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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Einführung und Verpflichtung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · KN-293/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-293/2025 wird über die Neubesetzung eines Ratsmandats in Sprockhövel informiert. Ein Ratsmitglied hat sein Mandat zum 18. Juni 2025 niedergelegt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Ersatzbestimmung wird der frei gewordene Sitz durch einen Nachfolger aus der Reserveliste der FDP besetzt.
Nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens wurde ein neuer Bewerber für das Mandat ermittelt, dessen Annahmeerklärung bereits vorliegt. Die offizielle Einführung und die feierliche Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds erfolgen durch die Bürgermeisterin auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieser Verpflichtung sichert sich das neue Mitglied zu, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie die gesetzlichen Vorgaben zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 3.1Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025Zur Vorlage · KN-220/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-220/2025 behandelt den Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden müssen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Abrechnungslauf für den Monat Juni 2025 erst in der letzten Juniwoche erfolgt.
Die Information ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird das Thema am 3. Juli 2025 zur Kenntnis nehmen. Im Anschluss daran soll die Mitteilung dem Rat am 10. Juli 2025 ebenfalls zur Kenntnis vorgelegt werden. Federführend für diese Vorlage ist der Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 3.2Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Sachgebiet III.1.1 Planen und UmweltZur Vorlage · VL-112/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung einer zusätzlichen, unbefristeten Vollzeitplanstelle im Sachgebiet III.1.1 Planen und Umwelt vorgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen einer befristeten Stelle für das Klimaschutzmanagement zum 31. Oktober 2025, da keine weiteren Fördermittel für einen Anschlusszeitraum zur Verfügung stehen.
Die neue Planstelle soll die Fortführung verschiedener Aufgaben sicherstellen. Dazu gehören die Unterstützung der zentralen Gebäudebewirtschaftung bei der Fördermittelakquise und dem Energiemanagement sowie die Betreuung von Projekten wie energiesparenden Modellen in Schulen und Kitas, die bis 2027 laufen. Weitere Aufgabenbereiche umfassen das Starkregenrisikomanagement, die Koordination von Klimanetwerken sowie die Unterstützung bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Die Kosten für die neue Stelle in der Entgeltgruppe 11 werden für das Jahr 2026 auf etwa 84.000 Euro geschätzt, wobei für das Jahr 2025 anteilig rund 19.000 Euro anfallen. Da diese Position nicht in der aktuellen Personalkostenkalkulation enthalten ist, müssten die Kosten gegebenenfalls über planmäßige Aufwendungen bereitgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 3. Juli 2025 vorberatend behandeln, bevor eine Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 3.3Beitritt zum Förderverein der NRW-Stiftung (Nordrhein-Westfalen-Stiftung)Zur Vorlage · VL-115/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 über den Beitritt zum Förderverein der NRW-Stiftung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage VL-115/2025 sieht vor, dass die Stadt Mitglied in diesem Verein wird. Die NRW-Stiftung verfolgt das Ziel, Naturlandschaften, Denkmäler und kulturelle Vielfalt zu bewahren und schutzwürdige Flächen sowie historische Orte zu erhalten.
Die Finanzierung der Stiftung erfolgt unter anderem durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus Lotterieerträgen sowie durch Spenden und Mitgliedsbeiträge des Fördervereins. Für die Stadt Sprockhövel ist mit einem jährlichen Beitrag von 130 Euro zu rechnen, da der Mitgliedsbeitrag für Gemeinden auf einem Satz von einem halben Cent pro Einwohner basiert. Mit der Mitgliedschaft im Förderverein können zudem Vorteile bei Besuchen von Sehenswürdigkeiten entstehen, etwa durch ermäßigte oder kostenfreie Eintritte.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 3.4Neu- und Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · VL-114/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer VL-114/2025 behandelt die Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen im Rat der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die personellen Veränderungen in den entsprechenden Gremien gemäß den in den beigefügten Anträgen aufgeführten Vorgaben beschließt.
Die parlamentarische Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist für die Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 unter dem Tagesordnungspunkt 3.4 vorgesehen. Der Punkt wurde vorsorglich für diese Sitzung aufgenommen, um über die vorgeschlagenen Besetzungen entscheiden zu können. Federführend für die Erstellung der Vorlage ist das Sachgebiet Organisation. Die inhaltliche Grundlage für die Entscheidung bilden die Details der beigefügten Anträge, welche die konkreten Neubesetzungen regeln sollen. Damit dient die Vorlage als Grundlage für den Beschluss über die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht für das I. Quartal 2025Zur Vorlage · KN-248/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-248/2025 befasst sich mit dem Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2025. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Sachgebiet Kämmerei. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklungen im betreffenden Zeitraum.
Die parlamentarische Behandlung ist für den Monat Juli vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage am 3. Juli 2025 zur Kenntnis vorgelegt werden. Im Anschluss daran wird das Dokument am 10. Juli 2025 im Rat ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Aus der Mitteilung geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen durch den Bericht dokumentiert sind. Ebenso sind keine Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz in der Vorlage enthalten. Die Vorlage dient somit rein informativen Zwecken innerhalb des kommunalen Entscheidungsprozesses.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 4.2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-279/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-279/2025 legt das Sachgebiet Kämmerei einen Bericht über die haushaltswirtschaftliche Situation vor. Das Dokument dient dazu, die zuständigen politischen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft zu informieren.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 3. Juli 2025 zur Kenntnis genommen wird. Im weiteren Verlauf ist die Behandlung des Berichts im Rat für die Sitzung am 10. Juli 2025 vorgesehen, wobei auch hier die bloße Kenntnisnahme im Vordergrund steht.
Die Vorlage enthält keine spezifischen Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu den Folgen für Klima und Umwelt. Der Fokus der Mitteilung liegt auf der Bereitstellung des Berichts zur Information der politischen Entscheidungsträger über die haushaltswirtschaftliche Lage der Kommune.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 4.3Beteiligungsbericht 2023 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-76/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage VL-76/2025 wird der Beteiligungsbericht der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Da die Stadt von der Möglichkeit einer größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gebrauch gemacht hat, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 117 GO NRW.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Die Dokumentation beinhaltet Angaben zu den jeweiligen Beteiligungsverhältnissen, den angestrebten Zielen der Beteiligung und der Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden die Jahresergebnisse, Verbindlichkeiten, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie relevante Finanz- und Leistungsbeziehungen erläutert. Mit diesem Bericht stellt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das Jahr 2023 dar.
Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss für den 3. Juli 2025 vorgesehen. Im Anschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 über die Annahme des Berichts entscheiden. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt hervor.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 4.4Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · VL-77/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-77/2025 wird die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 für die Stadt Sprockhövel zur Disposition gestellt. Grundsätzlich ist die Stadt nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dazu verpflichtet, einen solchen Abschluss zu erstellen. Gemäß § 116a GO NRW besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Rat bis zum 30. September des Folgejahres auf die Aufstellung verzichtet.
Für den Vollkonsolidierungskreis der Stadt Sprockhövel ist lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) maßgeblich. Ein Verzicht auf den Gesamtabschluss kann erfolgen, sofern zwei von drei festgelegten Merkmalen am aktuellen sowie am vorangegangenen Abschlussstichtag zutreffen. Im Falle einer Entscheidung des Rates muss dieser Verzicht der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorgelegt werden. Zudem ist bei Inanspruchnahme dieser Befreiung ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2025 vorberatend behandelt und steht dem Rat am 10. Juli 2025 zur abschließenden Entscheidung vor. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 4.5Antragsstellung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes ASEG NRWZur Vorlage · VL-99/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die Bürgermeisterin dazu ermächtigen, im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW einen Antrag auf Entschuldung zu stellen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Kommunen, die als übermäßig verschuldet gelten, einen Teil ihrer Liquiditätskredite auf das Land übertragen können. Die Höhe der Übertragung ist dabei auf maximal 50 Prozent der Liquiditätskredite mit Stichtag zum 31. Dezember 2023 begrenzt.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung besteht für die Stadt Sprockhövel eine Antragsberechtigung. Da die Teilnahme an dem Landesprogramm freiwillig ist und die Antragsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes vier Monate beträgt, wird ein Vorratsbeschluss vorgeschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Fristen eingehalten werden können, sobald das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist. Der Rat behält sich vor, bei etwaigen Änderungen am Gesetzentwurf auch den Beschluss anzupassen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 4.6Freiwilliges HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · KN-282/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage KN-282/2025 informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand des freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts. Nachdem in der Ratssitzung am 20. März 2025 beschlossen wurde, dass die von der Verwaltung aufgeführten Einzelmaßnahmen durch die Fraktionen vorberaten, kategorisiert und gegebenenfalls um weitere Vorschläge ergänzt werden, steht nun die Prüfung der Umsetzbarkeit im Fokus. Dieser Prozess soll bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2025 erfolgen.
Die zuständige Fachabteilung prüft derzeit die daraus resultierenden Einsparpotenziale. Im Anschluss daran ist ein Beteiligungsverfahren in Form eines Bürgerschaftsdialogs vorgesehen, um die Akzeptanz der möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zu stärken. In diesen Dialog können auch die Ergebnisse der Strukturanalyse der Musikschule Sprockhövel sowie die Empfehlungen der laufenden Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt einfließen. Eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen ist mit einer Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Situation verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 5.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 5.118. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) mit Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen hier: Erneute Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG aufgrund geänderter UnterlagenZur Vorlage · KN-153/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf erneut förmlich am Verfahren beteiligt. Grund für die erneute Beteiligung ist die Vorlage geänderter Unterlagen, wie der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzungsvorlage vom 5. März 2025 beschlossen hat. Die 18. Änderung des Regionalplans basiert auf den Anforderungen des Landesentwicklungsplanes NRW, welcher Mindestflächenwerte für Vorranggebiete zur Windenergienutzung innerhalb der Regionalplanungsregion festlegt.
Die geänderten Unterlagen beinhalten Anpassungen bei den textlichen und zeichnerischen Festlegungen. Dabei werden einige ursprünglich geplante Windenergiebereiche sowie Beschleunigungsgebiete ganz oder teilweise entfallen, während neue Gebiete aufgenommen werden. Den vorliegenden Auszügen der Änderung zufolge werden in der Angrenzung an das Stadtgebiet von Sprockhövel weiterhin keine Vorranggebiete oder Windenergiebereiche ausgewiesen. Damit sind die Belange der Stadt durch diese Änderung nicht betroffen. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt für das Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 5.2Mobilitätskonzept der Stadt Sprockhövel: hier: Realisierung der Linie X 89Zur Vorlage · VL-104/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage VL-104/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Kreisverwaltung sowie den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zu kontaktieren, um die Realisierung der X-Bus-Linie 89 zwischen Hagen und Haßlinghausen voranzutreiben. Dabei sollen auch entsprechende Förderanträge gestellt werden.
Die Einrichtung dieser Linie ist als Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Sprockhövel vorgesehen, um die regionale Erreichbarkeit zu verbessern. Da für diesen Bereich kein Bahnanschluss besteht, sind die Reisezeiten im öffentlichen Personennahverkehr aktuell länger als auf Korridoren mit Schienenanbindung. Die Linie 89 gehört zu den 14 identifizierten Vorrang-Linien, deren Umsetzung kurzfristig möglich und sinnvoll erscheint.
Für die Realisierung ist eine Förderung von drei E-Bussen sowie der dazugehörigen Ladeinfrastruktur notwendig. Bisher wurde der entsprechende Förderantrag nicht gestellt, da die Kreisverwaltung die Umsetzung zurückgestellt hatte. Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, den Prozess zur Umsetzung dieser Maßnahme nun wieder zu forcieren.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (17. Sitzung)
- 5.3Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hier: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie (Sachstand)Zur Vorlage · KN-283/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ werden Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsteils Niedersprockhövel umgesetzt. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität wurden bereits neue Stadtmöbel sowie Pflanzkübel im Projektgebiet aufgestellt. Zudem wurden auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger 34 Fahrrad-Anlehnbügel an der Hauptstraße installiert. Die verbleibenden Mittel des Förderprogrammes sollen für bauliche Sofortmaßnahmen im Bereich eines Mini-Kreisverkehrs an der Kreuzung Friedrichstraße/Von-Galen-Straße genutzt werden.
Ein aktuelles Einzelhandelskonzept empfiehlt aus wirtschaftlicher Sicht den Verbleib des Busbahnhofs am derzeitigen Standort sowie die Stärkung gastronomischer Angebote und öffentlicher Plätze, insbesondere im Bereich des Kirchplatzes. Parallel dazu wurde ein Markenkonzept für die Stadt Sprockhövel erarbeitet, das auf einer Onlinebefragung und Workshops mit lokalen Akteuren basiert. Die Vorstellung dieses Konzepts im zuständigen Ausschuss ist für Juni 2025 geplant.
Eine Verkehrsuntersuchung nach der Eröffnung der Umgehungsstraße L70n ergab eine Senkung des täglichen Verkehrsaufkommens um etwa 30 Prozent. Als kurzfristige Maßnahmen werden die Einrichtung einer Tempo-20-Zone auf der Hauptstraße sowie eine verbesserte Beschilderung geprüft. Langfristig sind eine Umgestaltung der Fahrbahnbreite und ein barrierefreier Ausbau der Gehwege vorgesehen. Im Rahmen der Zukunftsstrategie fand im Mai 2025 eine Bürgerwerkstatt statt, um die Entwicklung des Ortskerns partizipativ mitzugestalten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 5.4Verwendung von städtischen Grundstücken zum Zwecke der Wohnbebauung hier: SachstandsberichtZur Vorlage · VL-94/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung arbeitet an der Nutzung städtischer Grundstücke für die Wohnbebauung in Sprockhövel. In Fortführung vorangegangener Gespräche mit einem ansässigen Wohnungsbauunternehmen wird derzeit ein Prototyp für Mehrfamilienhäuser entwickelt, der durch serielles Bauen Einsparungen bei den Planungskosten anstrebt. Dieser Weg orientiert sich an den Zielen des Koalitionsvertrags zur Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Fachkräftegewinnung durch Mitarbeiterwohnungen. Auf Anregung eines Unternehmers wurde ein Fragebogen an lokale Unternehmen versandt, um das Interesse an verschiedenen Modellen zur Bereitstellung von Wohnraum für Beschäftigte zu ermitteln. Die untersuchten Varianten umfassen unter anderem die direkte Vermietung durch Arbeitgeber oder Kooperationen in Form von Joint Ventures mit Wohnungsbauunternehmen.
Die vorliegende Beschlussvorlage definiert fünf Kernziele für die Bebauung städtischer Flächen: Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die Gewährleistung von Barrierefreiheit und Seniorengerechtigkeit, die Einhaltung hoher Qualitätsstandards, die Schaffung sozial durchmischter Quartiere sowie eine nachhaltige ökologische und wirtschaftliche Entwicklung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, diese Ziele zu beschließen und die Verwaltung mit deren Umsetzung im weiteren Verfahren zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 5.5Antrag auf Umbenennung des Stadions Im BaumhofZur Vorlage · VL-75/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-75/2025 liegt ein Antrag der TSG 1881 Sprockhövel e.V. vor, das Stadion Im Baumhof in „Wattgeht-Arena“ umzubenennen. Die Vorlage wurde vom Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung erstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Betriebsausschuss dem Rat die Zustimmung zu diesem Antrag empfehlen. Der vorgesehene Beratungsablauf sieht vor, dass die Gremien im Juni und Juli 2025 vorberatend tätig werden, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über das Anliegen endgültig entscheidet.
Aus der geplanten Umbenennung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt zu verzeichnen.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 07.07.2025 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 23.06.2025 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (18. Sitzung)
- 5.6Netzwerk Überflutungsschutz und KlimafolgenanpassungZur Vorlage · VL-72/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant den Beitritt zum Netzwerk Überflutungsschutz und Klimafolgenanpassung. Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Klimaschutz sieht die Aufnahme dieser Mitgliedschaft vor. Das von der Kommunal Agentur NRW gegründete Netzwerk dient dem interdisziplinären Austausch zwischen kommunalen Fachbereichen zu Themen wie Hochwasser, Starkregen und anderen Extremwetterereignissen.
Das Angebot umfasst verschiedene Leistungen für die Verwaltung, darunter Workshops zur Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung, Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie die Erstellung von Informationsmaterialien für Bürger, Eigentümer und Unternehmen. Zudem bietet das Netzwerk Zugang zu Datenbanken, GIS-Schulungen und individuelle Beratung zu technischen Maßnahmen sowie Finanzierungsmöglichkeiten an. Das Netzwerk umfasst mittlerweile mehr als 80 Kommunen.
Die jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft belaufen sich auf 1.805,26 Euro netto, wobei eine Mindestlaufzeit von drei Jahren vorgesehen ist. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorberaten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (17. Sitzung)
- 5.7Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße – Mitte" hier: Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-80/2025 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung beantragt die Einleitung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen zudem eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Grundlage der Änderung ist die geplante Umgestaltung der Gehwegbereiche in der Mittelstraße im Zuge der Städtebauförderung. Ziel sind unter anderem eine neue Pflasterung und die Herstellung von Barrierefreiheit. Hierfür sollen Grundstücksteile, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich einheitlich als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden. Bisher sind diese Bereiche im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan vom November 2023 verfolgt das Ziel, die Struktur des Einzelhandels und der Dienstleistungen in Haßlinghausen zu erhalten sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu sichern. Die erste Änderung betrifft denselben räumlichen Geltungsbereich wie die bestehende Satzung, welcher das Zentrum von Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Dorfstraße umfasst. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens ermittelt.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 5.8Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · VL-65/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ soll die Nutzungsmischung am Rande des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel langfristig sichern. Das Plangegebiet, das an der Bochumer Straße sowie der Straße „An der Pfannenschmiede“ liegt, ist als gemischte Baufläche vorgesehen. Ziel der Planung ist es, neben Wohnnutzungen auch Standorte für nicht wesentlich störendes Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen zu erhalten, da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete regionalplanerisch schwierig ist.
Die bauliche Nutzung wird in drei Teilbereiche unterteilt: Im Bereich MI 1 bleibt die Wohnnutzung unbeschränkt, während im Bereich MI 2 die Wohnnutzung ausgeschlossen ist. Im Bereich MI 3 ist eine Wohnnutzung lediglich oberhalb der Erdgeschosszone zulässig. Um den Charakter des Mischgebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwett-Cafés sowie Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Zudem werden Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung, zur Gestaltung von Baukörpern und Werbeanlagen sowie Regelungen zu Stellplätzen getroffen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. März 2025 wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfohlen, die Ergebnisse der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss soll dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Die Stellungnahmen von Behörden sowie Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 5.9Bebauungsplan Nr. 91 "Wuppertaler Straße/ Hausherr" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-87/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-87/2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wuppertaler Straße/ Hausherr“ vorgelegt. Anlass für die Planung ist eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Teils einer Gewerbefläche in Wohnraum, welche zwar abgelehne wurde, jedoch auf künftige Veränderungstendenzen hindeutet. Ziel der Aufstellung ist es, den Standort als Fläche für nicht erheblich belästigende Gewerbetriebe zu sichern und die städtebauliche Entwicklung im Bereich Niedersprockhövel zu gewährleisten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und wird durch die Wuppertaler Straße in einen östlichen und westlichen Teil unterteilt. Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig ist, beabsichtigt die Planung, die bestehende Struktur des Gewerbestandes zu erhalten und eine Überplanung bereits bebauter Grundstücke rechtlich abzusichern.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat die Aufstellung des Bebauungsplans empfehlen. Der räumliche Geltungsbereich wird durch einen in der Sitzung ausgehängten Abgrenzungsplan definiert. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen, und die Ermittlung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt erfolgt im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 6.Sicherheit und Ordnung
- 6.1Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Sprockhövel sowie Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · VL-101/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant verschiedene Maßnahmen zur Sicherheit in Sprockhövel sowie die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ein Bestandteil der Vorlage ist die Ausstattung des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung mit Dienstkleidung und Schutzausrüstung, wie etwa Schutzwesten mit Ballistik- und Stichschutz. Für die Zukunft sind zudem die Anschaffung von Bodycams sowie BOS-Funkgeräten vorgesehen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Beschaffung mobiler Absperranlagen für Veranstaltungen. Hierfür wurden im aktuellen Haushaltsplan Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung prüft den Einsatz leichterer Absperrsysteme sowie die gemeinsame Nutzung schwererer Anlagen mit der Stadt Hattingen.
Zudem wird die Gründung eines kommunalen Ordnungsdienstes vorgeschlagen, der zur Überwachung des öffentlichen Raums und als Ansprechpartner für die Bürger beitragen soll. Die Aufgaben umfassen unter anderem Streifenfahrten nach 16:00 Uhr sowie die Begleitung von Veranstaltungen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Stellenplan 2025/2026 beantragt. Die jährlichen Personalkosten pro Stelle werden auf etwa 74.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (17. Sitzung)
- 6.2Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet SprockhövelZur Vorlage · VL-64/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-64/2025 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel für die Jahre 2025 bis 2027 vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird die Vorlage am 26. Juni 2025 vorberatend behandeln, während der Rat am 10. Juli 2025 über den endgültigen Beschluss entscheiden soll.
Der Vorschlag sieht vor, den Veranstaltern der Trödelmärkte in Haßlinghausen sowie des Stadtfestes in Niedersprockhövel die Durchführung verkaufsoffener Sonntage zu ermöglichen. Die entsprechende Verordnung würde eine Öffnung von Verkaufsstellen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr erlauben. Laut der Sachdarstellung basiert dies auf einer rechtlichen Prüfung aus dem Jahr 2022, die aufgrund unveränderter Rahmenbedingungen für den Zeitraum 2025 bis 2027 weiterhin Bestand hat.
Die erforderlichen Anhörungen von Gewerkschaften, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer wurden bereits durchgeführt, wobei keine Einwände gegen die Regelung erhoben wurden. Aus finanzieller Sicht oder in Bezug auf Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich aus der Vorlage keine Änderungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 26.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (17. Sitzung)
- 6.3Freiwilliger Verzicht auf den Vertrieb von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an lokalen KioskenZur Vorlage · VL-116/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat von Sprockhövel wird am 10. Juli 2025 über die Beschlussvorlage VL-116/2025 zum freiwilligen Verzicht auf den Vertrieb von Distickstoffmonoxid an lokalen Kiosken beraten. Hintergrund ist ein Antrag der CDU-Fraktion, wonach die Stadtverwaltung Kontakt zu Kioskbesitzern aufnehmen sollte, um einen Verzug auf den Verkauf an Minderjährige zu erwirken.
Untersuchungen der zuständigen Ordnungsbehörde ergaben jedoch, dass die Betreiber von Kiosken im Stadtgebiet derzeit kein Lachgas an Jugendliche verkaufen und auch keinen entsprechenden Vertrieb planen. Zudem wurde von der Polizeibehörde mitgeteilt, dass in den vergangenen drei Jahren keine Vorfälle in diesem Zusammenhang verzeichnet wurden. Auch bei Jugendschutzkontrollen konnten keine Verstöße festgestellt werden.
Auf Kreisebene hat der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Umfrage unter den kreisangehörigen Städten durchgeführt, um eine einheitliche Regelung durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung zu prüfen. Da hierbei kein einheitliches Ergebnis erzielt wurde, sah der Kreis vorerst von einem Erlass ab. Die Verwaltung rät aufgrund der Verhältnismäßigkeit derzeit von einem lokalen Verbot ab, da die Wirksamkeit bei erlaubtem Verkauf in Nachbargemeinden begrenzt wäre. Der Rat beauftragt die Verwaltung nun, sich für eine kreisweite Lösung einzusetzen und die Situation weiterhin zu beobachten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 7.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 7.1Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026 / 27Zur Vorlage · VL-107/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2026/27 vorgelegt. Ziel der Planung ist es, den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren zu gewährleisten und bedarfsgerechte Anpassungen, etwa für die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen, umzusetzen.
Aufgrund rückläufiger Geburtenzahlen wurden in den städtischen Einrichtungen KiFaz und Schee bereits Gruppenumwandlungen vorgenommen, wodurch 30 Plätze für Kinder über drei Jahre abgebaut und vier neue U3-Plätze geschaffen wurden. Ein geplanter Abbau einer Gruppe in der Musik-Kita Gedulderweg wurde hingegen vorerst nicht durchgeführt. Grund hierfür sind Zuzüge in neue Wohngebiete in Niedersprockhövel sowie die Ankunft von Flüchtlingsfamilien. Die Verwaltung behält sich jedoch eine spätere Platzreduzierung vor, falls die Nachfrage sinkt, wobei ab Sommer 2027 mit einem Überangebot gerechnet wird.
Für das Jahr 2026/27 sind außer der Berücksichtigung zweier neuer Gruppen in den Neubau-Kitas Haßlinghausen und Herzkamp keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Mittelfristig sollen für das Kita-Jahr 2027/28 mindestens zwei altersgemischte Gruppen in reine U3-Gruppen umgewandelt werden, da die Kapazitäten der Kindertagespflege sinken und die Kinderzahlen im Über-Drei-Bereich abnehmen. Der Neubau einer Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Kita St. Januarius ist aufgrund des voraussichtlichen Fertigstellungstermins noch nicht Teil der aktuellen Planung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 02.07.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (20. Sitzung)
- 7.2Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes – hier Änderung des Alters für die Mitglieder des AusschussesZur Vorlage · VL-30/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-30/2025 liegt ein Antrag zur Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments vor. Ziel der geplanten Anpassung ist die Neuregelung der Altersgrenze für die Mitgliedschaft gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung.
Bisher sieht die Satzung vor, dass die Teilnahme an den Wahlen für Personen im Alter von 11 bis 18 Jahren möglich ist. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass künftig alle Grundschulkinder ab der vierten Klasse unabhängig von ihrem Alter dem Kinder- und Jugendparlament beitreten dürfen. Hintergrund dieser Initiative ist ein Anliegen der Schulleitungen, interessierte Kinder bereits in der Grundschule zur Mitwirkung zu ermutigen.
Die Beratungssequenz für diesen Vorschlag sieht eine Vorberatung im Kinder- und Jugendparlament am 4. März 2025 sowie im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 2. Juli 2025 vor. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen. Mit der Satzungsänderung sind keine finanziellen oder ökologischen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.07.2025 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (20. Sitzung)
- 04.03.2025 · Kinder- und Jugendparlament (13. Sitzung)
- 8.Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."Zur Vorlage · VL-81/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt die Teilnahme am Heimatpreis 2025, der Teil des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ ist. Das Programm zielt darauf ab, regionale Besonderheiten hervorzuheben und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen zu würdigen. Die Stadt nimmt bereits seit dem Jahr 2020 an diesem Verfahren teil.
Für die Vergabe des Preises werden Kriterien festgelegt, die Beiträge zur Stärkung der Gemeinschaft, zum Erhalt von Brauchtum und regionalem Erbe sowie zur Förderung der lokalen Identität umfassen. Bewerber können Initiativen, Vereine, Gruppen oder Einzelpersonen sein, sofern mindestens eines dieser Kriterien erfüllt wird. Das Land stellt hierfür pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro bereit.
Die Verwaltung schlägt vor, das Preisgeld in drei Kategorien aufzuteilen: 2.500 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 1.000 Euro für den dritten Platz. Die Auswahl soll durch eine Jury erfolgen, die sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat und drei Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Bei einer Zustimmung des Rates wird die Verwaltung den entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2025 stellen.
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- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 02.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (24. Sitzung)
- 9.Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Sprockhövel hier: Auswahl der HandlungsfelderZur Vorlage · VL-103/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die Auswahl spezifischer Handlungsfelder für die Entwicklung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie entscheiden. Die Stadt nimmt am Projekt „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ teil, welches vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. durchgeführt wird. Ziel ist die Erarbeitung einer kommunalen Strategie im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030.
Im Rahmen dieses Prozesses wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft umfasst. In ihrer ersten Sitzung Mitte Mai 2025 hat diese Gruppe aus zwölf möglichen Handlungsfeldern sechs Schwerpunkte festgelegt. Die Auswahl erfolgte auf Basis einer Bestandsaufnahme durch den Projektträger.
Die vorgeschlagenen Handlungsfelder umfassen die Bereiche soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft, Bildung und Kultur, Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, gute Arbeit und nachhaltiges Wirtschaften sowie Biodiversität und Umweltschutz. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Empfehlung der Steuerungsgruppe folgt. Über den weiteren Projektverlauf wird die Politik regelmäßig informiert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 10.Antrag der FDP-Fraktion: Prüfauftrag zur Erstellung eines Zukunftsfonds Wohnen SprockhövelZur Vorlage · AT-6/2025 · Antrag der FDP-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit der Vorlage AT-6/2025 einen Antrag eingebracht, der einen Prüfauftrag zur Erstellung eines Zukunftsfonds Wohnen Sprockhövel zum Gegenstand hat. Das entsprechende Dokument ist auf den 10. Juni 2025 datiert.
Der vorliegende Text verweist hinsichtlich des konkreten Antragstextes sowie der dazugehörigen Sachdarstellung auf eine ergänzende Anlage, welche die detaillierten Inhalte enthält. Der Kern des Antrags besteht darin, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines solchen Fonds im Stadtgebiet zu untersuchen.
Die Federführung für die Bearbeitung dieses Vorgangs liegt beim Sachgebiet Organisation. Damit umfasst der Antrag die Anforderung, eine Prüfung bezüglich der Schaffung eines Zukunftsfonds Wohnen Sprockhövel durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 07.07.2025 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 11.Antrag der SPD-Fraktion: Förderung von Balkonsolaranlagen in SprockhövelZur Vorlage · AT-9/2025 · Antrag der SPD-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-9/2025 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur Förderung von Balkonsolaranlagen in Sprockhövel eingebracht. Die parlamentarische Vorlage wird unter der Federführung des Sachgebiets Organisation bearbeitet.
Der Gegenstand des Antrags umfasst die Unterstützung von Balkonkraftwerken im Stadtgebiet. Der vorliegende Text dient als formale Einleitung für das entsprechende Anliegen und verweist auf eine beigefügte Anlage, welche die detaillierte Sachdarstellung sowie die konkreten Forderungen der Fraktion enthält. Damit bildet die Vorlage die Grundlage für die weitere politische Beratung im zuständigen Gremium über die Förderung von Balkonsolaranlagen in der Kommune. Die Einreichung des Antrags ist auf den 25. Juni 2025 datiert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 11.1Erweiterung der Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten Hiddinghauser Straße hier: Antrag der SPD-Fraktion
- 11.2Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen hier: Beschluss des aktualisierten Maßnahmenkataloges zum Integrierten Handlungskonzept Mittelstraße - Haßlinghausen und des Stadtumbaugebietes gemäß §171b BauGB
- 12.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-230/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-230/2025 befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Ratssitzung, die für den 10. Juli 2025 angesetzt ist. Das Dokument wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt und ist dem Geschäftsbereich I zugeordnet.
Inhaltlich wird in der Vorlage festgehalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Mitteilungen oder Informationen seitens der Verwaltung vorliegen, die im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes zur Kenntnis gebracht werden sollen. Der vorgesehene Beratungsschritt im Rat sieht lediglich die formale Kenntnisnahme des Sachverhalts vor. Damit sind für diesen spezifischen Punkt der Sitzung keine weiteren administrativen Informationen zur Vorlage beim Gremium vorhanden. Die Erstellung der entsprechenden Unterlagen erfolgte am 22. Mai 2025.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)
- 13.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-231/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Vorlagennummer KN-231/2025, die dem Geschäftsbereich I zugeordnet ist und vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, dient der Information des Rates über den Stand von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung am 10. Juli 2025. Die Vorlage ist als Tagesordnungspunkt 13 für die Kenntnisnahme vorgesehen.
Inhaltlich wird in dem Dokument festgehalten, dass entweder Antworten auf eingegangene Anfragen im Rahmen des öffentlichen Teils der Ratssitzung gegeben werden oder dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine entsprechenden Anfragen vorliegen. Die Vorlage dient somit der formalen Information über den Status von Fragen, die im öffentlichen Bereich der parlamentarischen Beratung behandelt werden können. Damit wird der Rat über die Notwendigkeit von Beantwortungen im Rahmen des öffentlichen Teils informiert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (30. Sitzung)