Einführung und Vereidigung der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-323/2025 regelt das Verfahren zur Einführung und Vereidigung der Bürgermeisterin. Auf Basis des § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, in der ab dem 1. November 2025 geltenden Fassung, findet die Vereidigung sowie die Amtseinführung im Rahmen einer Sitzung des Rates statt.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Amtseinführung noch keine Stellvertretung gewählt ist, sieht die Regelung eine alternative Durchführung vor. In diesem Szenario erfolgt die Vereidigung und die Amtseinführung durch das Mitglied des Rates, welches dem Gremium am längsten ununterbrochen angehört. Sollten mehrere Ratsmitglieder eine identische Dauer der ununterbrochenen Zugehörigkeit aufweisen, entscheidet das Lebensalter über die Durchführung der Amtshandlung. Die Information ist für die Ratssitzung am 6. November 2025 als Tagesordnungspunkt vorgesehen.
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