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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Bildung von Ausschüssen hier: Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer StellvertretungenZur Vorlage · VL-60/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-60/2025 wird die Neuwahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertretungen im Rat der Stadt Sprockhövel beantragt. Hintergrund ist die Bildung der Fraktion „Freie Wähler MiS“ zum 20. März 2025, wodurch sich die Zusammensetzung des Rates auf sechs Fraktionen verändert hat. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und das neue Kräfteverhältnis im Rat gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW in den Ausschüssen abzubilden, ist eine Neubesetzung der Gremien vorgesehen.
Die Vorlage umfasst die Besetzung zahlreicher Ausschüsse, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie verschiedene Fachausschüsse für Themen wie Jugendhilfe, Umwelt, Soziales, Wirtschaft und Kultur. Bei den Ausschüssen, die auch sachkundige Bürger einbeziehen, muss die gesetzlich vorgeschriebene Mehrzahl an Ratsmitgliedern gegenüber den sachkundigen Bürgern sichergestellt sein.
Sollte kein einheitlicher Wahlvorschlag durch einstimmige Annahme zustande kommen, erfolgt die Besetzung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren auf Basis der von den Fraktionen eingereichten Listen. Zudem wird empfohlen, dass der Rat Stellvertreter für die ordentlichen Mitglieder wählt und dabei die Reihenfolge der Vertretung festlegt.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 4.Bildung von Ausschüssen hier: Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · VL-61/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-61/2025 regelt die Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat. Die Festlegung erfolgt auf Grundlage des § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW, der zwei verschiedene Verfahren vorsieht: das Einigungsverfahren und das Zugreifverfahren.
Beim Einigungsverfahren sollen sich die Fraktionen gemeinsam auf die Verteilung der Sitze einigen. Diese Einigung ist gültig, sofern nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder widerspricht. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen alle Fraktionen beteiligt sein, wobei die Vorsitzenden aus den stimmberechtigten Ratsmitgliedern bestimmt werden. Die Stimme der Bürgermeisterin bleibt bei diesem Prozess unberücksichtigt.
Kommt keine Einigung zustande, wird das Zugreifverfahren angewandt. Dieses verteilt die Ausschussvorsitze basierend auf der mathematischen Teilung der Fraktionsstärken. Bei Gleichständen entscheidet das Losverfahren, welches von der Bürgermeisterin durchzuführen ist. Die Vorlage legt für diesen Fall eine spezifische Reihenfolge der Zuteilung fest, die den ersten Ansprüchen nach der Berechnung der Fraktionsstärken die CDU, die SPD und die Grünen zuordnet.
Für bestimmte Gremien gelten Sonderregelungen. So ist der Vorsitz im Hauptausschuss gesetzlich der Bürgermeisterin zugewiesen, während für den Jugendhilfeausschuss und den Wahlausschuss spezialgesetzliche Bestimmungen zur Besetzung maßgeblich sind. Die Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt nach einem entsprechenden Verfahren.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 5.Bildung von Ausschüssen hier: Bestellung von Ratsmitgliedern zu beratenden AusschussmitgliedernZur Vorlage · VL-62/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-62/2025 des Sachgebiets Organisation behandelt die Bildung von Ausschüssen sowie die Bestellung von Ratsmitgliedern als beratende Mitglieder in diesen Gremien. Grundlage für das Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den geltenden Bestimmungen hat jedes Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Die entsprechende Bestellung erfolgt durch den Rat.
Zudem regelt die Vorlage die Möglichkeiten für Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind. Diese Fraktionen sind berechtigt, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger zu benennen, der oder die dem Rat angehört. Die so benannten Personen werden durch den Rat zum Mitglied des jeweiligen Ausschusses bestellt. Damit legt die Vorlage die rechtlichen Rahmenbedingungen für die personelle Besetzung von Ausschüssen mit beratender Funktion fest.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 6.Wahl einer/eines Delegierten für die 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · VL-63/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 10. April 2025 über die Wahl einer neuen Vertretung für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes entscheiden. Die Grundlage hierfür bildet eine Mitteilung des Ruhrverbandes vom 10. März 2025, wonach die Amtszeit der Delegierten der 7. Verbandsversammlung mit der Konstituierung der nächsten Versammlung am 19. Dezember 2025 endet.
Die Stadt Sprockhövel ist dazu angehalten, bis zum 13. Juni 2025 einen neuen Direktdelegierten zu benennen. Die Voraussetzungen für die Wahl sind im Ruhrverbandsgesetz geregelt. Eine geeignete Person muss Mitglied des Ruhrverbandes sein, bei einem Mitglied beruflich tätig sein oder den Organen eines Mitglieds angehören. Dabei ist zu beachten, dass eine Vertretung nicht durch Personen erfolgen darf, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen. Die neue Vertretung wird für eine Dauer von fünf Jahren bestellt.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 7.Verkauf eines Gewerbegrundstücks in dem Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-162/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, einen Grundstückskaufvertrag für eine Fläche von etwa 9.830 m² im Gewerbegebiet „Tackenberg/Am Hilgenstock“ abzuschließen. Zusätzlich ist eine Optionsfläche von circa 11.060 m² vorgesehen. Die Verkaufsbedingungen sollen sich an den Konditionen des Ratsbeschlusses vom 21. März 2024 orientieren. Käufer ist ein bereits in Sprockhövel ansässiges Unternehmen aus dem Bereich Maschinen- und Werkzeugbau, das eine Erweiterung seiner Betriebsstätte plant.
Der Bebauungsplan Nr. 76 für das Gebiet Tackenberg/Am Hilgenstock ist seit Januar 2022 rechtskräftig. Die Erschließung des Gebiets befindet sich aktuell im zweiten Bauabschnitt, der den Kanal- und Straßenbau umfasst. Das Unternehmen plant zunächst die Errichtung einer Fertigungshalle sowie eine spätere Erweiterung um Lager- und Büroräume auf eine Gesamtfläche von etwa 20.000 m².
Aus dem Verkauf des Grundstücks werden Erlöse für die Stadt erwartet. Während die Ansiedlung eine Flächenversiegelung mit sich bringt, sieht das Vorhaben den Einsatz von Solarenergie und effizienteren Maschinen vor. Die zeitnahe Umsetzung der Bebauung wird durch den bereits fortgeschrittenen Stand der Erschließungsarbeiten ermöglicht.
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- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 8.Verkauf eines Gewerbegrundstücks in dem Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock"Zur Vorlage · KN-163/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt den Verkauf eines etwa 2.900 m² großen Grundstücks im Gewerbegebiet „Tackenberg/Am Hilgenstock“ (Bebauungsplan Nr. 76). Der geplante Grundstückskaufvertrag mit einem Gewerbetreibenden soll Regelungen zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur enthalten und orientiert sich an den Konditionen eines Ratsbeschlusses vom März 2024. Der Bebauungsplan ist seit Januar 2022 rechtskräftig. Nach Abschluss des Bodenmanagements wird derzeit der zweite Bauabschnitt, bestehend aus Kanal- und Straßenbau, durchgeführt.
Für das Grundstück liegt eine Bewerbung eines in Sprockhövel ansässigen Betriebs aus dem Bereich Backwaren und Lebensmittelverarbeitung vor. Das Unternehmen plant, die Produktion aufgrund räumlicher Engpässe an den neuen Standort zu verlagern. Neben der Errichtung einer neuen Produktionshalle sind die Einrichtung eines Cafés sowie einer Verkaufsstätte mit Mittagsangebot vorgesehen. Der bisherige Standort soll erhalten bleiben. Die Ansiedlung soll die Versorgung der Bevölkerung im Bereich Wuppertaler Straße/Alt Bossel sowie der Mitarbeiter im Gewerbegebiet unterstützen und durch verkürzte Fahrwege zur Reduzierung von Verkehrsaufkommen beitragen.
Der Verkauf des Grundstücks führt zu entsprechenden Erlösen für die Stadt. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die Flächenversiegelung durch Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung im Produktionsprozess teilweise kompensiert wird.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 9.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-149/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-149/2025, die vom Sachgebiet Organisation im Geschäftsbereich I erstellt wurde, befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 10. April 2025. Der entsprechende Tagesordnungspunkt ist als TOP 9 für die Sitzung vorgesehen.
Dem Dokument ist zu entnehmen, dass keine neuen Mitteilungen vorliegen oder die vorhandenen Informationen lediglich zur Kenntnisnahme durch den Rat bestimmt sind. Die Vorlage dient der formalen Information über den Status der administrativen Mitteilungen im Rahmen der öffentlichen Beratung des Rates. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)
- 10.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-150/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvlage KN-150/2025 befasst sich mit dem Status der Anfragen im öffentlichen Teil der kommenden Ratssitzung am 10. April 2025. Die von dem Sachgebiet Organisation erstellte Vorlage ist für die Kenntnisnahme durch den Rat vorgesehen.
Inhaltlich informiert das Dokument darüber, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden bzw. dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu den Folgen für Klima und Umwelt sind in dieser Mitteilung nicht aufgeführt. Die Vorlage dient somit der formalen Information des Gremiums über den Stand der öffentlichen Anfragen im Rahmen der Sitzung. Damit wird der Rat über die vorliegenden oder fehlenden Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.04.2025 · Rat (28. Sitzung)