Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hier: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie (Sachstand)Zur Vorlage · VL-85/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird die Entwicklung des Ortsteilzentrums Niedersprockhövel mit einer 75-prozentigen Förderung unterstützt. Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen gehören die Aufstellung von Stadtmöbeln sowie die Installation von Fahrrad-Anlehnbügeln an der Hauptstraße. Die verbleibenden Mittel aus dem Förderprogramm sollen für Sofortmaßnahmen im Bereich eines Mini-Kreisverkehrs an der Kreuzung Friedrichstraße/Von-Galen-Straße genutzt werden.
Ein aktuelles Einzelhandelskonzept empfiehlt aus wirtschaftlicher Sicht den Verbleib des Busbahnhofs am derzeitigen Standort. Parallel dazu wurde ein Markenkonzept für die Stadt erarbeitet, das auf Ergebnissen einer Onlinebefragung und verschiedenen Workshops basiert. Da für die geplante Zwischenanmietung leerstehender Ladenlokale keine Interessenten gefunden wurden, werden diese Mittel nun in die Erarbeitung der Zukunftsstrategie sowie in bauliche Maßnahmen investiert.
Eine Verkehrsuntersuchung nach der Eröffnung der Umgehungsstraße ergab eine Senkung des täglichen Verkehrsaufkommens um etwa 30 Prozent. Mögliche Maßnahmen umfassen die Prüfung einer Tempo-20-Zone auf der Hauptstraße sowie bauliche Anpassungen im Bereich der Gehwege und Parkflächen. Die weitere Entwicklung der Zukunftsstrategie erfolgt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, wie eine kürzlich durchgeführte Bürger-Werkstatt zeigt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, das Verfahren auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 3.Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße – Mitte" hier: Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-80/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Einleitung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen zudem eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Grundlage der Änderung ist die geplante Umgestaltung der Gehwegbereiche in der Mittelstraße im Zuge der Städtebauförderung. Ziel sind unter anderem eine neue Pflasterung und die Herstellung von Barrierefreiheit. Hierfür sollen Grundstücksteile, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich einheitlich als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden. Bisher sind diese Bereiche im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan vom November 2023 verfolgt das Ziel, die Struktur des Einzelhandels und der Dienstleistungen in Haßlinghausen zu erhalten sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu sichern. Die erste Änderung betrifft denselben räumlichen Geltungsbereich wie die bestehende Satzung, welcher das Zentrum von Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Dorfstraße umfasst. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens ermittelt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 4.Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Errichtung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich Maschinen-/ WerkzeugbauZur Vorlage · VL-88/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Errichtung eines Gewerbebetriebes im Bereich Maschinen- und Werkzeugbau innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Der Verwaltung liegt eine Bewerbung für ein Grundstück von etwa 9.830 Quadratmetern vor, wobei eine Erweiterung auf insgesamt rund 20.000 Quadratmeter geplant ist. Das bereits in Sprockhövel ansässige Unternehmen beabsichtigt, seine Fertigungskapazitäten durch neue Hallen sowie Lager- und Büroräume zu erweitern.
Die Bebauung ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt sieht ein Gebäude mit einer Fläche von circa 4.160 Quadratmetern für Produktion, Montage und Logistik vor. Im zweiten Abschnitt ist eine weitere überbaubare Fläche von etwa 4.300 Quadratmetern für die Fertigung und Lagerung vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Gewerbestraße und umfasst Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie Fahrräder.
Der Rat hat den Verkauf des Grundstücks bereits im April 2025 beschlossen. Da das Vorhaben die Baugrenzen geringfügig überschreitet, wird eine Befreiung gemäß §31 BauGB angestrebt, sofern die Fachbehörden zustimmen. Für den zweiten Bauabschnitt, der landwirtschaftliche Flächen umfasst, ist entweder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder eine Änderung des Plans erforderlich. Durch den Verkauf des Grundstücks entstehen Erlöse für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 5.Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ hier: Ansiedlung eines Betriebes im Bereich Lebensmittelverarbeitung/BackwarenZur Vorlage · VL-89/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Ansiedlung eines Betriebs zur Lebensmittelverarbeitung und Backwarenherstellung im Gewerbegebiet „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 76 liegt ein Antrag für ein etwa 2.900 Quadratmeter großes Grundstück im Bereich der Wuppertaler Straße vor. Ein in Sprockhövel ansässiger Betrieb beabsichtigt, seine Produktion an diesen Standort zu verlagern, um den Anforderungen moderner Produktionsabläufe gerecht zu werden.
Das geplante Gebäude soll eine Grundfläche von circa 900 Quadratmetern einnehmen und neben der Produktion auch Lagerflächen sowie ein Café mit Außenterrasse umfassen. Das Bauvorhaben ist als eingeschossige Konstruktion mit Sattel- oder Pultdach geplant und sieht die Nutzung einer Photovoltaikanlage sowie einer Wärmerückgewinnung vor. Zudem sind 27 Stellplätze auf dem Gelände vorgesehen.
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zum Vorhaben, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Fachbehörden. Da das Projekt die festgelegten Baugrenzen geringfügig überschreitet, ist eine Befreiung gemäß Baugesetzbuch erforderlich, was die Verwaltung jedoch als städtebaulich vertretbar einstuft. Durch den Verkauf des Grundstücks werden Erlöse für die Stadt erzielt.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 6.Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-65/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ soll die Nutzungsmischung am Rande des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel langfristig sichern. Das Plangegebiet, das an der Bochumer Straße sowie der Straße „An der Pfannenschmiede“ liegt, ist als gemischte Baufläche vorgesehen. Ziel der Planung ist es, neben Wohnnutzungen auch Standorte für nicht wesentlich störendes Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen zu erhalten, da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete regionalplanerisch schwierig ist.
Die bauliche Nutzung wird in drei Teilbereiche unterteilt: Im Bereich MI 1 bleibt die Wohnnutzung unbeschränkt, während im Bereich MI 2 die Wohnnutzung ausgeschlossen ist. Im Bereich MI 3 ist eine Wohnnutzung lediglich oberhalb der Erdgeschosszone zulässig. Um den Charakter des Mischgebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwett-Cafés sowie Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Zudem werden Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung, zur Gestaltung von Baukörpern und Werbeanlagen sowie Regelungen zu Stellplätzen getroffen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. März 2025 wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfohlen, die Ergebnisse der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss soll dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Die Stellungnahmen von Behörden sowie Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 7.Bebauungsplan Nr. 91 "Wuppertaler Straße/ Hausherr" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-87/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-87/2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wuppertaler Straße/ Hausherr“ vorgelegt. Anlass für die Planung ist eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Teils einer Gewerbefläche in Wohnraum, welche zwar abgelehne wurde, jedoch auf künftige Veränderungstendenzen hindeutet. Ziel der Aufstellung ist es, den Standort als Fläche für nicht erheblich belästigende Gewerbetriebe zu sichern und die städtebauliche Entwicklung im Bereich Niedersprockhövel zu gewährleisten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und wird durch die Wuppertaler Straße in einen östlichen und westlichen Teil unterteilt. Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig ist, beabsichtigt die Planung, die bestehende Struktur des Gewerbestandes zu erhalten und eine Überplanung bereits bebauter Grundstücke rechtlich abzusichern.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat die Aufstellung des Bebauungsplans empfehlen. Der räumliche Geltungsbereich wird durch einen in der Sitzung ausgehängten Abgrenzungsplan definiert. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen, und die Ermittlung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt erfolgt im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 8.Errichtung eines Gebäudes für ein Finanzinstitut an der MühlenstraßeZur Vorlage · VL-90/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Finanzinstituts in der Mühlenstraße vor. Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Gebäudes in der Mühlenstraße 2a und dessen Ersatz durch einen Neubau vor. Der geplante Baukörper soll eine Geschossfläche von etwa 2.300 Quadratmetern aufweisen und eine maximale Breite von circa 20 Metern sowie eine Länge von 31 Metern besitzen. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten wird das Gebäude zwei- bzw. dreigeschossig erscheinen, wobei ein viertes Geschoss im Dachgeschoss sowie ein teilweise im Erdreich liegendes Untergeschoss vorgesehen sind.
Das Dach wird als Walmdach mit einem Flachdach ausgeführt, wobei die Firsthöhe unterhalb des Schultenhofs liegen soll, um den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Im Zuge der Neugestaltung der Außenflächen vor dem Gebäude sollen die bestehenden Parkplätze weitgehend erhalten bleiben. Planungsrechtlich ist das Vorhaben im Mischgebiet gemäß § 34 BauGB zulässig, wobei eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung Niedersprockhövel hinsichtlich der Dachform erforderlich ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat vorgeschlagen, dem Vorhaben unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden zuzustimmen.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 9.Errichtung eines Lebensmittelmarktes an der Bochumer StraßeZur Vorlage · VL-86/2025 · Beschlussvorlage
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Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes an der Bochumer Straße vor. Das Vorhaben sieht den teilweisen Abriss des bestehenden Gebäudes vor, wobei die Bereiche für den Getränkemarkt und den Tierbedarfsmarkt erhalten bleiben sollen. Der neue, eingeschossige Gebäudeteil mit Flachdach und einer teilweise mit Photovoltaik-Anlagen überdeckten Fläche soll auf dem derzeitigen Parkplatz, parallel zum Sprockhöveler Bach, errichtet werden. In diesem Zuge ist auch der Abriss des Gebäudes Bochumer Straße 8 vorgesehen.
Die Planung umfasst insgesamt 67 Stellplätze, darunter drei für Menschen mit Behinderungen, sowie Fahrradabstellanlagen. Die Parkplatzanlage soll durch die Pflanzung von Bäumen begrünt werden. Zur Verbesserung der Verkehrssituation ist eine Veränderung der Verkehrsinsel im Einfahrtsbereich sowie eine farblich abgesetzte Fußwegverbindung von der Ampelanlage Mühlenstraße zum Eingang des Marktes geplant. Durch die Anordnung des Gebäudes soll zudem ein erhöhter Schallschutz für die angrenzende Wohnbebauung am Perthes-Ring erreicht werden. Die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes soll auf 900 Quadratmeter vergrößert werden.
Planungsrechtlich ist das Vorhaben als Mischgebiet einzustufen und fügt sich gemäß §34 BauGB in die bestehende bauliche Umgebung ein. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen, sofern die Zustimmung der zuständigen Fachbehörden, wie etwa des Ennepe-Ruhr-Kreises, vorliegt.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 10.Kommunale WärmeplanungZur Vorlage · VL-84/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW, das Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern zur Erstellung von Wärmeplänen bis Juni 2028 verpflichtet, wird eine interkommunale Zusammenarbeit angestrebt. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) haben dazu bereits Gespräche geführt. An diesem Austausch waren auch Fachberater der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate sowie der Kommunal Agentur NRW beteiligt.
Ziel des Vorhabens ist eine gemeinsame Ausschreibung für die Erstellung der Wärmepläne durch einen einzelnen Dienstleister. Dabei sollen für jede Kommune individuelle Pläne unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Gegebenheiten entwickelt werden. Eine Zusammenarbeit soll die Abstimmung über Gemeindegrenzen hinweg verbessern, Synergieeffekte nutzen und Kosteneinsparungen ermöglichen. Die Kostenverteilung zwischen den beteiligten Kommunen soll künftig nach der jeweiligen Einwohnerzahl erfolgen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Informationen zur interkommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, einen entsprechenden Kooperationsvertrag zu erarbeiten. Da die Kosten für die Wärmeplanung voraussichtlich durch den staatlichen Belastungsausgleich gedeckt werden können, ergeben sich nach aktuellem Stand keine finanziellen Auswirkungen für das kommunale Budget.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 11.18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) mit Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen hier: Erneute Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG aufgrund geänderter UnterlagenZur Vorlage · KN-153/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf erneut förmlich am Verfahren beteiligt. Grund für die erneute Beteiligung ist die Vorlage geänderter Unterlagen, wie der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzungsvorlage vom 5. März 2025 beschlossen hat. Die 18. Änderung des Regionalplans basiert auf den Anforderungen des Landesentwicklungsplanes NRW, welcher Mindestflächenwerte für Vorranggebiete zur Windenergienutzung innerhalb der Regionalplanungsregion festlegt.
Die geänderten Unterlagen beinhalten Anpassungen bei den textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Dabei werden einige ursprünglich geplante Windenergiebereiche sowie Beschleunigungsgebiete ganz oder teilweise entfallen, während neue Gebiete aufgenommen werden. Den vorliegenden Auszügen der Änderung zufolge werden in der Angrenzung an das Stadtgebiet von Sprockhövel weiterhin keine Vorranggebiete oder Windenergiebereiche ausgewiesen. Damit sind die Belange der Stadt durch diese Änderung nicht betroffen. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt für das Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 12.Regionalplan Ruhr / Regionalverband Ruhr (RVR) hier: Aktualisierung des Siedlungsflächen – Monitorings (SFM) sowie des Verbandsverzeichnisses Grünflächen (VVG)Zur Vorlage · KN-174/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorbage KN-174/2025 informiert über die Aktualisierung des Siedlungsflächen-Monitorings (SFM) sowie des Verzeichnisses der Grünflächen (VVG) im Regionalplan Ruhr. Für die allgemeinen Siedlungsbereiche wurde ein prognostizierter Nettowohnbauflächenbedarf von 13 Hektar ermittelt. Da im aktuellen Flächennutzungsplan Reserven in Höhe von 19,4 Hektar bestehen, liegt eine Überdeckung vor. Unter Berücksichtigung des neuen allgemeinen Flexibilitätsgrundbedarfs und der Regionalplanreserven ergibt sich gegenüber dem Regionalplan Ruhr eine Überdeckung von 10,7 Hektar.
Im Bereich der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche wurde ein Netto-Gewerbeflächenbedarf von 17,9 Hektar berechnet. Im aktuellen Flächennutzungsplan besteht hierbei ein Neudarstellungsbedarf von 1,9 Hektar. In der Gesamtrechnung gegenüber dem Regionalplan Ruhr, unter Einbeziehung des Flexibilitätsgrundbedarfs und Abzug der vorhandenen Regionalplanreserven, ergibt sich ein Neufestlegungsbedarf von 6,6 Hektar.
Bezüglich der Aktualisierung des Verzeichnisses der Grünflächen hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben, die Kritik an der kleinteiligen Erfassung von Grünflächen enthält. Gemeinsam mit anderen Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde dem Regionalverband Ruhr am 8. Mai 2025 eine gemeinsame Stellungnahme übermittelt.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 13.Verwendung von städtischen Grundstücken zum Zwecke der Wohnbebauung hier: SachstandsberichtZur Vorlage · VL-94/2025 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung arbeitet an der Nutzung städtischer Grundstücke für die Wohnbebauung in Sprockhövel. In Fortführung vorangegangener Gespräche mit einem ansässigen Wohnungsbauunternehmen wird derzeit ein Prototyp für Mehrfamilienhäuser entwickelt, der durch serielles Bauen Einsparungen bei den Planungskosten anstrebt. Dieser Weg orientiert sich an den Zielen des Koalitionsvertrags zur Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Fachkräftegewinnung durch Mitarbeiterwohnungen. Auf Anregung eines Unternehmers wurde ein Fragebogen an lokale Unternehmen versandt, um das Interesse an verschiedenen Modellen zur Bereitstellung von Wohnraum für Beschäftigte zu ermitteln. Die untersuchten Varianten umfassen unter anderem die direkte Vermietung durch Arbeitgeber oder Kooperationen in Form von Joint Ventures mit Wohnungsbauunternehmen.
Die vorliegende Beschlussvorlage definiert fünf Kernziele für die Bebauung städtischer Flächen: Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die Gewährleistung von Barrierefreiheit und Seniorengerechtigkeit, die Einhaltung hoher Qualitätsstandards, die Schaffung sozial durchmischter Quartiere sowie eine nachhaltige ökologische und wirtschaftliche Entwicklung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, diese Ziele zu beschließen und die Verwaltung mit deren Umsetzung im weiteren Verfahren zu beauftragen.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 14.Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."Zur Vorlage · VL-81/2025 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt die Teilnahme am Heimatpreis 2025, der Teil des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ ist. Das Programm zielt darauf ab, regionale Besonderheiten hervorzuheben und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen zu würdigen. Die Stadt nimmt bereits seit dem Jahr 2020 an diesem Verfahren teil.
Für die Vergabe des Preises werden Kriterien festgelegt, die Beiträge zur Stärkung der Gemeinschaft, zum Erhalt von Brauchtum und regionalem Erbe sowie zur Förderung der lokalen Identität umfassen. Bewerber können Initiativen, Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen sein, sofern mindestens eines dieser Kriterien erfüllt wird. Das Land stellt hierfür pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro bereit.
Die Verwaltung schlägt vor, das Preisgeld in drei Kategorien aufzuteilen: 2.500 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 1.000 Euro für den dritten Platz. Die Auswahl soll durch eine Jury erfolgen, die sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat und drei Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Bei einer Zustimmung des Rates wird die Verwaltung den entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2025 stellen.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 15.Förderprogramm LEADER hier: Bericht des Regionalmanagements 2024Zur Vorlage · KN-206/2025 · Mitteilungsvorlage
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Der Bericht des Regionalmanagements zum LEADER-Förderprogramm für das Jahr 2024 dokumentiert die Aktivitäten und organisatorischen Entwicklungen der Förderperiode. Im vergangenen Jahr fanden vier digitale Vorstandssitzungen statt, in denen Themen wie die Neugestaltung des Regionalmanagements, Projektentwicklungen sowie Budgetfragen und Personalbesetzungen behandelt wurden. In den vier Sitzungen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) wurden Projektideen vorgestellt und bewertet, was zur Beschlussfassung von zwei LEADER-Projekten sowie einer Liste von 15 Kleinprojekten führte. Zudem fanden Mitgliederversammlungen statt, bei denen Kassenprüfer sowie neue Mitglieder der LAG gewählt wurden. Auch personelle Veränderungen im Regionalmanagement sowie die Ausweitung der Social-Media-Präsenz und Presseberichterstattung wurden thematisiert.
Im Bereich der konkreten Projekte in Sprockhövel werden verschiedene Vorhaben aufgeführt. Der Verein Glückauf-Trasse e.V. plant die Aufwertung von Rastplätzen zwischen Niedersprockhövel und Haßlinghausen durch neue Sitzgelegenheiten und Ausstattung. Im Rahmen von Kleinprojekten ist die Gestaltung des Außengeländes der Stadtbücherei Sprockhövel vorgesehen, um diese als Begegnungsort zu stärken, unter anderem durch die Anschaffung von Sitzmöbeln und einem Wasserspender. Der Förderverein Freibad Sprockhövel e.V. plant die Installation eines aufrollbaren Sonnensegels über dem Planschbecken. Zudem beabsichtigt die Evangelische Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede die Anschaffung von 18 Parkbänken für die dortigen Friedhöfe.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 16.Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · KN-196/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-196/2025 des Fachbereichs Bauen und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über den aktuellen Stand der Bauverwaltung. Gegenstand der Vorlage ist die Bekanntgabe von Bauakten, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses angelegt wurden. Dies umfasst zudem die Auflistung der erteilten Baugenehmigungen sowie der eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen.
In der detaillierten Aufstellung werden die Vorgänge für den Zeitraum vom 23. Januar 2025 bis zum 30. April 2025 dokumentiert. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben sind gewerbliche Projekte in der Liste mit einem „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen. In Bezug auf die Auswirkungen auf Klima und Umwelt wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Vorhaben teilweise klimaneutral und teilweise klimaneutativ einzustufen sind. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Ausschusses am 2. Juni 2025 erstellt.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 17.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-199/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvlage KN-199/2025 der Verwaltung von Sprockhövel dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. Die Unterlage, die dem Geschäftsbereich III zugeordnet ist, wurde vom Amt für Planen und Umwelt erstellt und ist für die Sitzung des genannten Ausschusses am 2. Juni 2025 vorgesehen.
Der vorgesehene Beratungsschritt für diesen Tagesordnungspunkt ist die reine Kenntnisnahme durch das Gremium. In der vorliegenden Vorlage sind keine spezifischen inhaltlichen Details zu den einzelnen Mitteilungen sowie keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Folgen für Klima und Umwelt aufgeführt. Die Dokumentation beschränkt sich auf die formale Ankündigung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung.
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- 18.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-200/2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-200/2025 befasst sich mit Anfragen, die im öffentlichen Teil des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz behandelt werden sollen. Die Vorlage wurde am 9. Mai 2025 erstellt und liegt in der Zuständigkeit des Fachbereichs Planen und Umwelt innerhalb des Geschäftsbereichs III.
Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 2. Juni 2025 stattfindet, ist das Dokument unter dem Tagesordnungspunkt 18 auf der Liste gesetzt. Die vorgesehene Beratungsaktion sieht vor, dass das Gremium die Informationen zur Kenntnis nimmt. Damit dient die Vorlage der Information über die im öffentlichen Teil gestellten Anfragen innerhalb des genannten Ausschusses.
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- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)