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Beschlussvorlage

Bildung von Ausschüssen hier: Verteilung der Ausschussvorsitze

VL-61/2025 10.04.2025 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-61/2025 regelt die Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat. Die Festlegung erfolgt auf Grundlage des § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW, der zwei verschiedene Verfahren vorsieht: das Einigungsverfahren und das Zugreifverfahren.

Beim Einigungsverfahren sollen sich die Fraktionen gemeinsam auf die Verteilung der Sitze einigen. Diese Einigung ist gültig, sofern nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder widerspricht. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen alle Fraktionen beteiligt sein, wobei die Vorsitzenden aus den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bestimmt werden. Die Stimme der Bürgermeisterin bleibt bei diesem Prozess unberücksichtigt.

Kommt keine Einigung zustande, wird das Zugreifverfahren angewandt. Dieses verteilt die Ausschussvorsitze basierend auf der mathematischen Teilung der Fraktionsstärken. Bei Gleichständen entscheidet das Losverfahren, welches von der Bürgermeisterin durchzuführen ist. Die Vorlage legt für diesen Fall eine spezifische Reihenfolge der Zuteilung fest, die den ersten Ansprüchen nach der Berechnung der Fraktionsstärken die CDU, die SPD und die Grünen zuordnet.

Für bestimmte Gremien gelten Sonderregelungen. So ist der Vorsitz im Hauptausschuss gesetzlich der Bürgermeisterin zugewiesen, während für den Jugendhilfeausschuss und den Wahlausschuss spezialgesetzliche Bestimmungen zur Besetzung maßgeblich sind. Die Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt nach einem entsprechenden Verfahren.

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