächsten Sitzung vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Parallel dazu wurden bereits neue Stadtmöbel, wie Bänke und Pflanzkübel, durch den städtischen Bauhof aufgestellt.
Das Ende 2024 abgeschlossene Markenkonzept befindet sich derzeit in der Endredaktion und wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus vorgestellt. Da für die geplante Zwischenanmietung leerstehender Ladenlokale im Zeitraum 2023 bis 2024 keine Eigentümerinteressen vorlagen, wurde ein Änderungsantrag bewilligt. Die hierfür vorgesehenen Mittel werden nun in die Erstellung der Zukunftsstrategie umgeleitet.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 6.InHK Mittelstraße-Haßlinghausen hier: Bericht über den Ortstermin mit der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der Qualifizierungsphase des Überführungsantrages zum STEP 2025Zur Vorlage · KN-20/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Qualifizierungsphase für den Überführungsantrag zum Städtebauförderprogramm STEP 2025 fand am 20. Januar 2025 ein Ortstermin zwischen Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadtverwaltung statt. Ziel des Termins war die Beurteilung der Förderfähigkeit verbleibender Teilmaßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (InHK) Mittelstraße-Haßlinghausen. Vorab wurde mitgeteilt, dass der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen sowie Fahrradabstellanlagen nicht über die Städtebauförderung finanziert werden können, da hierfür andere Förderrichtlinien zur Anwendung kommen. Für die verbleibenden Maßnahmen könnte bei einer Aufnahme in das Programm 2025 ein Fördersatz von 60 Prozent angewendet werden.
Während der Begehung wurde die geplante Aufwertung der Poststraße als Verbindung zur Glückauf-Trasse als förderfähig eingestuft. Bei dem geplanten multifunktionalen Begegnungszentrum bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich des beantragten Kostenrahmens von rund 30 Millionen Euro. Da dieser Betrag etwa die Hälfte des gesamten Fördervolumens des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025 ausmacht, ist eine Überarbeitung der Planung sowie eine Reduzierung der Kosten erforderlich. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro die Planungen überarbeiten und die Unterlagen nachreichen, bevor die Bezirksregierung ihren Zwischenbericht an das zuständige Ministerium vorlegt. Letztlich entscheidet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung über die Aufnahme der Maßnahmen in das Programm.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 7.Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: SachstandZur Vorlage · KN-31/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstand zum Ausbau des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel wurde als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die barrierefreie Erweiterung und eine attraktivere Gestaltung des Bahnhofs, da der aktuelle Stand nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Nach einem Planungs- und Beteiligungsprozess sowie der Festlegung eines Standortes durch den Rat der Stadt Sprockhövel wurde bereits Ende 2023 die erste Einplanungsmitteilung für den Förderantrag beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gestellt.
Die Verwaltung hat die Ausführungsplanung im Hinblick auf die Fristsetzung zum Jahresende 2024 fortgeführt. Dabei wurden gestalterische Details, der Wetterschutz sowie die Wegeführung und das taktile Leitsystem unter Einbeziehung der Behindertenbeauftragten ausgearbeitet. Die entsprechenden Unterlagen, einschließlich der Kostenberechnungen und Erläuterungsberichte, wurden fristgerecht zum Ende des vergangenen Jahres eingereicht.
Ein Baubeginn kann erst nach der Bewilligung des Förderantrages erfolgen. Der Zeitraum für die Umsetzung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und liegt in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung. Die Finanzierung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 90 Prozent.
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- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (16. Sitzung)
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 8.Verwendung von städtischen Grundstücken zum Zwecke der WohnbebauungZur Vorlage · VL-22/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung städtischer Grundstücke für die Wohnbebauung vorgelegt. Hintergrund sind die veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen durch das Jahressteuergesetz 2024, welches die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke umfasst. Ziel ist es, auf die Herausforderungen der Bauwirtschaft zu reagieren, die unter anderem durch gestiegene Kosten und Zinsen sowie regulatorische Anforderungen geprägt ist.
Im Rahmen von Sondierungen hat die Bürgermeisterin Kontakt zu kreisangehörigen Städten aufgenommen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu prüfen. Zwei Städte haben Interesse signalisiert. Ein möglicher Ansatz umfasst die Entwicklung eines anpassbaren Prototyps für Mehrfamilienhäuser, um durch Synergieeffekte bei den Planungskosten Kostenersparnisse zu erzielen. Während erste Grundstücke in Sprockhövel bereits identifiziert sind, wird die Suche nach weiteren Flächen sowie die Prüfung der Bereitstellung von Bauland für Wohnungsbauunternehmen fortgesetzt. Dabei sollen städtische Einflussmöglichkeiten und gesellschaftliche Interessen gewahrt bleiben.
Zudem wird die Möglichkeit geprüft, im Rahmen der Wirtschaftsförderung Wohnraum zur Unterstützung der Fachkräfteakquise bereitzustellen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Baubranche sowie politische Entscheidungen auf Bundesebene weiter zu beobachten und die interkommunale Kooperation zu konkretisieren. Ein Verkauf der Grundstücke an externe Investoren über ein Vergabeverfahren bleibt als Option bestehen, falls kein alternativer Lösungspfad gefunden wird.
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- 20.03.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 9.Anbindung der Gewerbetriebe der Hombergstraße an die L70 n hier: SachstandZur Vorlage · KN-48/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Ausbauarbeiten an der Hombergstraße, die für den Haushaltsplan 2026/27 vorgesehen sind, wird über den aktuellen Sachstand zur Anbindung der Gewerbetriebe an die L70n informiert. Da für die anstehende Kanal- und Straßensanierung eine abschnittsweise Sperrung der Hombergstraße notwendig ist, wird eine alternative Erschließung für die Bereiche Hombergstraße, Breloer Weg und Mausegatt angestrebt.
Es finden derzeit Gespräche mit einem Grundstückseigentümer statt, um eine dauerhafte Zufahrt über die Glückauf-Allee zu realisieren. Diese Verbindung soll während der Bauphase auch der Allgemeinheit als Umleitung dienen. Nach Abschluss der Maßnahmen wird die Verbindung zur Hombergstraße geschlossen, sodass die Erschließung des Gewerbegrundstücks künftig ausschließlich über die Glückauf-Allee erfolgt. Eine Kostenbeteiligung für die Erstellung der Zufahrt sowie der Straße ist vorgesehen und durch entsprechende Haushaltsmittel abgesichert. Die Stadt übernimmt die Kosten für die während der Bauzeit benötigte Baustraße.
Zudem wird ein weiterer Grundstückseigentümer des Geländes „Auf dem Bruch“ in das Vorhaben einbezogen, was zu einer Entlastung der künftigen Hombergstraße beitragen soll. Nach Abschluss der finalen Absprachen zwischen den Eigentümern folgen die vertragliche Regelung mit der Stadt sowie die Vergabe des Straßenbaus, wobei der Baubeginn für das erste Halbjahr geplant ist. Die neue Erschließungsstraße wird eine Breite von 6,50 Metern ohne Gehweg aufweisen. Parallel dazu bereitet die Verwaltung die Ausschreibung für Planungsleistungen in der Hombergstraße vor, deren Beauftragung für das zweite Halbjahr vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 10.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-17/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-17/2025 des Fachbereichs Bauen und Wohnen informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über die Entwicklung der Bauakten und Genehmigungen im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis zum 22. Januar 2025. Die Vorlage umfasst die Bekanntgabe von neu angelegten Bauakten, erteilten Baugenehmigungen sowie eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen seit der letzten Sitzung des Gremiums. Zudem sind Informationen zu abgelehnten Bauanträgen enthalten.
Gewerbliche Projekte werden in der Aufstellung durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile ausgewiesen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen für die Kommune genannt. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimanegetiv sind.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-53/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-53/2025, die dem Fachbereich Bauen und Wohnen zugeordnet ist, dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Das Dokument wurde am 10. Februar 2025 erstellt und befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
In der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass zum geplanten Termin der Beratung am 24. Februar 2025 keine Mitteilungen seitens der Verwaltung vorlagen. Die Vorlage ist innerhalb der Beratungsfolge unter dem Tagesordnungspunkt 11 aufgeführt, wobei die vorgesehene Aktion lediglich die Kenntnisnahme vorsieht. Da das Dokument keine weiteren inhaltlichen Details oder spezifischen Sachverhalte enthält, beschränkt sich die Information auf den Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vorlagen. Die Zuständigkeit für diese Vorlage liegt beim Amt Bauen und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)
- 12.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-54/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorge KN-54/2025, erstellt unter der Federführung des Amtes Bauen und Wohnen, befasst sich mit dem Status von Anfragen im öffentlichen Teil des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Die Vorlage ist für die Sitzung des Gremiums am 24. Februar 2025 vorgesehen und dient der Information über den Stand der Bearbeitung von Anfragen, die im Rahmen der öffentlichen Beratung eingereicht wurden.
Inhaltlich hält das Dokument fest, dass die entsprechenden Anfragen beantwortet werden oder dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen für diesen Tagesordnungspunkt vorlagen. Die Mitteilung dient somit der formalen Information des Ausschusses über den Sachstand zu diesem Thema. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in dieser spezifischen Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (23. Sitzung)