Bildung von Ausschüssen hier: Bestellung von Ratsmitgliedern zu beratenden Ausschussmitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-62/2025 des Sachgebiets Organisation behandelt die Bildung von Ausschüssen sowie die Bestellung von Ratsmitgliedern als beratende Mitglieder in diesen Gremien. Grundlage für das Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den geltenden Bestimmungen hat jedes Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Die entsprechende Bestellung erfolgt durch den Rat.
Zudem regelt die Vorlage die Möglichkeiten für Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind. Diese Fraktionen sind berechtigt, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger zu benennen, der oder die dem Rat angehört. Die so benannten Personen werden durch den Rat zum Mitglied des jeweiligen Ausschusses bestellt. Damit legt die Vorlage die rechtlichen Rahmenbedingungen für die personelle Besetzung von Ausschüssen mit beratender Funktion fest.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.04.2025kein Ergebnis hinterlegt