Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes – hier Änderung des Alters für die Mitglieder des Ausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-30/2025 liegt ein Antrag zur Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments vor. Ziel der geplanten Anpassung ist die Neuregelung der Altersgrenze für die Mitgliedschaft gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung.
Bisher sieht die Satzung vor, dass die Teilnahme an den Wahlen für Personen im Alter von 11 bis 18 Jahren möglich ist. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass künftig alle Grundschulkinder ab der vierten Klasse unabhängig von ihrem Alter dem Kinder- und Jugendparlament beitreten dürfen. Hintergrund dieser Initiative ist ein Anliegen der Schulleitungen, interessierte Kinder bereits in der Grundschule zur Mitwirkung zu ermutigen.
Die Beratungssequenz für diesen Vorschlag sieht eine Vorberatung im Kinder- und Jugendparlament am 4. März 2025 sowie im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 2. Juli 2025 vor. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen. Mit der Satzungsänderung sind keine finanziellen oder ökologischen Auswirkungen verbunden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 04.03.2025kein Ergebnis hinterlegt