Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2024
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-77/2025 wird die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 für die Stadt Sprockhövel zur Disposition gestellt. Grundsätzlich ist die Stadt nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dazu verpflichtet, einen solchen Abschluss zu erstellen. Gemäß § 116a GO NRW besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Rat bis zum 30. September des Folgejahres auf die Aufstellung verzichtet.
Für den Vollkonsolidierungskreis der Stadt Sprockhövel ist lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) maßgeblich. Ein Verzicht auf den Gesamtabschluss kann erfolgen, sofern zwei von drei festgelegten Merkmalen am aktuellen sowie am vorangegangenen Abschlussstichtag zutreffen. Im Falle einer Entscheidung des Rates muss dieser Verzicht der Aufsichtsbehörde zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorgelegt werden. Zudem ist bei Inanspruchnahme dieser Befreiung ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2025 vorberatend behandelt und steht dem Rat am 10. Juli 2025 zur abschließenden Entscheidung vor. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 03.07.2025kein Ergebnis hinterlegt