Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl einer/eines Delegierten für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes

VL-63/2025 10.04.2025 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 10. April 2025 über die Wahl einer neuen Vertretung für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes entscheiden. Die Grundlage hierfür bildet eine Mitteilung des Ruhrverbandes vom 10. März 2025, wonach die Amtszeit der Delegierten der 7. Verbandsversammlung mit der Konstituierung der nächsten Versammlung am 19. Dezember 2025 endet.

Die Stadt Sprockhövel ist dazu angehalten, bis zum 13. Juni 2025 einen neuen Direktdelegierten zu benennen. Die Voraussetzungen für die Wahl sind im Ruhrverbandsgesetz geregelt. Eine geeignete Person muss Mitglied des Ruhrverbandes sein, bei einem Mitglied beruflich tätig sein oder den Organen eines Mitglieds angehören. Dabei ist zu beachten, dass eine Vertretung nicht durch Personen erfolgen darf, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen. Die neue Vertretung wird für eine Dauer von fünf Jahren bestellt.

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