Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage VL-64/2025 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel für die Jahre 2025 bis 2027 vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird die Vorlage am 26. Juni 2025 vorberatend behandeln, während der Rat am 10. Juli 2025 über den endgültigen Beschluss entscheiden soll.
Der Vorschlag sieht vor, den Veranstaltern der Trödelmärkte in Haßlinghausen sowie des Stadtfestes in Niedersprockhövel die Durchführung verkaufsoffener Sonntage zu ermöglichen. Die entsprechende Verordnung würde eine Öffnung von Verkaufsstellen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr erlauben. Laut der Sachdarstellung basiert dies auf einer rechtlichen Prüfung aus dem Jahr 2022, die aufgrund unveränderter Rahmenbedingungen für den Zeitraum 2025 bis 2027 weiterhin Bestand hat.
Die erforderlichen Anhörungen von Gewerkschaften, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer wurden bereits durchgeführt, wobei keine Einwände gegen die Regelung erhoben wurden. Aus finanzieller Sicht oder in Bezug auf Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich aus der Vorlage keine Änderungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 26.06.2025kein Ergebnis hinterlegt