Bebauungsplan Nr. 91 "Wuppertaler Straße/ Hausherr" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-87/2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 „Wuppertaler Straße/ Hausherr“ vorgelegt. Anlass für die Planung ist eine Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Teils einer Gewerbefläche in Wohnraum, welche zwar abgelehne wurde, jedoch auf künftige Veränderungstendenzen hindeutet. Ziel der Aufstellung ist es, den Standort als Fläche für nicht erheblich belästigende Gewerbetriebe zu sichern und die städtebauliche Entwicklung im Bereich Niedersprockhövel zu gewährleisten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Niedersprockhövel und wird durch die Wuppertaler Straße in einen östlichen und westlichen Teil unterteilt. Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig ist, beabsichtigt die Planung, die bestehende Struktur des Gewerbestandes zu erhalten und eine Überplanung bereits bebauter Grundstücke rechtlich abzusichern.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll dem Rat die Aufstellung des Bebauungsplans empfehlen. Der räumliche Geltungsbereich wird durch einen in der Sitzung ausgehängten Abgrenzungsplan definiert. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen, und die Ermittlung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt erfolgt im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens.
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