Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße – Mitte" hier: Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Einleitung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen zudem eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Grundlage der Änderung ist die geplante Umgestaltung der Gehwegbereiche in der Mittelstraße im Zuge der Städtebauförderung. Ziel sind unter anderem eine neue Pflasterung und die Herstellung von Barrierefreiheit. Hierfür sollen Grundstücksteile, die bereits als Verkehrsflächen genutzt werden, planungsrechtlich einheitlich als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden. Bisher sind diese Bereiche im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan vom November 2023 verfolgt das Ziel, die Struktur des Einzelhandels und der Dienstleistungen in Haßlinghausen zu erhalten sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu sichern. Die erste Änderung betrifft denselben räumlichen Geltungsbereich wie die bestehende Satzung, welcher das Zentrum von Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Dorfstraße umfasst. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens ermittelt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.06.2025kein Ergebnis hinterlegt