18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) mit Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen hier: Erneute Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG aufgrund geänderter Unterlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf erneut förmlich am Verfahren beteiligt. Grund für die erneute Beteiligung ist die Vorlage geänderter Unterlagen, wie der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzungsvorlage vom 5. März 2025 beschlossen hat. Die 18. Änderung des Regionalplans basiert auf den Anforderungen des Landesentwicklungsplanes NRW, welcher Mindestflächenwerte für Vorranggebiete zur Windenergienutzung innerhalb der Regionalplanungsregion festlegt.
Die geänderten Unterlagen beinhalten Anpassungen bei den textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Dabei werden einige ursprünglich geplante Windenergiebereiche sowie Beschleunigungsgebiete ganz oder teilweise entfallen, während neue Gebiete aufgenommen werden. Den vorliegenden Auszügen der Änderung zufolge werden in der Angrenzung an das Stadtgebiet von Sprockhövel weiterhin keine Vorranggebiete oder Windenergiebereiche ausgewiesen. Damit sind die Belange der Stadt durch diese Änderung nicht betroffen. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt für das Stadtgebiet.
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