Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ soll die Nutzungsmischung am Rande des Siedlungsschwerpunktes Niedersprockhövel langfristig sichern. Das Plangegebiet, das an der Bochumer Straße sowie der Straße „An der Pfannenschmiede“ liegt, ist als gemischte Baufläche vorgesehen. Ziel der Planung ist es, neben Wohnnutzungen auch Standorte für nicht wesentlich störendes Gewerbe, Handwerk oder Dienstleistungen zu erhalten, da die Ausweisung neuer Gewerbegebiete regionalplanerisch schwierig ist.
Die bauliche Nutzung wird in drei Teilbereiche unterteilt: Im Bereich MI 1 bleibt die Wohnnutzung unbeschränkt, während im Bereich MI 2 die Wohnnutzung ausgeschlossen ist. Im Bereich MI 3 ist eine Wohnnutzung lediglich oberhalb der Erdgeschosszone zulässig. Um den Charakter des Mischgebiets zu wahren, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwett-Cafés sowie Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Zudem werden Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung, zur Gestaltung von Baukörpern und Werbeanlagen sowie Regelungen zu Stellplätzen getroffen.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. März 2025 wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfohlen, die Ergebnisse der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss soll dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Die Stellungnahmen von Behörden sowie Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.06.2025kein Ergebnis hinterlegt