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Beschlussvorlage

Kommunale Wärmeplanung

VL-84/2025 02.06.2025 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW, das Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern zur Erstellung von Wärmeplänen bis Juni 2028 verpflichtet, wird eine interkommunale Zusammenarbeit angestrebt. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) haben dazu bereits Gespräche geführt. An diesem Austausch waren auch Fachberater der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate sowie der Kommunal Agentur NRW beteiligt.

Ziel des Vorhabens ist eine gemeinsame Ausschreibung für die Erstellung der Wärmepläne durch einen einzelnen Dienstleister. Dabei sollen für jede Kommune individuelle Pläne unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Gegebenheiten entwickelt werden. Eine Zusammenarbeit soll die Abstimmung über Gemeindegrenzen hinweg verbessern, Synergieeffekte nutzen und Kosteneinsparungen ermöglichen. Die Kostenverteilung zwischen den beteiligten Kommunen soll künftig nach der jeweiligen Einwohnerzahl erfolgen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Informationen zur interkommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, einen entsprechenden Kooperationsvertrag zu erarbeiten. Da die Kosten für die Wärmeplanung voraussichtlich durch den staatlichen Belastungsausgleich gedeckt werden können, ergeben sich nach aktuellem Stand keine finanziellen Auswirkungen für das kommunale Budget.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge