Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Antragsstellung im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes ASEG NRW

VL-99/2025 10.07.2025 Sachgebiet Kämmerei

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel soll die Bürgermeisterin dazu ermächtigen, im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW einen Antrag auf Entschuldung zu stellen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Kommunen, die als übermäßig verschuldet gelten, einen Teil ihrer Liquiditätskredite auf das Land übertragen können. Die Höhe der Übertragung ist dabei auf maximal 50 Prozent der Liquiditätskredite mit Stichtag zum 31. Dezember 2023 begrenzt.

Nach einer Prüfung durch die Verwaltung besteht für die Stadt Sprockhövel eine Antragsberechtigung. Da die Teilnahme an dem Landesprogramm freiwillig ist und die Antragsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes vier Monate beträgt, wird ein Vorratsbeschluss vorgeschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Fristen eingehalten werden können, sobald das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist. Der Rat behält sich vor, bei etwaigen Änderungen am Gesetzentwurf auch den Beschluss anzupassen.

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