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Beschlussvorlage

Errichtung eines Gebäudes für ein Finanzinstitut an der Mühlenstraße

VL-90/2025 02.06.2025 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Finanzinstituts in der Mühlenstraße vor. Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Gebäudes in der Mühlenstraße 2a und dessen Ersatz durch einen Neubau vor. Der geplante Baukörper soll eine Geschossfläche von etwa 2.300 Quadratmetern aufweisen und eine maximale Breite von circa 20 Metern sowie eine Länge von 31 Metern besitzen. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten wird das Gebäude zwei- bzw. dreigeschossig erscheinen, wobei ein viertes Geschoss im Dachgeschoss sowie ein teilweise im Erdreich liegendes Untergeschoss vorgesehen sind.

Das Dach wird als Walmdach mit einem Flachdach ausgeführt, wobei die Firsthöhe unterhalb des Schultenhofs liegen soll, um den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Im Zuge der Neugestaltung der Außenflächen vor dem Gebäude sollen die bestehenden Parkplätze weitgehend erhalten bleiben. Planungsrechtlich ist das Vorhaben im Mischgebiet gemäß § 34 BauGB zulässig, wobei eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung Niedersprockhövel hinsichtlich der Dachform erforderlich ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat vorgeschlagen, dem Vorhaben unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden zuzustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge